Kirchliche Trauung wird verweigert...?

(insbesondere Sakramentenrecht)
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Mathias
Beiträge: 2
Registriert: Freitag 5. November 2010, 11:57
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Kirchliche Trauung wird verweigert...?

Beitrag von Mathias »

Hallo,

ich bin bei meinen Internet-Recherchen auf dieses Forum gestoßen, und es hat mir auch schon einige Fragen beantwortet, wenn auch noch nicht alle.
Die beste Freundin meiner Frau ist gläubig katholisch, früh verwitwet, und hat nun nach einigen Jahren ihre wirklich große Liebe gefunden. Sie wollen im nächsten Jahr heiraten. Ihr wäre es schon sehr wichtig, die Ehe auch im Sinne der kath. Kirche zu schliessen.
Von ihrer Seite aus gibt es wohl keine Bedenken seitens der Kirche (verwitwet, zudem in 1. Ehe nicht kirchlich getraut). Bei ihrem Verlobten stellt sich das nun leider so dar, dass er evangelisch getauft ist, mit 18 aus der Kirche ausgetreten ist und dann schon zwei mal verheiratet war (jeweils nur standesamtlich).
Als sie nun das Gespräch mit dem Gemeindepfarrer gesucht haben, teilte dieser bedauernd mit, dass eine katholische Trauung unmöglich sei, da der Verlobte nach katholischem Recht noch als verheiratet gilt. Dies ist - zumindest für die Beteiligten und für mich selbst auch - nur schwer nachzuvollziehen.
Daher wende ich mich hier mit den folgenden Fragen ans Forum:
- Stimmt das denn wirklich so?
- Wenn ja, gibt es vielleicht doch noch 'Schlupflöcher'? Ich denke da z.B. an "Verfahren zur Auflösung einer Ehe kraft des Glaubensprivilegs", die Voraussetzungen dafür müßten m.M.n. zumindest für die letzte Ehe zutreffen, da seine Exfrau nicht getauft ist und ihn wegen eines anderen verlassen hat. Wie läuft so ein Verfahren ab? Ist das überhaupt aussichtsreich? Wie lange dauert so ein Verfahren? Müßte die Exfrau da 'mitspielen' (sie ist nicht sonderlich kooperativ)?

Es wäre ganz toll, wenn sich ein(e) Sachkundige(r) mal dazu äußern würde, und ich bedanke mich im Namen der Verlobten schonmal ganz herzlich!

Viele Grüße

Mathias
Arletta Bolesta

Re: Kirchliche Trauung wird verweigert...?

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Abend,
es waere gut, wenn der Mann ins zustaendige Offzialat geht (besonders geht es um das Offizialat Seiner Eheschliessung, oder Wohnsitzes der zukuenftigen Nichtklaegerin). Er koennte Glaubensprivileg benutzen.
Sie fragen nach Dauerzeit des Verfahrens - sie haengt von der Ehesachenzahl ab.
Sie beruehren auch ein Problem, das mit der Teilnahme der nichtlagenden Partei gebunden ist. Es waere gut, wenn sie daran teilnimmt, aber es beduetet auch nicht, dass ohne diese Teilnahme - der Eheprozess nicht moeglich ist, er ist schwerig, aber moeglich.
Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta
Wiebke
Beiträge: 39
Registriert: Mittwoch 23. September 2009, 23:20

Re: Kirchliche Trauung wird verweigert...?

Beitrag von Wiebke »

Für die zweite Ehe vielleicht Glaubensprivileg, ja.

Bliebe die erste Ehe. Wer war denn die Ehefrau? Der "beste" Fall wäre, dass sie im Zeitpunkt der standesamtlichen Eheschließung römisch-katholisch war; dann wäre die Ehe normalerweise formnichtig, was ziemlich unkompliziert vom Bistum festgestellt werden könnte. Wenn nicht, dann ist die Ehe von der Form her gültig und gilt aus rk Sicht auch grundsätzlich als unauflöslich und sakramental.

