Bedeutung der Intention des Traugeistlichen

(insbesondere Sakramentenrecht)
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Stefan Ihli

Bedeutung der Intention des Traugeistlichen

Beitrag von Stefan Ihli »

In einem Ehenichtigkeitsprozess, in dem geklärt werden soll, ob eine der Form nach gültige Ehe überhaupt zustande gekommen ist, sagen die Klägerin (in klageabträglicher Weise) und zwei Zeugen, es habe sich um eine kanonische Trauung gehandelt, während der Nichtkläger, zwei weitere Zeugen und der Traugeistliche (als qualifizierter Amtszeuge) aussagen, es habe sich nur um eine Segnung gehandelt. Die Klägerin sagt weiter, sie habe die Intention gehabt, eine Ehe einzugehen, während der Traugeistliche angibt, nur die Intention gehabt zu haben, das Paar zu segnen. Das Paar hatte nicht standesamtlich geheiratet. Allerdings hatte der Traugeistliche zuvor schon andere Paare auch nur kirchlich getraut (ohne standesamtliche Voraustrauung) und nicht nur gesegnet. Eine Videoaufzeichnung der entscheidenden Teile der Zeremonie existiert nicht. Gepredigt hatte der Traugeistliche über das Ehesakrament.

Spielt die Intention des Traugeistlichen für das Zustandekommen des Ehesakraments überhaupt eine Rolle? Oder kommt eine gültige Ehe auch dann zustande, wenn zwar der Traugeistliche eine davon abweichende Intention hat, aber die Brautleute (als Spender des Ehesakramentes) die entsprechende Intention haben, der äußere Anschein (Umwickeln der Hände der Brautleute mit der Stola, Segen) eine Trauung nahelegen könnte und die Brautleute den Konsens austauschen, ggf. auch ohne explizite Aufforderung durch den Traugeistlichen?
Koenigstiger
Beiträge: 57
Registriert: Dienstag 3. August 2010, 23:09
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Re: Intention des Traugeistlichen

Beitrag von Koenigstiger »

Sehr geehrter Herr Ihli,

das ist eine sehr interessante Frage. Soweit ich weiß, gibt es nur wenige Kirchenrechtler, die diese Meinung vertreten, der bedeutendste dürfte Eugenio Correco sagen. Da es (zumindest im deutschsprachigen Bereich) relativ einvernehmlich vertreten wird, was sie ja auch selber schreiben, Spender des Sakramentes seien im körperlichen Vollzug die Eheleute selbst, ist nach meiner Meinung die Intention des Priesters unbedeutend.

Corecco hingegen plädiert(e) dafür, wie in der Ostkirche den Priester als Spender des Sakramentes zu sehen. DANN wäre seine Intention von Belang und bei Mangel der Intention, ein Sakrament zu spenden, käme es ja auch nicht zustande.

Interessanter Fall. Ich nehme an, dass Sie ihn zwischenzeitlich gelöst haben, aber interessant finde ich die Diskussion um den Spender des Sakramentes, der kirchenrechtlich nicht wirklich fest steht schon. Um eine Annäherung an die Orthodoxen und Altorientalischen Kirchen zu erreichen werden wir Katholiken auch neu darüber nachdenken müssen.

Noch etwas fällt mir dazu ein: Im Zweifelsfall müsste doch "Ecclesia supplet" gelten, womit ja nicht der einzelne Priester gemeint ist, sondern die ganze Kirche. Und die will doch möglichst jeden gültig verheiratet sehen (sogar evangelische Christen sakramental usw.). Auch in speziellen Fällen (Noteheschließung) reicht der Austausch des Konsens vor zwei Zeugen. Nach meiner Meinung müsste die Ehe damit (vermutlich für Klägerin und Nichtkläger LEIDER) gültig sein, da ja wahrscheinlich noch mindestens eine weitere Person außer dem Priester als Zeuge da war.
Schon traurig, wie das Kirchenrecht sich manchmal selbst ein Bein stellen kann und paradox, wenn die Klägerin selbst ihre Klage "vernichtet" hat :roll:

Gruß, Königstiger
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