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Sakramentale Ehe von Protestanten

Verfasst: Dienstag 3. Dezember 2013, 17:30
von dalet
Hallo.
In Kirchenrecht wurde uns gesagt, dass eine Ehe unter Christen immer Sakrament sei. Katholiken haben Formpflicht, Nichtkatholiken sind davon frei und heiraten gültig und sakramental am Standesamt. So weit, so gut.
In der Praxis der Offizialate ist der Ausschluß der Sakramentalität der Ehe ein Grund zur Eheannullierung (so auch can. 1101 §2). D.h. wer die Sakramentalität der Ehe ausschließt, heiratet nicht gültig.
Nun schließen ja evangelische Christen die Sakramentalität der Ehe qua Konfession aus. Wieso schließen die dann am Standesamt eine sakramentale Ehe?
Das würde mich interessieren.

mfg dalet

Re: Sakramentale Ehe von Protestanten

Verfasst: Mittwoch 4. Dezember 2013, 09:41
von Arletta Bolesta
Guten Morgen,
ja, die Frage ist interessant.

Wie Sie selbst gechrieben haben: Ehe zwischen Getauften ist Sakrament, die Ursache dafuer liegt gerade bei der Taufe. Taufe genuegt dafuer, dass die Ehe zwischen Christen Sakrament sein wird. Daher kann man eine Frage stellen, worum es beim Ausschluss der Sakramentalitaet geht, oder noch anders, wie man diese Sakramentalitaet verstehen kann. Diese Ursache fuer Ehenichtigkeitserklaerung ist dann, wenn mindestens eine Partei nicht will, dass Gott in diese Ehe geht, sie (er) will nicht, dass ihre (seine) Ehe Bild von Christus und Kirche ist. Also das ist charakteristich besonders nicht fuer Menschen, die z. B. nicht anerkennen, dass Ehe Sakrament ist, sondern fuer die Unglaeubigen. Weiter, es geht nicht darum, dass mindestens eine Partei kein Wissen von Ehe als Sakrament hat, sondern vor allem darum, dass Sie solches Wissen hat, und sie schliesst deutlich diese Sakramentalitaet aus.

Dieses Problem ist gleich wie beim Unaufloeslichkeit. Z. B. Protestanten anerkennen, dass die Parteien sich scheiden duerfen, und, dass Sie spaeter wieder heiraten duerfen, dagegen Katholiken nicht (es geht natuerlich um Trauung, kirchliche Eheschliessung), aber das bedeutet nicht, dass Ehe zwischen Protestanen ungueltig ist, sie wird ungueltig sein, wenn sie zusaetzlich Unaufloeslichkeit ausschliessen, mit anderen Woertern, wenn sie deutlich so machen: ich will zwar Ehe schliessen, aber ich will nicht Unaufloeslichkeit, ich will nicht mit meiner Ehefrau (meinem Ehemann) bis zum Tod leben.

Mit besten Gruessen
Arletta Bolesta

Re: Sakramentale Ehe

Verfasst: Donnerstag 5. Dezember 2013, 15:15
von Koenigstiger
Shalom Dalet,

ich möchte noch konkreter Ausführen, was Sie und Arletta schreiben:

Bei der Bewertung der Sakramentalität von Protestanten muss man erst einmal wissen: "die" Protestanten gibt es nicht. Jede evangelische Gliedkirche ist rechtlich eigenständig. Manche gestehen der Ehe sowas wie eine göttliche Dimension zu.
Konkret heißt das: Manche segnen die bestehende Ehe ein, andere haben, ähnlich wie wir, eine "kirchliche" Eheschließung, wieder andere vertreten die Auffassung, dass Kirche mit Ehe nix zu tun habe...

D.h. als Erstes müsste man sehen, aus welcher Gliedkirche der Betreffende kommt und wie dessen Kirche an sich das sieht. Da die Taufe fast aller Evangelischen Gliedkirchen (ich glaube, es sind 144 im Lutherischen Weltbund) anerkannt ist, dürfte das mit der Taufe also mal so stehen gelassen werden.
Zweitens müsste man das persönliche Verständnis bewerten: Wo hat er seine Ehe "geschlossen"? Auf dem Standesamt oder vor dem Pfarrer.

