Noteheschließung in der ehemaligen UdSSR

(insbesondere Sakramentenrecht)
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Engelbert Frank

Noteheschließung in der ehemaligen UdSSR

Beitrag von Engelbert Frank »

An unserem Gericht (Bischöfliches Offizialat Rottenburg) müssen wir immer wieder über die Frage der Ungültigkeit von Ehen befinden, die in der ehemaligen UdSSR nur zivil geschlossen wurden. Dabei stellen sich uns zu can. 1116 CIC vor allem drei Fragen:

1. Wie ist das Tatbestandsmerkmal „eine wahre Ehe eingehen wollen“ zu verstehen? Wie verhält es sich, wenn kein Priester vorhanden ist, die Brautleute sich aber auch nicht um eine kirchliche Eheschließung bemühen? (Worin besteht der Unterschied zwischen einem Paar in Deutschland, das die Ehe nur standesamtlich schließt, weil ihm die Kirche nicht wichtig ist, und demselben Paar in der ehemaligen UdSSR? Handelt es sich bei uns um einen Defectus Formae, in der ehemaligen UdSSR aber um eine Notehe?)

2. Wie ist das Tatbestandsmerkmal „voraussichtliches Andauern der Verhältnisse einen Monat lang“ zu verstehen? Was ist den Brautleuten zuzumuten (zweistündiger Flug, o. Ä.)?

3. Ist es eine gültige Noteheschließungsform, wenn eine (privat geschlossene) Ehe vor dem Standesbeamten und einem zweiten Zeugen ohne Konsenserklärung registriert wird?

Wichtig wären für die kirchlichen Gerichte auch Informationen über die objektive Situation in der ehemaligen UdSSR. Werden irgendwo Informationen zentral gesammelt? Erstellt jemand ein Verzeichnis darüber, wann, wo, welcher Priester tätig war?
Niklaj Thon

Re: Noteheschließung in der ehemaligen UdSSR

Beitrag von Niklaj Thon »

Ich denke, bei der Frage handelt es sich zwar um römisch-katholische Partner. Aber vielleicht ist es nicht uninteressant zu wissen, wie die Orthodoxe Kirche diese Situation beurteilt, zumal es ja sicher mehr orthodoxe Paare in der UdSSR gegeben hat, die jetzt auch dieses Problem betrifft.

1. Ist zu unterscheiden, von welcher Zeit wir sprechen: In der großen verfolgungszeit (bis etwa 1941) war in der Tat eine kirchliche (sakramentale) Trauung oft nicht oder nur unter sehr erschwerten Bedingungen möglich. ABER: Speziell nach Ende des Krieges, da es doch ein gewisses "Tauwetter" im Blick auf die Kirchen gab, konnte jederzeit ja die fehlende kirchliche Eheschließung nachgeholt werden.

2. Wenn die Orthodoxe Kirche die zivile Trauung - richtiger : Registrierung - (die ja ohnehin in der Sowjetunion - wie auch in der BRD derzeit noch bis 2009 - der kirchlichen offiziell vorangehen musste, auch nicht als völlig nichtig ansieht (also einem einfachen Konkubinat gleichsetzen würde), so trägt sie doch keinerlei kirchlichen und sakramentalen Charakter. D.h., wer eine christliche Ehe führen will, muss bzw. musste sie auch durch das Sakrament (Mysterion) der Ehe segnen lassen - und dazu gab es auch in der UdSSR genügend Möglichkeiten. Das bedeutet, dass kirchenrechtliche Normen bzw. eine kirchenrechtliche Anerkennung nur auf eine sakramentale Ehe anzuwenden sind.


Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Montag 4. Mai 2009, 21:37.
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