Ehe gültig - sie evangelisch, er katholisch?

Forumsregeln
Rechtlicher Hinweis: SPAM und Beiträge im Forum, die rechts- oder sittenwidrigen Inhalt haben oder andere Besucher verunglimpfen, werden gelöscht. Darüber hinaus können auch andere Beiträge gelöscht werden.
Antworten
Bert
Beiträge: 2
Registriert: Samstag 3. August 2013, 11:52
Kontaktdaten:

Ehe gültig - sie evangelisch, er katholisch?

Beitrag von Bert »

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Es klingt etwas komplitziert deswegen möchte ich den Verlauf etwas schildern....

Frau M. (evangelisch) heiratet 1998 Herr X. (katholisch). Die Ehe findet nach Ökumenischen Ritus, vermutlich nah Formular C - da in Baden statt.
Die Ehe zerbricht bereits 2000.

Frau M. hatte sich bis 1998 nie ernsthaft mit Glauben beschäftigt. Ist so zu sagen zufällig als 10 Jährige getauft worden....
Frau M. bereut diese ereignisse in ihrem Leben sehr! Hatte über die Jahre viele Dinge überdacht. Versucht nach Glaubens Regeln/Einstellungen das leben zu führen.
Über die Jahre hatte sich Frau M. mit dem Glauben beschäftigt (ernshaft) und zu dem schluss gekommen die Konfesion zu wechseln (zu Katholischen Kirche).


Deshalb entstehen für Frau M. drei Fragen:
1. Ist unter diesen Umständen wechsel der Konfesion zu Katholisch möglich?
2. Besitzt die Ehe aus dem Jahr 1998 weiterhin gültigkeit vor der Katholischen Kirche?
3. Darf Frau M. (falls Frage 1 positiv - jetzt Katholisch) einen Katholisch getauften und gläubigen vor der Katholischen Kirche zu Heiraten?

Ich wäre für eine ernsthafte und kompetente Antwort sehr dankbar.

Mit vielen Grüßen

Bert
Zuletzt geändert von Bert am Sonntag 4. August 2013, 14:06, insgesamt 1-mal geändert.
Arletta Bolesta
Beiträge: 93
Registriert: Montag 4. April 2011, 10:15
Kontaktdaten:

Re: Ehe gültig - sie evangelisch, er katholisch?

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Tag,
Sie schrieben, dass Frau M. evangelisch gewesen sei, also Sie war auch getauft, als Sie einen Katholiken geheiratet habe. Es ist egal, ob Sie glaeubig oder nicht war (d.h. es ist egal, ob Sie religioes praktiziert hat oder nicht), dadurch ist Ihre Ehe gueltig. Jedoch darf Sie sich um Ehenichtigkeitserklaerung bemuehen, wenn Sie einen Katholiken heiraten will.

Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta
Bert
Beiträge: 2
Registriert: Samstag 3. August 2013, 11:52
Kontaktdaten:

Re: Ehe gültig - sie evangelisch, er katholisch?

Beitrag von Bert »

Hallo,

vielen dank für die Antwort.
Nachdem ich etwas weiter rechechiert habe zum Punkto Ehenichtigkeitserklärung... entstehen erneut fragen.

1. Mit welcher Begründung/Grund wäre so eine Ehenichtikeitserkärung möglich?
2. Wie realistisch ist so ein Verfahren erfolgreich zu beenden?

Erneut vielen dank für eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Bert
Arletta Bolesta
Beiträge: 93
Registriert: Montag 4. April 2011, 10:15
Kontaktdaten:

Re: Ehe gültig - sie evangelisch, er katholisch?

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Tag,
CIC (Kodex vom Kirchenrecht) erwaehnt viele Ursachen, auf Grund derer ein ehelicher Prozess geht. Ich empfehle Ihnen, damit Frau M. in ein Offizialat geht; die zustaendigen Mitarbeiter koennen dadurch ein Gesparech fuehren (ich mache es so: ich habe ein paar Fragen - mindestens 20, dank dem kann ich nicht nur Begruendung einer Sache sondern auch greifbare Ursache festellen). Richtige Person wird Frau M. auch sagen, welche "Chance" Sie hat. Verstehen Sie mir jedoch nicht schlecht, aber ich habe solche Meinung, dass es eher nicht richtig ist, wenn jemand sagt: dass eine Person sicher positives Urteil bekommen wird (es geht doch um Aussagen von beiden Parteien, also nicht nur um klagende Partei, weiter Aussagen von Zeugen, ev. Gutachten von Experten), das alles hat Einfluss auf die Sache, man kann also allgemein sagen, dass eine Sache Sinn hat, um einen ehelichen Prozess zu machen.

Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta
Wiebke
Beiträge: 39
Registriert: Mittwoch 23. September 2009, 23:20

Re: Ehe gültig - sie evangelisch, er katholisch?

Beitrag von Wiebke »

Bert hat geschrieben:1. Ist unter diesen Umständen wechsel der Konfesion zu Katholisch möglich?
Das eh. Und solange sie keine neue Partnerschaft eingeht, ist die Vorehe belanglos. Wenn sie aus Sicht der RKK noch besteht, dann besteht sie halt; dass die Eheleute getrennt sind, ist ja an sich kein Problem.
Bert hat geschrieben:2. Besitzt die Ehe aus dem Jahr 1998 weiterhin gültigkeit vor der Katholischen Kirche?
Dazu hat Arletta Bolesta ja schon richtig geantwortet: Im Prinzip ja, und ob man eine Nichtigkeitserklärung erwirken kann, hängt einfach von den Umständen des Einzelfalls ab.

Zwei Bereiche würde ich schon mal abklären:
1) Da die genauen Umstände der ökumenischen Trauung nicht bekannt sind ("vermutlich nach Formular C"), sollte man prüfen, ober der rk. Ehemann damals alle nötigen Dispensen hatte. Wenn ein rk. Amtsträger mitgewirkt hat, ist davon zwar normalerweise auszugehen, aber man weiß ja nie...
2) Wenn Frau M. damals nicht so richtig "gläubig" war, wäre zu prüfen, wie ihre Einstellung zur Ehe war. Wollte sie vielleicht keine verbindlich lebenslange Bindung oder keine Kinder (auch wenn sie normalerweise das Gegenteil unterschrieben haben müsste), und lässt sich dies - z.B. durch Zeugen - belegen?
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Ahrefs [Bot] und 8 Gäste