Privilegium Petrinum Normae von 2001

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Alex

Privilegium Petrinum Normae von 2001

Beitrag von Alex »

Hallo!
Ich hätte da mal eine Frage:
Ich lese gerade einen Artikel von Janus Kowal über die Normae dissolutionis matrimonii in favorem fidei.
Er meint Artikel 5 (Abzugebende Erklärung beim Eingehen einer neuen Ehe mit einem Nichtkatholiken oder einem Ungetauften) gehört nicht mehr zu den Bedingungen sine quibus non für die Gewährung der Auflösung. Ich verstehe nicht ganz wo der Unterschied sein soll zwischen den Bedingungen sine quibus non und den anderen Normen? Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?
Engelbert Frank

Re: Privilegium Petrinum Normae von 2001

Beitrag von Engelbert Frank »

Die jetzt geltenden Bestimmungen über das kirchliche Verfahren zur Eheauflösung zu Gunsten des Glaubens wurden von der Kongregation für die Glaubenslehre am 30.04.2001 erlassen. Vorher galt die Instruktion der Kongregation für die Glaubenslehre vom 06.12.1973.

In den Regelungen von 1973 wird unterschieden zwischen Voraussetzungen, die "unabdingbar gegeben" sein müssen (dazu zählte die Erklärung des Nichtkatholiken) und solchen die "ferner erforderlich" sind. In den Bestimmungen von 2001 wird diese Unterscheidung nicht mehr ausdrücklich gemacht.

Man muss also jetzt im Einzelnen schauen, was für eine Eheauflösung unabdingbar ist. Die Erklärung des Nichtkatholiken zählt sicher nach wie vor dazu, zumindest ist mir aus der Praxis nichts anderes bekannt.


Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Montag 4. Mai 2009, 21:39.
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