Liebe Forumsteilnehmer,
unter welchen Bedingungen erhält man eine Prozesskostenhilfe bei einer Eheannulierung (Formulare und ähnliche Dinge)? Die Kosten für den Kirchenanwalt würden bei Genehmigung der Prozesskostenhilfe auch übernommen, oder?!
Dank für die Hilfe und viele Grüße
Ludger
Prozesskostenhilfe bei Eheannulierung
Forumsregeln
Rechtlicher Hinweis: SPAM und Beiträge im Forum, die rechts- oder sittenwidrigen Inhalt haben oder andere Besucher verunglimpfen, werden gelöscht. Darüber hinaus können auch andere Beiträge gelöscht werden.
Rechtlicher Hinweis: SPAM und Beiträge im Forum, die rechts- oder sittenwidrigen Inhalt haben oder andere Besucher verunglimpfen, werden gelöscht. Darüber hinaus können auch andere Beiträge gelöscht werden.
-
- Beiträge: 13
- Registriert: Mittwoch 9. Februar 2011, 20:51
- Kontaktdaten:
Re: Prozesskostenhilfe bei Eheannulierung
Am kirchlichen Gericht der Diözese Rottenburg-Stuttgart werden die Prozesskosten normalerweise der antragstellenden Partei auferlegt. Sie betragen in der ersten Instanz 200 Euro. Dazu können noch weitere Kosten kommen, zum Beispiel für Übersetzungen, Gebühren für ausländische Gerichte oder Gutachten. Letztere sind in der Regel höher. Unter Vorlage einer pfarramtlichen Bescheinigung können die Verfahrenskosten ermäßigt oder erlassen werden. Für die kirchlichen Gerichten der anderen (Erz)diözesen in Deutschland gilt meines Wissens Ähnliches.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast