Wem gehört eine Kirche?

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hralf99
Beiträge: 3
Registriert: Samstag 24. Mai 2014, 14:00
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Wem gehört eine Kirche?

Beitrag von hralf99 »

Hallo zusammen,

Zu unserer Pfarrei gehören zwei große Mittelalterliche Kirchen.
Die eine aus dem 12.Jahrhundert ist unsere Pfarrkirche,die andere aus dem 13.Jahrhundert
Ist eine ehemalige Klosterkirche.
Im Zuge von Sparmaßnahmen fördert unser Bistum nur noch eine Kirche in der Unterhaltung.
In einem fast dreijährigen Prozess hat unsere Gemeinde versucht Lösungen zu erstellen um auch in
Zukunft diese Kirche weiter zu erhalten.
Die Idee in einem Seitenschiff der Kirche ein sogenanntes Kolumbarium (Urnenaufbewahrungsort)zu errichten
wurde geboren.
Alle Anträge bei Staatlichen Stellen und bei den Kirchlichen Stellen wurden gestellt, und sind in einem langwierigen
Genehmigungsverfahren grundsätzlich erteilt.
Konkret bedeutet das,das wir grundsätzlich ein Kolumbarium errichten könnten.
Leider fangen jetzt unsere Probleme erst richtig an.Unsere Gemeinde favorisiert eine einfache in Holz und Glas
Gehaltene Lösung, die Vertreter des Bistums wollen aber unbedingt einen Bundesweiten Wettbewerb mit einer
bedeuteten künstlerischen Lösung.Da es aber Stand der Dinge keinerlei finanzielle Zuwendung durch das Bistum gibt,sind wir als Gemeinde absolut gegen dieses Vorhaben
Gerade die vom Papst Franziskus immer wieder beschworene Einfachheit steht diesem absolut dagegen.
Nun aber zur eigentlichen Frage:
Wenn alle Denkmalpflegerischen Auflagen erfüllt sind und eine Finanzierung durch die Gemeinde erfüllt sind,können dann
Die Bistumsbehörden den Bau in unserer Ausführung verbieten?


Zur Erklärung :
In unserem Pfarrgebiet hat sich die Beerdigungskultur stark gewandelt.Ca 70% der Beerdigungen sind mittlerweile Kremationen.Unsere Stadtverwaltung hat seit 2 Jahren einen großen Friedwald angelegt mit dem wir nicht einverstanden sind.Mit unserem Anliegen ein Kolumbarium zu errichten sehen wir auch eine große Pastorale Chance,aber auch eine finanzielle Möglichkeit unsere beiden Kirchen auch in Zukunft zu unterhalten.
Koenigstiger
Beiträge: 57
Registriert: Dienstag 3. August 2010, 23:09
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Re: Wem gehört eine Kirche?

Beitrag von Koenigstiger »

Hallo hralf,
das ist nicht mein Fachgebiet, aber wie sagte der "Meister" in Münster immer: Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Entscheidungsfindung...

Da ist zunächst can. 1273:
"Romanus Pontifex, vi primatus regiminis, est omnium bonorum ecclesisticorum supremus administrator et dispensator- Der römische Pontifex (=Papst) kraft des Leitungsprimates ist höchster Administrator und Dispensator (="Ausnahmegenehmiguns-Erteiler") aller kirchlichen Güter."

In den Vorschriften über Kirchen und Heilige Orte fand ich, dass stets der Bischof weiht, aber auch profaner Nutzung (also der Umwandlung in ein Kolumbarium) zuführt (z.B. can 1222 §1), das scheint aber ja geschehen.

weiterhin: can. 1276:
"Ordinarii est sedulo advigilare administrationi omnium bonorum, quae ad personas iuridicas publicas sibi subiectas pertinent, salvis legitimis titulis quibus eidem Ordinario potiora iura tribuantur- Es ist Sache des Ordinarius (also in Ihrem Fall Diözesanbischof), gewissenhaft zu überwachen die Verwaltung aller Güterm die den ihm unterworfenen iuristischen Personen gehören, unbeschadet legitimer Titel, die ihm weitergehende Befugnisse einräumen"

Es folgt ein Canon, der bestimmt, dass der Vermögensverwaltungsrat und das Konsultorenkollegium in einigen Fällen zu hören ist, der dürfte auf Sie nicht zutreffen, wenn die Finanzierung nicht über die Diözese läuft; die Bischofskonferenz hat festzulegen, welche Fälle hier betroffen wären, das müsste man klären können.

Wesentlich dann can. 1279:
§1 "Administratio bonorum ecclesisticorum ei competit, qui immerdiate regit personam ad quam eadem bona pertinent, nisi aliud ferant ius particulare, statuta aut legitima consuetudo, et salvo iure Ordinarii interveniendi in casu neglegentiae administratoris. - die Verwaltung der kirchlichen Güter steht dem zu, der die Person (gemeint ist juristische Person) direkt leitet, wenn nicht etwas anderes bestimmt wird durch Partikularrecht (durch den Bischof erlassen) oder eine rechtmäßige Gewohnheit und unbeschadet des Eingriffsrechtes des Ordinarius im Falle der Nachlässigkeit durch den Verwalter."

