Teilnahme am evangelischen Abendmahl - Sünde?

(insbesondere Sakramentenrecht)
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anonyma
Beiträge: 21
Registriert: Donnerstag 29. November 2012, 23:19

Teilnahme am evangelischen Abendmahl - Sünde?

Beitrag von anonyma »

Kurze Vorbemerkung: Ich bin evangelisch, auch sehr aktiv und im Kirchenvorstand. Mein Freund ist sehr katholisch, auch seine ganze Verwandtschaft. Da da auch wechselseitige Kirchenbesuche stattfinden, stellen sich so manche Fragen. Daß ich nicht an der katholischen Eucharistie teilnehmen darf, ist mir klar. Aber wie ist es umgekehrt?

Bei uns ist es üblich, alle Anwesenden zum Abendmahl einzuladen. Daher wüßte ich gerne, um nichts falsches zu sagen, ob ein Katholik guten Gewissens diese Einladung annehmen darf. Meines Wissens nach hält die katholische Kirche unser Abendmahl für ungültig, also quasi nur die Austeilung von Brot und Wein, aber nicht für ein sakramentales Geschehen. Brot und Wein zu verzehren dürfte an sich ja keine Sünde sein.

In der Enzyklika Ecclesia de Eucharistia findet sich zur Nr. 30 folgendes:
Deshalb müssen die katholischen Gläubigen bei allem Respekt vor den religiösen Überzeugungen ihrer getrennten Brüder und Schwestern der Kommunion fernbleiben, die bei ihren Feiern ausgeteilt wird, damit sie nicht einer zweideutigen Auffassung über das Wesen der Eucharistie Vorschub leisten und so die Pflicht versäumen, für die Wahrheit klar Zeugnis abzulegen. Dies würde zu einer Verzögerung auf dem Weg zur vollen sichtbaren Einheit führen.
Die Enzyklika ist ja nun nicht der Katechismus. Im Katechismus habe ich nichts zu diesem Thema gefunden. Da ich ab und an auch mal meine zukünftige Schwiegermutter, die nicht mehr alleine in die Kirche gehen kann und ein wenig dement ist, mitnehme, wüßte ich gerne, ob ich sie auch guten Gewissens zum Abendmahl mit an den Altar mitnehmen darf. Oder müßte sie das wohlmöglich beichten? Ihrer Sonntagspflicht kommt sie mehr als zur Genüge nach, indem sie praktisch jeden Tag Messen im Fernsehen anschaut und regelmäßig die Krankenkommunion bekommt. Es wäre also im wahrsten Sinne des Wortes ein "Zubrot", kein Ersatz.
Arletta Bolesta
Beiträge: 93
Registriert: Montag 4. April 2011, 10:15
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Re: Teilnahme am evangelischen Abendmahl - Sünde?

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Tag,
vielleicht wird Ihnen diese Vorschrift helfen:
Can. 844 § 2. "Sooft eine Notwendigkeit es erfordert oder ein wirklicher geistlicher Nutzen dazu rät und sofern die Gefahr des Irrtums oder des Indifferentismus vermieden wird, ist es Gläubigen, denen es physisch oder moralisch unmöglich ist, einen katholischen Spender aufzusuchen, erlaubt, die Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung von nichtkatholischen Spendern zu empfangen, in deren Kirche die genannten Sakramente gültig gespendet werden".

Mit besten Gruessen
Arletta Bolesta
Koenigstiger
Beiträge: 57
Registriert: Dienstag 3. August 2010, 23:09
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Re: Teilnahme am evangelischen Abendmahl

Beitrag von Koenigstiger »

Liebe Anonyma,
Liebe Arletta,

ohne jetzt in juristische Spitzfindigkeiten zu verfallen: Der zitierte Kanon beschreibt den Empfang des Abendmahles durch Katholiken bei sogenannten "Kirchen", wo also die Sakramente gültig gespendet werden. Nach unserer katholischen Rechtsauffassung ist dies in den evangelischen "Kirchen" (die "nur" als kirchliche Gemeinschaften kirchenrechtlich qualifiziert sind!) nicht der Fall, da die apostolische Sukzession mit Luther (also vor etwa 500 Jahren) unterbrochen wurde, weil er keine gültige Priesterweihe nach katholischer Form an seine Priester/ Pfarrer spendete, sondern ihnen gemäß der Überlieferung in der Bibel nur die Hände auflegte.