Was Sie sagen, dass Protestanten qua Konfession die Sakramentalität ausschließen, halte ich für falsch!! Wieso haben die denn dann überhaupt eine kirchliche Eheschließung?? Für manche Richtung (Zwinglianer, Calvinisten) mag das gelten, nicht für alle.

Ich habe eine Bekannte, die ist ungetauft, ihr Mann evangelisch. Er feiert Hochzeitstag auf die Standesamtliche Hochzeit, sie auf die evangelisch-kirchliche....

Grundsätzlich ist also nach unserem Recht die Ehe unter Getauften gültig. Sie kommen dann nur über den Konsensmangel "Ausschluss der Unauflösllichkeit" zur Ungültigkeit, wie Arletta das Beschrieben hat. Das heißt aber konkret, dass die Ehe vor Offizialat/ Konsistorium muss.

Die Sakramentalität allein aus der Taufe ist eines der schwierigsten Kapitel im Eherecht. Lesen Sie mal Sabine Demels Vorschlag für ein gestuftes Ehekatechumenat. Die absolute Gegenposition vertritt Corecco, der ähnlich wie in der Orthodoxie fordert, den Priester als Spender des Sakramentes anzusehen.
Daraus kommt nämlich das Problem: Wer ist der Spender?? Ein Sakrament braucht einen Spender. Volksläufig wird das immer mit dem Vollzug in Verbindung gebracht, dass die Eheleute sich das Sakrament selber spenden. Kirchenrechtlich ist das aber auch wieder nicht ganz so einfach....
Wenn Sie mehr suchen, stöbern Sie mal im Archiv für Katholisches Kirchenrecht, so um die Zeit von 1983, also vor Erscheinen des neuen CIC, evtl. auch noch kurz danach.

ÜBRIGENS: Auch ein Ausgetretener bleibt getauft und schließt vor dem Standesamt eine Sakramentale, gültige Ehe wenn er nicht einen Katholiken heiratet, der ja formpflichtig wäre.

Viel Spaß auf der weiteren Suche!!

Re: Sakramentale Ehe von Protestanten

Verfasst: Freitag 6. Dezember 2013, 09:41
von Arletta Bolesta
Guten Morgen,
ich moechte auch solche Informationen empfehlen, es geht um Protestantismus:
http://de.wikipedia.org/wiki/Protestantismus

Mit besten Gruessen
Arletta Bolesta

PS:

Verfasst: Montag 9. Dezember 2013, 11:31
von Koenigstiger
Hallo,
habe gerade gesehen, dass ich mich verschrieben habe: Natürlich muss es heißen Konsensmangel "Ausschluss der Sakramentalität", nicht der Unauflöslichkeit....

Dalet, ich wollte noch korrigieren: Rein formal ist nicht die Ehe unter Christen, wie Sie schreiben, sondern unter Getauften Sakrament, damit ist natürlich nur eine aus katholischer Sicht gültige Taufe gemeint. Ein Mormone z.B. gilt nicht als Getaufter, ein Baptist u.U. schon! Wesentlich für die Gültigkeit der Taufe wäre das Taufen in unserem Sinne (d.h. mit Wasser auf den Namen des Dreifaltigen).

"Can. 1055 - § 1. Matrimoniale foedus, quo vir et mulier inter se totius vitae consortium constituunt, indole sua naturali ad bonum coniugum atque ad prolis generationem et educationem ordinatum, a Christo Domino ad sacramenti dignitatem inter baptizatos evectum est.
§ 2. Quare inter baptizatos nequit matrimonialis contractus validus consistere, quin sit eo ipso sacramentum."
= Der eheliche Bund, den Mann und Frau zwischen sich als Gemeinschaft des ganzen Lebens gründen, das von seiner Natur auf das Gattenwohl und die Zeugung und Erziehung von Nachkommen hingeordnet ist, wurde vom Herrn Christus zur Würde eines Sacramentes zwischen Getauften erhoben.
Darum gibt es zwischen Getauften keine gültige Ehe, die nicht aus sich heraus sakrament wäre.

Gruß, Koenigstiger