Guten Tag, mein Name ist Martin und ich studiere in Sachsen-Anhalt Lehramt auf Religion. Nun habe ich eine Frage bezüglich der missio canonica. Ich bin sehr früh Vater geworden und habe einen Sohn, aus welchem ich auch keinen Hehl mache. Der Junge ist ein uneheliches Kind, von der Mutter bin ich schon seit einiger Zeit getrennt. Der Junge ist röm-katholisch getauft. Kann es nun sein, dass aufgrund dieses Fakts die missio canonica nicht verliehen bekomme?
Danke schonmal im Vorraus.
uneheliches Kind und missio canonica
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Re: uneheliches Kind und missio canonica
In Artikel 3 der Ordnung für die Verleihung der missio canonica in der Diözese Rottenburg-Stuttgart (Missio-Ordnung) heißt es: "[Es] ist bei Verheirateten eine nach katholischem Kirchenrecht gültige Ehe und bei Eltern die katholische Taufe und Erziehung der Kinder Voraussetzung" (Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 49 [2005] 244-246, hier 245). Nach dem Wortlaut dieser Bestimmung dürfte ein uneheliches Kind (für sich betrachtet) kein Hindernis für die Verleihung der missio canonica sein. Ich empfehle Ihnen aber trotzdem, die Regelungen in der Missio-Ordnung Ihrer Diözese anzuschauen und beim zuständigen Schuldekan sowie bei Ihrem Bischöflichen Ordinariat nachzufragen, welche Bedingungen Sie für den Erhalt der missio canonica erfüllen müssen.
Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Dienstag 13. April 2010, 14:09.
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