Guten Tag
Ich sollte wissen, welche Voraussetzungen es um 1890 in Deutschland brauchte, um den Titel "geistlicher Rat" zu erhalten und welche Pflichten und Rechte damit einhergingen. Idealerweise mit Literaturhinweis! Herzlichen Dank, Seraina Waldis
Geistlicher Rat um 1890; Voraussetzungen, Rechte, Pflichten
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Re: Geistlicher Rat um 1890; Voraussetzungen, Rechte, Pflichten
Lexikonartikel, in denen es auch um den Titel "Geistlicher Rat" geht, finden sich (mit Literaturhinweisen) unter dem Stichwort "Ehrentitel" in: Campenhausen, Axel Frhr. v. / Riedel-Spangenberger, Ilona, u. a. (Herausgeber), Lexikon für Kirchen- und Staatskirchenrecht, Paderborn u. a.: Schöningh, 2000; und in: Haering, Stefan / Schmitz, Heribert (Herausgeber), Lexikon des Kirchenrechts, Freiburg u. a.: Herder, 2004.
Re: Geistlicher Rat um 1890; Voraussetzungen, Rechte, Pflichten
Vielen herzlichen Dank!
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