Die Person, der die Kirche gehört, dürfte also die Pfarrei sein, die unmittelbar dem Pfarrer untersteht. Er verwaltet sie prinzipiell. Nun müsste man aber nachfragen, ob es anderes Recht gibt, dass hier das Universalrecht brechen darf.
Das kann entweder vom Bischof erlassenes Partikularrecht sein, oder auch einfach die Tatsache, dass der Bischof gewohnheitsmäßig immer die Verwaltung übernommen hatte, oder etwas anderes. Das muss im Zweifelsfall beim zuständigen Verwaltungs-Kirchenrechtler geklärt werden, ob und welches Recht in Ihrem Fall gilt.
Ich unterstelle einfach mal, dass keine Missverwaltung vorliegt, die ein Eingreifen notwendig macht....

ABER: Möglicherweise ist eine bundes- oder gar Europaweite Ausschreibung aus ganz anderen Gründen notwendig, die mit dem Kirchenrecht nichts zu tun haben.
Bestimmte Aufträge MÜSSEN auch von Kirchengemeinden öffentlich ausgeschrieben werden, ich glaube, das hat auch was mit der finanziellen Größenordnung zu tun. Und/oder mit der Tatsache, dass Kirchen Körperschaften öffentlichen Rechtes sind.
Das hat mit dem Deutschen Wettbewerbsrecht zu tun, weil sonst eine andere Firma klagen kann, dass sie keine Chance hatte, den Auftrag zu bekommen und am Ende gibt es Ärger für alle... es soll auch vor Kungelei und Missbrauch schützen.

Und in unserer Zeit schätze ich einfach mal, dass das Zivilrecht über dem Kirchenrecht steht. :roll:

Tip: Einfach mal im Bistum anrufen, nach dem Kirchenrechtler oder auch dem für das Kirchenvermögen zuständigen Juristen fragen und die Hintergründe erklären lassen. Ich würd beim Kirchenrechtler anfangen ;) Argumentationsbasis haben Sie jetzt ja.

Es ist ja auch nochmal ein Unterschied, ob ein künstlerischer Wettbewerb erfolgen muss, oder nur eine Ausschreibung. Soweit mir das aus dem Zivilrecht bekannt ist, kann in eine Ausschreibung ja auch schon konkret rein, wie das Ergebnis gewünscht ist (also sowas wie "Ausführung der Arbeiten zum Bau eines Kolumbariums in Holz und Glas usw.").

Das Argument, dass die Person (Pfarrei) die Finanzierung trägt, ist ja auch ein ganz gewichtiges...

Viel Erfolg!
Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern dass etwas Sinn macht, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
hralf99
Beiträge: 3
Registriert: Samstag 24. Mai 2014, 14:00
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Re: Wem gehört eine Kirche?

Beitrag von hralf99 »

Vielen Dank erst einmal für diese Einschätzung.
Der vom Bistum vorgeschlagene Wettbewerb soll beschränkt,d.h an 3-4
Künstler oder nach Meinung der Bischöflichen Verwaltung geeignete Architekten gehen.
Was dabei heraus kommt, können wir vor Ort dann nicht mehr mitgestalten!
Wir haben nach unserer Meinung( mit großer Aktzeptanz vor Ort) einen praktikablen Entwurf
vorgestellt,der leider noch nicht mal beim Diozesanbaumeiszer registriert wird!
Wir als Pfarrgemeinde fühlen uns ziemlich missachtet,
Für uns stellt sich nun die Frage,ob wir mit dem Rückhalt vor Ort einfach bauen,und mit welchen
Evtl Konsequenzen wir rechnen müssten.
Koenigstiger
Beiträge: 57
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Re: Wem gehört eine Kirche?

Beitrag von Koenigstiger »

hralf99 hat geschrieben:Vielen Dank erst einmal für diese Einschätzung.
Wir als Pfarrgemeinde fühlen uns ziemlich missachtet,
Für uns stellt sich nun die Frage,ob wir mit dem Rückhalt vor Ort einfach bauen,und mit welchen
Evtl Konsequenzen wir rechnen müssten.
Das habe ich mir schon bei Ihrem Post gedacht :roll: aber über Konsequenzen kann ich leider gar nix sagen, das wäre ein paar Stunden Arbeit und Gesetzestexte wälzen für mich als Eherechtlerin...
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hralf99
Beiträge: 3
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Re: Wem gehört eine Kirche?

Beitrag von hralf99 »

Schade, trotzdem noch einmal vielen Dank ;)
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