Ist also der Abendmahl-spendende Priester zufällig ein katholisch (oder alt-katholisch oder anglikanisch oder orthodox usw.) gültig Geweihter, dann ist es kein Problem. Ist er evangelisch geweiht, dann greift can. 844 §2 nicht.

Aber andersherum wüsste ich nicht, dass es dem katholischen Priester verboten wäre, an einen Evangelen (in diesem Falle Sie selbst), sofern dieser es will, die Kommunion zu spenden. Gültig getauft ist er wohl und wenn er den festen Willen hat, die katholische Kommunion zu empfangen, was spricht nach eurer Meinung dagegen??

Das Problem mit der dementen Schwiegermutter müsste man mit dem can 844 und Eccl.de E. tatsächlich in der Bewertung sehen, dass da ein Indifferentismus entstehen kann, weil die alte Dame möglicherweise nicht mehr unterscheiden kann, was katholisch und was nicht gültig wäre! Wenn Sie weiß, dass sie dort "nur" Brot und Wein konsumiert, kein Problem, wie Sie schon sagen, erfüllt Sie ja ihre Sonntagspflicht - das ist aber wohl die rechtliche Seite. Wenn Sie und die Verwandtschaft da kein Problem sehen, wer sollte Sie des Rechtsbruches anklagen? Kennen Sie den Begriff "fringsen" noch? Fragen Sie Ihre alte Schwiegermutter mal danach, wenn Sie im/ nach dem Krieg geboren ist, kann Sie Ihnen den Unterschied zwischen "fringsen" und Diebstahl erklären...

Sehen Sie das Kirchenrecht nicht als das Ziel an, sondern als eine Laterne am Weg. Wenn Sie sich an der Laterne festhalten, kommen Sie nie an Ihr Ziel (frei nach Sabine Demel, Regensburg ;))

Liebe Grüße und im brüderlichen Gebet,
Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern dass etwas Sinn macht, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
anonyma
Beiträge: 21
Registriert: Donnerstag 29. November 2012, 23:19

Re: Teilnahme am evangelischen Abendmahl - Sünde?

Beitrag von anonyma »

Liebe Königstiger,

daß ich nicht zur katholischen Kommunion gehen darf, entnehme ich aus Can. 844 §1
Katholische Spender spenden die Sakramente erlaubt nur katholischen Gläubigen; ebenso empfangen diese die Sakramente erlaubt nur von katholischen Spendern; zu beachten sind aber die Bestimmungen der §§ 2, 3 und 4 dieses Canons sowie des can. 861, § 2.
Bzw. kann mir niemand verbieten hinzugehen, aber der Priester darf mir die Kommunion nicht geben, wenn er weiß, daß ich evangelisch bin. Eine Freundin von mir ist bei einer Kommunion im Freundeskreis einfach hingegangen ("das weiß der Priester doch nicht, daß ich evangelisch bin"), aber da habe ich doch zu viel Respekt.

Also dürfte ich annehmen, daß meine zukünftige Schwiegermutter am Abendmahl guten Gewissens teilnehmen darf, wenn sie es als schlichten Verzehr von Brot und Wein in netter Runde betrachtet und weiß, daß es kein Abendmahl bzw. Kommunion im katholischen Sinne ist. Andererseits widerspricht das wieder in gewisser Weise der evangelischen Sichtweise, daß diejenigen, die beim Abendmahl nicht daran glauben, Jesus Leib und Blut zu sich zu nehmen, unwürdig sind. Siehe I. Korinther 11, 27-29
Wer nun unwürdig von dem Brot isst oder aus dem Kelch des Herrn trinkt, der wird schuldig sein am Leib und Blut des Herrn. Der Mensch prüfe aber sich selbst, und so esse er von diesem Brot und trinke aus diesem Kelch. Denn wer so isst und trinkt, dass er den Leib des Herrn nicht achtet, der isst und trinkt sich selber zum Gericht.
Allerdings sehen wir das als ein persönliches Problem, mit dem sich der Pfarrer nicht auseinandersetzen muß, sondern der Gläubige muß es selbst vor Gott vertreten.

Es ist schon unglaublich, was das für gedankliche Probleme mit sich zieht, wenn man so was genau überprüft. Es wäre doch zu wünschen, daß Rom sich in dieser Hinsicht mal eine praktikable Lösung einfallen läßt. Irgendwie ist es doch blöd - mein Gottesdienst - Deine Messe - nur damit man alles richtig macht. Letzten Endes geht es doch alles um dasselbe, denselben Gott. :roll:

PS: Wenn ich das so lese .... dann fehlt mal wieder jemand, der die Tische im Tempel umwirft ...
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