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Ehe überhaupt zustandegekommen

Verfasst: Montag 11. Juni 2012, 08:33
von schaengel72
Mein Ex-Mann wurde im Jahr 1996 von seiner ersten Frau geschieden. Die beiden hatten auch kirchlich (katholisch) geheiratet.

Wir haben im Jahr 2001 evangelisch geheiratet (er ist konvatiert und zwischenzeitlich aus der Kirche ausgetreten).

Meine Frage ist nun ob durch unsere kirchlche Trauung für die katholische Kirche überhaupt eine Ehe zustande gekommen ist?

Viele Grüße
schängel

Re: Ehe überhaupt zustandegekommen

Verfasst: Montag 11. Juni 2012, 12:22
von Arletta Bolesta
Guten Tag,
wenn es um Ihre Antwort geht, dann kann man darauf kurz beantworten: Ihre (zweite) Eheschliessung vom Standpunkt der katholischen Kirche aus ist ungueltig.

Mit frendlichen Gruessen
Arletta Bolesta

Re: Ehe überhaupt zustandegekommen

Verfasst: Montag 11. Juni 2012, 12:32
von schaengel72
erst war meine erste Trauung und seine zweite. Heißt dass, das ich meinen jetzigen Mann katholisch heiraten kann?

Re: Ehe überhaupt zustandegekommen

Verfasst: Montag 11. Juni 2012, 15:55
von Arletta Bolesta
Guten Tag,
also noch einmal: Ihr Mann hat vor 1996 Jahre Trauung geschlossen, dann hat Er sich scheiden lassen; spaeter hatte Er auch Ehe mit Ihnen geschlossen. Seine zweite Ehe fuer katholische Kirche ist ungueltig. Vom Standpunkt der katholischen Kirche aus leben Sie auch in ungueltiger Ehe. Wenn Sie jedoch einen anderen Mann katholisch heiraten wollen, muss man waehrend des Prozesses bewiesen, dass Ihre Ehe ungueltig ist.

Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta

Re: Ehe überhaupt zustandegekommen

Verfasst: Montag 25. Juni 2012, 13:12
von Wiebke
schaengel72 hat geschrieben:Wir haben im Jahr 2001 evangelisch geheiratet (er ist konvatiert und zwischenzeitlich aus der Kirche ausgetreten).
Da kommt erstmal die Frage der Formgültigkeit.

Ich vermute, die Situation war wie folgt: Mann ursprünglich rk., aus RKK ausgetreten, danach 2001 ev. geheiratet. Frau ev. und nie rk. gewesen.

In dem Fall wäre die Ehe wohl formgültig, aber wegen der Vorehe dann doch ungültig.

Wäre bei der Eheschließung 2001 einer von beiden (noch) rk. gewesen, dann wäre die Ehe bereits formungültig gewesen, und die Feststellung dieser Formungültigkeit könnte im Verwaltungsverfahren mit einem beim Pfarrer ausgefüllten Formular beim Bistum beantragt werden. Das wäre der einfachste Fall.

Wenn die Ehe von 2001 aber - wie zu vermuten - nicht formungültig ist, dann muss ein Ligamen-Verfahren durchgeführt werden, um die Ungültigkeit dieser Ehe festzustellen. Das ist etwas aufwändiger aber immer noch ein schriftlicher, summarischer Prozess.