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Ständiger Diakonat

Verfasst: Mittwoch 28. Dezember 2011, 00:43
von K.Peter
Hallo,

herzlichen Dank für dieses wichtige Online-Angebot. Inmitten der vielen Belanglosigkeiten eine echte Perle.

Ich war zivilrechtlich verheiratet und bin zwischenzeitlich geschieden worden. Diese Ehe war nicht kirchlich geschlossen. Ich war zum Zeitpunkt der damaligen Eheschließung evangelisch, meine damalige Frau katholisch. Ein Dispens in Sachen kirchlicher Eheschließung wurde damals nicht eingeholt und daher auch nicht erteilt. Nach der Lektüre der entsprechenden Infos gehe ich davon aus, dass in einem entsprechenden Verfahren vor dem Offizialat festgestellt werden dürfte, dass kirchenrechtlich keine Ehe geschlossen wurde? Meine Frau hat mich und meine Tochter damals verlassen...Meine Tochter ist bei mir aufgewachsen. Zwischenzeitlich bin ich zum katholischen Glauben konvertiert und habe mich in den letzten Jahren in verschiedener Weise in der Gemeinde engagiert. Seit geraumer Zeit wuchs dabei verstärkt der Gedanke das ständige Diakonat im Zivilberuf könnte mein Weg sein. Nun habe ich eine Jugendfreundin wieder getroffen. Sie ist ebenfalls praktizierende Katholikin und war bislang nicht verheiratet.

Nun meine Frage: Wenn wir nun heiraten, ist das Amt des ständigen Diakonat dann mit einem solchen Lebensweg vereinbar? Die "Zeit der Bewährung" in Ehe und Familie ist ja sicher ein Punkt, der die Eignung mitbestimmt.

Ich danke schon jetzt für die Antwort.

Beste Grüsse
KP.

Re: Ständiger Diakonat

Verfasst: Mittwoch 28. Dezember 2011, 08:08
von Arletta Bolesta
Guten Morgen,
wenn Sie evangelisch waehrend der Eheschliessung waren, und obwohl Ihre Ehe nur zivil geschlossen wurde, dann sollen Sie sich um Ehenichtigkeitserklaerung bemuehen, indem Sie Ihre Partnerin kirchlich heiraten wollen.
Mit besten Gruessen
Arletta Bolesta

Re: Ständiger Diakonat

Verfasst: Donnerstag 29. Dezember 2011, 01:29
von Admin
Sehr geehrter Herr Peter,

vielen Dank für Ihr Lob für das Forum.

Wenn Sie in erster Ehe nur standesamtlich verheiratet waren, Ihre erste Frau aber keine Befreiung von der Verpflichtung erhalten hat, in katholischer Form zu heiraten, weil das gar nicht beantragt wurde, so kann diese Ehe wegen Nichteinhaltung der kanonischen Formpflicht auf dem Verwaltungsweg für nichtig erklärt werden, d. h. in einem normalerweise sehr kurzen Verfahren. Sie können dann in kanonischer Form Ihre jetzige ledige katholische Partnerin heiraten und sind dann gültig verheiratet, so dass an sich einer Zulassung zum Ständigen Diakonat nichts im Wege steht. Wichtig ist auch die Reihenfolge neue Heirat - Diakonenweihe, da Sie ja auch als Diakon der Zölibatsverpflichtung in dem Sinn unterliegen, dass Sie nach der Weihe nicht mehr heiraten dürfen. Über die Zulassung zum Diakonat und damit über die persönliche Eignung entscheidet letztlich freilich der jeweilige Bischof. Sie sollten deshalb das Gespräch mit den in Ihrer Diözese für den Ständigen Diakonat Zuständigen suchen, auch wenn ich keine Probleme sehe.

Ein gutes neues Jahr wünscht
Stefan Ihli