Kirchensteuer
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Kirchensteuer
Nach meiner Kenntnis erhält die Pfarrgemeinde, in der ich meinen festen Wohnsitz habe, meine Kirchensteuer. Gibt es für mich die Möglichkeit zu erklären, dass meine Kirchensteuer einer anderen benachbarten Pfarrgemeinde zufließt? Wenn diese Möglichkeit besteht, bei welcher Institution kann eine Änderung veranlasst werden?
Re: Kirchensteuer
Die Kirchensteuer wird zum einen als Diözesankirchensteuer erhoben, d. h. je nach Wohnsitzdiözese eingezogen und von der Diözese dann nach einem bestimmten Schlüssel sowohl für gesamtdiözesane Aufgaben verwendet als auch auf alle Pfarrgemeinden verteilt, zum anderen wird in manchen Diözesen eine Ortskirchensteuer von der jeweiligen Pfarrgemeinde (zumeist in Form eines sogenannten besonderen Kirchgelds) erhoben, wobei sich die Erhebungsgrundlage auch hier nach dem Wohnsitz richtet. Da die Steuerpflicht insgesamt am Wohnsitz als Kriterium festgemacht wird, besteht keine Möglichkeit, die Ortskirchensteuer einer anderen als der Wohnsitzpfarrei zuzuwenden.
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