Was mir bei Kirchenaustritt und gleich zwei rein standesamtlichen Vorehen einfällt, wäre die Frage, ob der Mann überhaupt je die Absicht hatte, eine Ehe im christlichen und insbesondere katholischen Sinne einzugehen - ob er also z.B. nicht die Unauflöslichkeit oder die Offenheit für Kinder ausgeschlossen hat (oder ggf. auch die Ex-Frau). Da müssten aber noch weitere konkrete Anhaltspunkte vorliegen, bevor das als ausreichend bewiesen angesehen und die Ehe kirchlich annuliert werden kann. Ein langwieriges Verfahren würde es auf jeden Fall.
Mathias
Beiträge: 2
Registriert: Freitag 5. November 2010, 11:57
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Re: Kirchliche Trauung wird verweigert...?

Beitrag von Mathias »

Das war auch meine Vermutung, dass die erste Ehe ja im Sinne des Kirchesrechts nach wie vor 'gültig' ist.

> ob der Mann überhaupt je die Absicht hatte, eine Ehe im christlichen und insbesondere katholischen Sinne einzugehen
Bei den ersten sicherlich nicht, durch die jetzige Beziehung ist er erst näher an Glauben und Kirche herangerückt. Ich finde es halt einfach nur schade, dass einer recht gläubigen und praktizierenden katholischen Frau die Eheschliessung verweigert wird, nach dem, was sie früher durchgemacht hat.
Mal noch eine Frage, wie wird bzw. kann das eigentlich nachgeprüft werden, ob und welche Vorehen vorliegen, wenn keiner je kirchlich geheiratet hat? Nicht dass ich das jemand empfehlen würde, aber der Gedanke kommt natürlich.

Vielen Dank schonmal für die Hilfestellungen

Mathias
Wiebke
Beiträge: 39
Registriert: Mittwoch 23. September 2009, 23:20

Re: Kirchliche Trauung wird verweigert...?

Beitrag von Wiebke »

Mathias hat geschrieben:Mal noch eine Frage, wie wird bzw. kann das eigentlich nachgeprüft werden, ob und welche Vorehen vorliegen, wenn keiner je kirchlich geheiratet hat?
Naja, vorliegend ist der Zug natürlich schon abgefahren, weil die beiden mit dem Pfarrer drüber gesprochen haben.

Völlig vermeiden lässt sich das natürlich nie, genausowenig wie ein Standesbeamter sicher sein kann, dass der angeblich Ledige, den er traut, nicht schonmal in Las Vegas geheiratet hat...

Nur fragt man sich, was eine kirchliche Trauung eigentlich soll, wenn man weiß, dass die Ehe kirchenrechtlich ohnehin ungültig ist. Eine hübsche Zeremonie kriegt man auch anderswo.

Kontrollieren kann man allerdings schon so einiges. Zunächst mal übermittelt das Einwohnermeldeamt nach § 19 MRRG der Kirche, ob ein Kirchenmitglied verheiratet ist oder nicht. Von einem Kirchenmitglied weiß die Kirche also i.d.R. ob es schonmal bürgerlich verheiratet war. Bei dem nichtkatholischen Partner ist die Überprüfung natürlich schwieriger; aber im Verdachtsfall könnte der Pfarrer z.B. auf die Idee kommen, eine Kopie von allen Unterlagen für das Standesamt zu verlangen (da dürften Spuren drin zu finden sein - z.B. Meldebescheinigung zum Zweck der Eheschließung). Wenn der Pfarrer ganz gewieft ist, verlangt er eine Abschrift aus dem Geburtseintrag mit sämtlichen Hinweisen nach § 48 Abs. 3 Satz 1 PStV. Da sollten nämlich alle Eheschließungen des Betreffenden vermerkt sein.

Jetzt könnte man auf die Idee kommen, erst zivil zu heiraten und dann erst zum Pfarrer zu gehen. Die alten Unterlagen habe man nicht mehr, und in den neuen steht man ja bereits als "verheiratet", so in etwa, und hoffen, dass keiner was merkt. Aber soviel "kriminelle Energie" für eine kirchliche Ehe, von der man weiß, dass sie annulliert wird, sobald etwas auffliegt? Nun ja, jedem seine Prioritäten...
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