Bei uns ist es üblich, alle Anwesenden zum Abendmahl einzuladen. Daher wüßte ich gerne, um nichts falsches zu sagen, ob ein Katholik guten Gewissens diese Einladung annehmen darf. Meines Wissens nach hält die katholische Kirche unser Abendmahl für ungültig, also quasi nur die Austeilung von Brot und Wein, aber nicht für ein sakramentales Geschehen. Brot und Wein zu verzehren dürfte an sich ja keine Sünde sein.
In der Enzyklika Ecclesia de Eucharistia findet sich zur Nr. 30 folgendes:
Die Enzyklika ist ja nun nicht der Katechismus. Im Katechismus habe ich nichts zu diesem Thema gefunden. Da ich ab und an auch mal meine zukünftige Schwiegermutter, die nicht mehr alleine in die Kirche gehen kann und ein wenig dement ist, mitnehme, wüßte ich gerne, ob ich sie auch guten Gewissens zum Abendmahl mit an den Altar mitnehmen darf. Oder müßte sie das wohlmöglich beichten? Ihrer Sonntagspflicht kommt sie mehr als zur Genüge nach, indem sie praktisch jeden Tag Messen im Fernsehen anschaut und regelmäßig die Krankenkommunion bekommt. Es wäre also im wahrsten Sinne des Wortes ein "Zubrot", kein Ersatz.Deshalb müssen die katholischen Gläubigen bei allem Respekt vor den religiösen Überzeugungen ihrer getrennten Brüder und Schwestern der Kommunion fernbleiben, die bei ihren Feiern ausgeteilt wird, damit sie nicht einer zweideutigen Auffassung über das Wesen der Eucharistie Vorschub leisten und so die Pflicht versäumen, für die Wahrheit klar Zeugnis abzulegen. Dies würde zu einer Verzögerung auf dem Weg zur vollen sichtbaren Einheit führen.