Ehenichtigkeitsverfahren-Ex nicht auffindbar

Forumsregeln
Rechtlicher Hinweis: SPAM und Beiträge im Forum, die rechts- oder sittenwidrigen Inhalt haben oder andere Besucher verunglimpfen, werden gelöscht. Darüber hinaus können auch andere Beiträge gelöscht werden.
Antworten
Lurcher
Beiträge: 11
Registriert: Mittwoch 23. Mai 2012, 13:50
Kontaktdaten:

Ehenichtigkeitsverfahren-Ex nicht auffindbar

Beitrag von Lurcher »

Nun habe ich alles eingereicht um das Verfahren in Gang zu bringen.
Meinen Exmann habe ich seit dem Scheidungtermin im Februar 2008 nicht mehr gesehen und auch nichts mehr von ihm gehört.
Ich hatte mein Leben gelebt als ob es diese Ehe und ihn nie gegeben hätte, habe jahrelang nicht einmal an ihn gedacht.
Und jetzt will das Kirchengericht von mir die Adresse von ihm haben. Die Adresse die ich von ihm habe, ist die welche auf dem Scheidungsurteil steht, ist aber nicht mehr aktuell, das weiss ich selber.
Ich "müsse" doch die Anschrift wissen?! Und sonst solle ich halt seine Eltern anrufen und danach fragen? Seine Eltern habe ich in meinem Leben höchstens 5 mal gesehen und sie hassen mich seit der Trennung. Als ob Eltern die Adresse an die Ex rausrücken würden! Auch mit ehemaligen Freunden und Bekannten hat er komplett den Kontakt abgebrochen.

Heisst das jetzt, dass diese Ehe ewig offiziell gültig bleibt nur weil er verschollen ist?
Ich kann mir keine tausende von Euros für nen Privatdetektiv leisten. Ich selber wohne in einem anderen Land als er zuletzt gewohnt hat.
Darf das Gericht so handeln?
Arletta Bolesta
Beiträge: 93
Registriert: Montag 4. April 2011, 10:15
Kontaktdaten:

Re: Ehenichtigkeitsverfahren-Ex nicht auffindbar

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Tag,
Sie wurden nach der Anschrift gefragt, denn zweite Partei hat Recht auf Verteidigung. Wenn dieses Recht nicht garantiert wird, wird der eheliche Prozess ungueltig sein, und dann muesste man diese Teile des Prozesses wiederholen, an denen Nichtklaeger (Nichtklaegerin) teilnehmen darf.

Vielleicht gibt es ein Amt, das Sie nach der Anschrift fragen koennen; dieses Amt kann auch welche Inf. geben, falls die Anschrift unbekannt ist, dass es keine Inf. betreffs der Adresse dieser Person gibt, dann koennen Sie dem Offizialat solches Schreiben auch einlegen.

Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta
Lurcher
Beiträge: 11
Registriert: Mittwoch 23. Mai 2012, 13:50
Kontaktdaten:

Re: Ehenichtigkeitsverfahren-Ex nicht auffindbar

Beitrag von Lurcher »

Der Ex ist evangelisch und hat nie etwas mit irgendeiner Kirche zu tun gehabt.
Mir würde man bei irgendwelchen Ämtern keine Auskunft geben. Ich habe selber schonmal probiert ihn zu finden kurz nach der Scheidung weil er mir noch Geld schuldet und bin gescheitert.
Arletta Bolesta
Beiträge: 93
Registriert: Montag 4. April 2011, 10:15
Kontaktdaten:

Re: Ehenichtigkeitsverfahren-Ex nicht auffindbar

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Abend,
etschuldige, dass ich diesen Vergleich mache: bei uns in Polen gibt es Zentrales Anschrifstamt, das sich damit befasst, also es gibt sicher gleiches Amt in Deutschland, es geht ueberhaupt um Zivilamt, das solche allgemeine Inf. hat.

Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta
Lurcher
Beiträge: 11
Registriert: Mittwoch 23. Mai 2012, 13:50
Kontaktdaten:

Re: Ehenichtigkeitsverfahren-Ex nicht auffindbar

Beitrag von Lurcher »

Diese Amt kann aber immer nur die Anrschift die man schon hat bestätigen oder einem die neue innerhalb der gleichen Stadt nennen.
Und auch nur, wenn die Person seine Daten nicht gesperrt hat, was der Ex sehr wahrscheinlich hat. Man kann die Daten für bestimmte Personen sperren lassen.
Arletta Bolesta
Beiträge: 93
Registriert: Montag 4. April 2011, 10:15
Kontaktdaten:

Re: Ehenichtigkeitsverfahren-Ex nicht auffindbar

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Morgen,
mir geht es darum, dass Sie ein offiziales Schreiben haben, aufgrund dessen Sie eine Bestaetigung haben, dass Sie alles machten, um sich nach der Anschrift der zweiten Partei zu erkundigen. Wenn also Amt nicht imstande war, Anschrift zu geben, dann kann man auch vermuten, dass Sie Probleme damit auch hatten.

Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta
Koenigstiger
Beiträge: 57
Registriert: Dienstag 3. August 2010, 23:09
Kontaktdaten:

Re: Ehenichtigkeitsverfahren-Ex nicht auffindbar

Beitrag von Koenigstiger »

Hallo,

ich habe eben Ihre Diskussion überflogen:
Normalerweise geben Sie die letzte, Ihnen bekannte Anschrift dem Gericht an. Über das Einwohnermeldeamt (@Arletta, wir haben natürlich so etwas hier in Deutschland :lol: ) kann das Gericht dann erfragen, wohin die nichtklagende Partei (Ihr Ex) hin verzogen ist. Im Extremfall werden die dann von einem Amt zum nächsten verwiesen, aber sofern er irgendwo in Deutschland gemeldet ist, wird man ihn finden!!! Und wenn er nicht gemeldet ist, wird man Ihnen das dann mitteilen, damit hätten sie das erwähnte amtliche Schreiben.

Prinzipiell ist es so: Sollte er wirklich nicht auffindbar sein, würde er prozessabwesend erklärt. Das würde Ihnen die Sache erleichtern, da ja nur eine Seite gehört werden kann. Aber so einfach wird Ihnen das Gericht nicht machen. Möglicherweise hat es an dem Gericht so einen Fall noch nicht gegeben oder das Gericht ist überlastet mit der Arbeit...

Zeigen Sie in jedem Fall Ihren guten Willen, damit nicht der Eindruck entsteht, sie wollten Ihren Ex-Mann in ihrer Verteidigung behindern, sprich das Ding ohne ihn laufen lassen. Dem Gericht als offizieller Stelle mit begründetem Anliegen müsste das Amt jedenfalls auskunft erteilen.
Da ich nicht verstanden habe, ob Sie nun in Deutschland leben oder Ihr Exmann oder beide nicht mehr, kann ich leider nicht mehr dazu sagen, als was Frau Bolesta schon erklärt hat.

Bei Fragen die Sie mir über meine Webseite schicken helfe ich gerne im Verfahren weiter. Lassen Sie sich nicht entmutigen.
Gruß,
Anne Kunz
http://www.eheanwaeltin.de
Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern dass etwas Sinn macht, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste