Erneute Eheannulierung (Klage No 2)

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Goldtiger
Beiträge: 2
Registriert: Donnerstag 28. Juli 2022, 11:17
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Erneute Eheannulierung (Klage No 2)

Beitrag von Goldtiger »

Liebes Forum,

folgender fiktiver Fall:
Person A (Katholisch) heiratet Person B (Evangelisch) zivil und 1 Jahr später katholisch. Harmonische Ehe, nie Streit. Viele gemeinsame Interessen, keine Kinder (Ehemann ist nahezu zeugungsunfähig).

Nach 10 Jahren Ehe, trennt sich A von B plötzlich.

6 Wochen später stellt sich heraus, dass A B betrogen hat (Ehebruch, Treueverletzung, Betrug mit Person C) bereits während der Ehe.
A stellt 6 Monate später 1. Eheannulierungs-Klage (Ehenichtigkeitsgrund: Kein Kinderwunsch bei B).
Nach Zeugenvernehmung von A muss A die Klage zurückziehen, da es keine nachweisbaren Gründe für die Klageerhebung gibt.
2 Jahre später informiert A B mit Zusendung der Klageschrift darüber, dass erneut der Personenstand geklärt werden soll (Ehenichtigkeitsgrund: A wusste nichts von der Unauflöslichkeit der Ehe)
B erhält Wochen später jedoch eine offizielle Klageschrift mit neuen Ehenichtigkeitsgründen: B: Nicht eheschliessungsfähig, B: nicht eheführungsfähig, B: Ausschluss Unauflöslichkeit der Ehe). Grund: Biographie B (Scheidung der Eltern).
Das Verfahren wird eröffnet mit 5 Prozessfragen: Prüfung Eheschliessungsfähigkeit, Eheführungsfähigkeit beider (A und B) sowie Ausschluss Unauflöslichkeit der Ehe bei B).

Fragen:
1. Kann sich B beim Erzbistum beraten lassen oder sollte B gleich einen Anwalt f. Kirchenrecht einschalten?
2. Wie rechtfertigt das Erzbistum die Prüfung Eheschliessungsfähigkeit und Eheführungsfähigkeit von A - dazu gibt es keine Hinweise in der Klage von A.
3. Kann B die erste Stellungnahme des Ehebandverteidigers vor Festsetzung der Prozessfragen einsehen?
4. Kann B die Akten vom 1. Eheverfahren einsehen?
5. A ist psychisch krank (Diagnose kam 8 Jahre nach Eheschliessung), ein Narzisst - notorischer Lügner, kann dies ggf. "verwertet" werden, d.h. kann es sein, dass A darauf abzielt, als nicht eheführungsfähig gewesen zu sein bei Eheschliessung?
6. Was würden Sie B raten? Vorgehen? B möchte die Ehe so beibehalten und auch nie wieder kirchlich heiraten.
7. Würden Sie B raten, C zu informieren, um was für einen Menschen es sich hier handelt? Einfach um Schaden abzuwenden?

Vielen Dank für Ihren Rat vorab!
Arletta Bolesta
Beiträge: 92
Registriert: Montag 4. April 2011, 10:15
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Re: Erneute Eheannulierung (Klage No 2)

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Tag

Fragen:
1. Kann sich B beim Erzbistum beraten lassen oder sollte B gleich einen Anwalt f. Kirchenrecht einschalten?

Es gibt keine Anwaltspflicht, ich finde, dass Sie Beratung in Ihrem Offizialat bekommen.

2. Wie rechtfertigt das Erzbistum die Prüfung Eheschliessungsfähigkeit und Eheführungsfähigkeit von A - dazu gibt es keine Hinweise in der Klage von A.

Es gibt viele Form von Beweisen: Zeugenaussagen; Gutachten, Dokumente.

3. Kann B die erste Stellungnahme des Ehebandverteidigers vor Festsetzung der Prozessfragen einsehen?
4. Kann B die Akten vom 1. Eheverfahren einsehen?

Es wird Akteneinsicht sein.

5. A ist psychisch krank (Diagnose kam 8 Jahre nach Eheschliessung), ein Narzisst - notorischer Lügner, kann dies ggf. "verwertet" werden, d.h. kann es sein, dass A darauf abzielt, als nicht eheführungsfähig gewesen zu sein bei Eheschliessung?

Sie haben Recht darauf, darueber zu schreiben.

6. Was würden Sie B raten? Vorgehen? B möchte die Ehe so beibehalten und auch nie wieder kirchlich heiraten.

Ich rate Ihnen, dass Sie an Prozess teilnehmen.

7. Würden Sie B raten, C zu informieren, um was für einen Menschen es sich hier handelt? Einfach um Schaden abzuwenden?

Meiner Meinung nach, ein bisschen zu private Frage, d.h. das fordert die Umstaende zu ueberlegen.

Mit herzlichen Gruessen
Arletta Bolesta
kirchliche Anwaeltin
Goldtiger
Beiträge: 2
Registriert: Donnerstag 28. Juli 2022, 11:17
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Re: Erneute Eheannulierung (Klage No 2)

Beitrag von Goldtiger »

Vielen Dank für die schnellen Antworten, Frau Bolesta! :)
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