Beifügung eines Firmnamens

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Engelbert Frank

Beifügung eines Firmnamens

Beitrag von Engelbert Frank »

In unserer Diözese (Rottenburg-Stuttgart) hat ein Firmling darum gebeten, man möge bei der Firmung seinem bisherigen Vornamen einen weiteren beifügen und ihn in den Kirchenbüchern als zusätzlichen Firmnamen festhalten. Dieser Fall ist im Codex des kanonischen Rechtes (CIC) nicht geregelt.

Es handelt sich meiner Meinung nach um eine Gesetzeslücke, so dass auf can. 19 CIC zurückgegriffen werden müsste. Dieser Canon hat den Wortlaut: "Wenn in einer bestimmten Sache die ausdrückliche Vorschrift eines allgemeinen oder partikularen Gesetzes oder eine Gewohnheit fehlt, ist die Sache [...] zu entscheiden unter Berücksichtigung von Gesetzen, die für ähnlich gelagerte Fälle erlassen worden sind, von allgemeinen Rechtsprinzipien [...] sowie unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung und Rechtspraxis der Römischen Kurie und der gemeinsamen und ständigen Ansicht der Fachgelehrten."

Bei der Anwendung des can. 19 CIC auf das Problem von zusätzlichen Firmnamen stellen sich folgende Fragen:
1. Kann man sagen, dass es eine Gewohnheit gibt, zusätzliche Firmnamen zu geben?
2. Gibt es Gesetze für ähnlich gelagerte Fälle? (Can. 855 CIC zählt wohl nicht dazu, da es dort - ohne dass von einer Namensgebung bei der Taufe selbst die Rede wäre - nur ganz allgemein heißt, die Eltern des Täuflings sowie die Paten und der Pfarrer hätten dafür zu sorgen, dass dem Kind kein Name gegeben werde, der christlichem Empfinden fremd sei.)
3. Wie ist die Rechtsauffassung und Rechtspraxis der Römischen Kurie?
4. Gibt es eine gemeinsame und ständige Ansicht der Fachgelehrten?
Heike Künzel

Re: Beifügung eines Firmnamens

Beitrag von Heike Künzel »

zu 1: Mir ist keine entsprechende Gewohnheit bekannt.
zu 2: Im Codex ist außer bei der Taufe kein Fall von Namensgebeung vorgesehen. Für unsere Breiten ist es auch ungewöhnlich, da Täuflinge mit einem bereits beim Standesamt vergebenen Namen getauft werden.
zu 3 und 4 kann ich leider keine Angaben machen.
Verena Feldhans

Re: Beifügung eines Firmnamens

Beitrag von Verena Feldhans »

zu 1: Es gibt eine entsprechende Gewohnheit, zumindest in Ost- und Mitteldeutschland, und zwar mit langer Tradition.
zu 2: Der Firmname ist ein spirituelles Moment im Zuge der bewußten Entscheidung für den Glauben. Mit der Annahme des Namens wird eine bestimmte Person als Glaubensvorbild gewählt. Entsprechend wird der Firmname zusätzlich zum Taufnamen bei der Firmung genannt.
Gemäß can. 895 CIC sind u. a. die NAMEN der Gefirmten in das FIRMbuch der Diözesankurie oder der Pfarrei einzutragen, soweit es vorgeschrieben und es denn vorhanden ist. In das TAUFbuch hingegen ist nur das Datum der Firmung einzutragen.
Tim H.

Re: Beifügung eines Firmnamens

Beitrag von Tim H. »

Guten Tag zusammen!!
Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann!
Und zwar bin ich vor einigen Jahren gefirmt worden und hab erst kurz davor erfahren, dass man einen weiteren Vornamen hinzufügen kann. Hab ich leider nicht getan.
Weiß evtl. jemand, ob das noch nachträglich möglich ist?
Engelbert Frank

Re: Beifügung eines Firmnamens

Beitrag von Engelbert Frank »

Wie Verena Feldhans geschrieben hat (siehe oben), gibt es in Ost- und Mitteldeutschland eine lange Tradition, bei der Firmung dem bisherigen Vornamen einen weiteren beizufügen. Die Namensbeifügung geschieht also normalerweise nicht nach, sondern bei der Firmung.

Wenn es allerdings aus besonderen Gründen (zum Beispiel aus Nachlässigkeit oder Aufregung) versäumt wurde, einen weiteren Namen beizufügen, kann das wohl auch noch nachträglich geschehen (in den Gebieten, wo es die Tradition einer Namensbeifügung gibt). Darüber müsste aber der für Ihren Wohnsitz zuständige katholische Pfarrer (eventuell in Rücksprache mit seinem Bischof oder zumindest dem Firmspender) entscheiden.


Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Montag 4. Mai 2009, 21:45.
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