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Kirchensteuer

Verfasst: Sonntag 14. September 2008, 19:10
von Gast
kann ich als Mitglied der katholischen Kirche in Deutschland meine Kirchensteuer der evangelischen Kirche zukommen lassen (zwingende berufliche Gründe)und dennoch Katholik mit allen Rechten bleiben? Oder kann ich die Bestimmungen von can.222 §1 ausnahmslos nur in der katholischen Kirche erfüllen? Ist Kirchengliedschaft in Deutschland (Staatskirchenrecht!)untrennbar mit dem Bezahlen der "katholischen" Kirchensteuer verbunden?

Re: Kirchensteuer

Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 21:23
von Stefan Ihli
Die Kirchenmitgliedschaft in Deutschland ist untrennbar mit dem Bezahlen der "katholischen" Kirchensteuer verbunden. Nach den staatlich-rechtlichen Vorschriften fließt die Kirchensteuer automatisch nur der Kirche zu, deren Mitglied man ist. Man kann daher nur dann evangelische Kirchensteuer zahlen, wenn man aus der katholischen Kirche aus- und in die evangelische Kirche übertritt. Wenn nicht zusätzlich noch Spenden geleistet werden, wird mit einer Kirchensteuerzahlung an die evangelische Kirche die Verpflichtung nach can. 222 § 1 CIC nicht erfüllt. Nach der klassischen herrschenden Meinung tritt daher eine Minderung der kirchlichen Gliedschaftsrechte ein.