Kosten für einen Kirchenrechtsanwalt bei Eheannulierung

Forumsregeln
Rechtlicher Hinweis: SPAM und Beiträge im Forum, die rechts- oder sittenwidrigen Inhalt haben oder andere Besucher verunglimpfen, werden gelöscht. Darüber hinaus können auch andere Beiträge gelöscht werden.
Antworten
Ludger
Beiträge: 8
Registriert: Dienstag 6. April 2010, 16:23

Kosten für einen Kirchenrechtsanwalt bei Eheannulierung

Beitrag von Ludger »

Wonach richtet sich die Höhe des Honorars für den Anwalt?

Mit welchem Kostenrahmen muss ich für einen Anwalt bei einem Eheannulierungsprozess rechnen?

Stimmt es, dass es sich bei dem Prozess nicht um einen Prozess wie im staatlichen Recht handelt, also dass die Parteien sich gar nicht persönlich begegnen wie in weltlichen Verfahren, sondern dass sie getrennt voneinander befragt werden? Wenn ja, welche Tätigkeiten hat dann der Anwalt bei einem Eheannulierungsverfahren?


Herzlichen Dank für alle Antworten
Arletta Bolesta
Beiträge: 93
Registriert: Montag 4. April 2011, 10:15
Kontaktdaten:

Re: Kosten für einen Kirchenrechtsanwalt bei Eheannulierung

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Tag,
ich werde nur auf einige Fragen antworten, die Sie gestellt haben.

Wenn es um Hilfe von einem kirchlichen Anwalt geht: er kann bei Klageschrift helfen (genau: er kann Ursache, Ursachen vorschlagen, aufgrund derer der kirchliche Prozess laufen wird; er kann bei Wahl der Beweise helfen; endlich kann er selbst Klage schreiben); wenn sich das Verfahren oder die Vernehmung naehert, kann er Parteien als auch Zeugen darauf vorbereiten; seine Hilfe kann auch bei Antwort auf Bemerkungen v. Ehebandverteidiger, bei Aktenoffeinlegung (dann kann er raten, neue Beweise darzustellen, manchmal auch neue Ursache vorzuuschlagen), endlich bei Berufung u.s.w. sein

Ja, die Parteien sind getrennt verhoert, jedoch kann z.B. Anwalt Fragen frueher vorbereiten, die Richter dann stellen wird (es geht nicht nur um naehere Erkaerung einer Sache, aber auch darum, wenn eine Partei eine Ursache, die nicht vorgeschlagen wurde, vorschlagen will, jedoch ist sie nicht sicher, ob sie gewesen ist (z.B. Ausschluss).

Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta
Ludger
Beiträge: 8
Registriert: Dienstag 6. April 2010, 16:23

Re: Kosten für einen Kirchenrechtsanwalt bei Eheannulierung

Beitrag von Ludger »

Liebe Forumsteilnehmer,

gibt es denn keine Gebührenordnung für Kirchenanwälte, wenn es um bestimmte Fälle geht? Von der Bischofskonferenz soll es doch einmal einen Erlass gegeben haben, bis zu welcher Höhe die Gebühren gehen dürfen.


Viele Grüße und danke für alle Antworten
Arletta Bolesta
Beiträge: 93
Registriert: Montag 4. April 2011, 10:15
Kontaktdaten:

Re: Kosten für einen Kirchenrechtsanwalt bei Eheannulierung

Beitrag von Arletta Bolesta »

Noch einmal Guten Abend,
ich habe Ihre Frage verlassen, aber, so ich weiss, darf jeder Bischof solche Gebuehren bestimmen.
Sie koennen nach einer Ordnung der Anwaltsgebuehren bei einem zustaendigen Offizialat fragen.

Mit feundlichen Gruessen
Arletta Bolesta
Koenigstiger
Beiträge: 57
Registriert: Dienstag 3. August 2010, 23:09
Kontaktdaten:

Re: Kosten für einen Anwalt

Beitrag von Koenigstiger »

Hallo Ludger,

es gibt tatsächlich keine Gebührenordnung. Aber es gibt einen Richtwert, der von der Deutschen Bischofskonferenz festgelegt wurde. Er kann bei der Diözese bzw. beim Diözesangericht erfragt werden. Prinzipiell können Sie mit ihrem Anwalt (es sollte aber schon ein Kirchenrechtler sein, kein "normaler" Anwalt!) jedes Honorar vereinbaren, mit dem Sie beide zufrieden sind.
Das Verfahren ist rein schriftlich. Es gibt keine Verhandlung, wie Sie richtig vermuten.

Wenn Sie nach dem Richtwert gehen und ein normales Verfahren (einfacher Schriftverkehr, zwei Zeugenbefragungen, keine Gutachten o.ä.) annehmen, können Sie mit etwa 500-1000,- € hinkommen, je nachdem wie gut/teuer Ihr Anwalt ist, wie weit die Anreise zum Gericht und ob er bei allen Vernehmungen dabei sein will etc.


Hintergrund dieser Sache ist, dass es nicht üblich ist, in Deutschland mit Anwalt klagen.
Mit freundlichen Grüßen,
Anne Kunz
http://www.eheanwaeltin.de
Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern dass etwas Sinn macht, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
EvaUndAdam
Beiträge: 3
Registriert: Dienstag 13. November 2012, 02:14
Kontaktdaten:

Re: Kosten für einen Kirchenrechtsanwalt bei Eheannulierung

Beitrag von EvaUndAdam »

Grüß Gott,
mein Kirchenrechtsanwalt wird nach Stunden - ca. 70/80 Euro (Std.) bezahlt. Für komplexe Fälle ist ein Kirchenrechtsanwalt schon zu empfehlen, vor allem wenn er vor Ort in der Nähe des Konsistoriums ist - obwohl die Kirche immer sagt, dass man, falls berechtigete Gründe vorliegen, das Verfahren ohne Anwalt (die Gebühren für 1. und 2. Instanz sind nur etwa insgesamt 300 Euro) durchführen kann, und auf alle Fälle versuche sollte.
VIele Grüße, Gottes Segen und die Kraft des Heiligen Geistes,
Eva
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste