Eheverbot

(insbesondere Sakramentenrecht)
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OT

Eheverbot

Beitrag von OT »

Im Codex und in DC ist m.E. nicht klar geregelt, welches Gericht bei Nichtigkeitsklagen für die Auferlegung von Eheverboten zuständig ist.

Sollte das Gericht II. (oder höherer) Instanz (ausschließlich) zuständig sein:
1.) Woraus ergibt sich dies?
2.) Kann das Gericht I. Instanz eine entsprechende Empfehlung aussprechen?
Engelbert Frank

Re: Eheverbot

Beitrag von Engelbert Frank »

Im Codex Iuris Canonici (CIC) von 1983 ist in der Tat nicht klar geregelt, welches Gericht für die Auferlegung eines Eheverbots zuständig ist (can. 1684 § 1 CIC). Die Intruktion "Dignitas connubii" (DC) von 2005 bestimmt aber, dass jede Instanz (also auch das erstinstanzliche Gericht) dem Urteil ein Eheverbot beifügen kann oder bei einigen Ungültigkeitsgründen sogar beifügen muss (Art. 251 §§ 1 und 2 DC).

Weiter wird in DC vorgeschrieben: Wenn die Vorinstanz ein Eheverbot erlassen hat, muss das Berufungsgericht darüber befinden, ob das Verbot bestätigt werden soll (Art. 251 § 3 DC). Das bedeutet: Wenn die untere Instanz ein Eheverbot erlassen hat und die höhere Instanz es nicht bestätigt, ist es weg. Es kann aber auch die höhere Instanz allein ein Eheverbot erlassen. In diesem Fall ist das Eheverbot wirksam, ohne dass eine weitere Instanz darüber befindet.
Ralf Kremer

Re: Eheverbot

Beitrag von Ralf Kremer »

Hallo,

meine erste kirchlich geschlossene Ehe wurde von zwei Instanzen kirchlicher Gerichte annuliert, da nachgewiesen war, dass ich die Sakramentalität und Unauflöslichkeit der Ehe schon vor der Eheschließung verneint habe. Das Verfahren wurde von meiner früheren Frau initiert. Ich habe gegen das Ergebnis auch nichts einzuwenden, da ich in der Tat die Sichtweise der katholischen Kirche zur Ehe nicht teile. Für mich ist die Ehe nicht ein Verhältnis, wie ein Arbeits- oder Mietverhältnis, dass einfach gekündigt werden kann. Das Verlassen oder Davonjagen des Ehepartners halte ich für eine schwere Sünde. Anders sieht es beim Scheitern einer Ehe aus. Hier denke ich sind beide wieder frei. Erst recht denke ich so beim Verlassenwerden. Mein Problem ist nun dieses: Ich habe seit drei Jahren eine Freundin, die nie verheiratet war. Wir möchten auch kirchlich heiraten. Im Vorfeld führte ich ein Gespräch mit unserem Pfarrer und erläuterte ihm die Situation. Er tut sich schwer uns zu trauen, aufgrund meiner Einstellung zur Ehe. Auch wenn das Kirchengericht kein Eheverbot ausgesprochen hat, sieht er doch die Gefahr, dass erneut eine ungültige Ehe geschlossen wird. Genau genommen dürfte ich gar keine Beziehung mehr zu einer Frau aufnehmen, da ich aufgrund meiner Einstellung i.S. der katholischen Kirche eheunfähig sei, und sexuelle Beziehungen ohne kirchlich verheiratet zu sein, immer eine schwere Sünde darstellen. Er gab zu, dass dies auch seiner Sicht sehr unbefriedigend sei, wolle mir aber die offizielle kirchliche Lehrmeinung nicht vorenthalten. Wir vereinbarten für in zwei Monaten einen erneuten Gesprächstermin. Bis dahin wollte er weitere Informationen einholen und bat auch mich darum. Wie sieht aus Ihrer Sicht meine Situation aus?

Ralf Kremer
Engelbert Frank

Re: Eheverbot

Beitrag von Engelbert Frank »

Ich stimme mit der Sicht Ihres Pfarrers überein. Trotzdem möchte ich Sie fragen: Wollen Sie sich tatsächlich nicht endgültig und ohne Einschränkungen an Ihre Freundin binden? Was hält Sie davon ab? Können diese Hindernisse für eine unwiderrufliche Bindung beseitigt werden? Wenn ja, dann ist eine katholische Trauung möglich.
Gast

Re: Eheverbot

Beitrag von Gast »

Ich habe ein Ehenichtigkeitsverfahren angestrebt und konnte bereits eine Aussage machen. Ich habe ein 2. Mal geheiratet als ich offiziell aus der Kirche ausgetreten bin. Mein Mann ist evangelisch aber nicht praktizierend. Da ich sehr darunter leide nicht mehr das Sakrament der Versöhnung und das der Eucharisti empfangen zu dürfen stellt sich mir nun die Frage, ob ich nach einer Möglichen Annulierung der ersten Ehe meinen jetzigen Mann heiraten muss, um wieder das recht zu erlangen, an den Sakramenten teilnehmen zu dürfen.
Was ist wenn mein Mann nicht will?
Arletta Bolesta

Re: Eheverbot

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Tag,
Sie schreiben, dass Sie aus der (katholischen) Kirche ausgetreten seien, jedoch wuerden Sie die Sakramente (Beichte, Eucharistie) empfangen wollen, fuer mich bedeutet es, dass Sie wieder zur katholischen Kirche gehoeren.

Wenn Sie zwei positive Urteile bekommen, nach denen Ihre Eheschliessung nicht gueltig ist, sollen Sie Ihren Partner heiraten, um die Sakramenten zu empfangen.
Gast

Re: Eheverbot

Beitrag von Gast »

Ja, ich bin der kath. Kirche wieder beigetreten, und habe das Ehenichtigkeitsverfahren angestebt. Was mache ich, wenn ich 2 positive Urteile bekomme und mein Mann nicht beabsichtigt mich kirchlich zu heiraten? Bin ich dann weiterhin von den Sakramenten ausgeschlossen?
Stefan Ihli

Re: Eheverbot

Beitrag von Stefan Ihli »

Wenn Sie zwei gleichlautende Urteile bekommen haben, die die Nichtigkeit der Ehe erklären, steht einer erneuten kirchlichen Heirat nichts im Wege, sofern kein Eheverbot ausgesprochen wurde und es keine sonstigen Hindernisse gibt. Wird dennoch keine kirchliche Trauung vorgenommen, leben Sie weiterhin in einer nach Morallehre und Recht der Kirche ungültigen Verbindung. An Ihrer Rechtsstellung - konkret z. B. Ausschluss von den Sakramenten - ändert sich deshalb nichts.


Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Montag 4. Mai 2009, 21:41.
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