Bedeutung der Intention des Traugeistlichen
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 21:15
In einem Ehenichtigkeitsprozess, in dem geklärt werden soll, ob eine der Form nach gültige Ehe überhaupt zustande gekommen ist, sagen die Klägerin (in klageabträglicher Weise) und zwei Zeugen, es habe sich um eine kanonische Trauung gehandelt, während der Nichtkläger, zwei weitere Zeugen und der Traugeistliche (als qualifizierter Amtszeuge) aussagen, es habe sich nur um eine Segnung gehandelt. Die Klägerin sagt weiter, sie habe die Intention gehabt, eine Ehe einzugehen, während der Traugeistliche angibt, nur die Intention gehabt zu haben, das Paar zu segnen. Das Paar hatte nicht standesamtlich geheiratet. Allerdings hatte der Traugeistliche zuvor schon andere Paare auch nur kirchlich getraut (ohne standesamtliche Voraustrauung) und nicht nur gesegnet. Eine Videoaufzeichnung der entscheidenden Teile der Zeremonie existiert nicht. Gepredigt hatte der Traugeistliche über das Ehesakrament.
Spielt die Intention des Traugeistlichen für das Zustandekommen des Ehesakraments überhaupt eine Rolle? Oder kommt eine gültige Ehe auch dann zustande, wenn zwar der Traugeistliche eine davon abweichende Intention hat, aber die Brautleute (als Spender des Ehesakramentes) die entsprechende Intention haben, der äußere Anschein (Umwickeln der Hände der Brautleute mit der Stola, Segen) eine Trauung nahelegen könnte und die Brautleute den Konsens austauschen, ggf. auch ohne explizite Aufforderung durch den Traugeistlichen?
Spielt die Intention des Traugeistlichen für das Zustandekommen des Ehesakraments überhaupt eine Rolle? Oder kommt eine gültige Ehe auch dann zustande, wenn zwar der Traugeistliche eine davon abweichende Intention hat, aber die Brautleute (als Spender des Ehesakramentes) die entsprechende Intention haben, der äußere Anschein (Umwickeln der Hände der Brautleute mit der Stola, Segen) eine Trauung nahelegen könnte und die Brautleute den Konsens austauschen, ggf. auch ohne explizite Aufforderung durch den Traugeistlichen?