Engelbert FRANK hat geschrieben:Wenn Ihr Partner unter keinen Umständen zu einer katholischen Eheschließung bereit ist, können Sie (vorausgesetzt Sie sind noch nicht standesamtlich verheiratet) um eine Dispens (Befreiung) von der für Sie verpflichtenden katholischen Eheschließungsform bitten.
Da waren wir aber in dem Thread "Kirchenübertritt + Hochzeit/Taufe" zu einem anderen Ergebnis gekommen:
Admin hat geschrieben:Die Frage der Erteilung der Formdispens lässt sich unabhängig von "Omnium in mentem" beantworten: Auch vorher wurde jedenfalls eine Formdispens bei einer Heirat zwischen einem katholischen und einem "nur" aus der katholischen Kirche ausgetretenen Partner in der Praxis nicht erteilt (ob dies theoretisch möglich gewesen wäre, hat Rom nie verlauten lassen).
Eine Formdispens für eine Eheschließung zwischen einem römischen Katholiken und einem aus der RKK Ausgetretenen (jetzt also Konfessionslosen) ist nicht möglich. Diese Rechtsauffassung hat mir inzwischen auch ein anderer Kanoniker bestätigt.
Die Sanatio ist wohl möglich. Der Pfarrer hat also Recht, wenn er von Sanatio und nicht von Dispens spricht. Um Schwierigkeiten in der Zeit zwischen Eheschließung und Sanatio zu vermeiden, sollte man das am besten schon vor der Hochzeit mit dem Pfarrer vorbereiten (der vielleicht sogar schon mit dem Bistum auf Tuchfühlung gehen kann), damit der
Antrag möglichst schnell danach mit allen Unterlagen eingereicht werden kann.
Ist die Sanatio einmal gewährt worden, dann ist die Ehe für die RKK genauso gültig wie eine in kirchlicher Form geschlossene Ehe. Dann gibt es also keinen Grund für Probleme mehr.
Was eine kirchliche Trauung angeht: Wenn der Partner dies grundsätzlich ablehnt, sollte man das natürlich respektieren. Ich bin die letzte, die dafür wäre, da jemanden zu drängen.
Andererseits könnte es aber auch sein, dass der Partner sich nur falsche Vorstellungen macht. Und für diesen Fall möchte ich noch auf Folgendes hinweisen:
Es ist zwar so, dass - sozusagen auf der "rechtstechnischen" Ebene - ein Augetretener von der RKK weiter als Katholik angesehen wird. Bei der kirchlich-katholischen Eheschließung hat er aber faktisch die gleiche Stellung wie ein Nichtkatholik. Ich empfehle da mal die Lektüre des amtlichen
Ehevorbereitungsprotokolls:
Formal geht es nicht um Konfessions- oder Religionsverschiedenheit (für die eine "Dispens" nötig wäre) sondern, darum, dass für die Heirat mit einem Ausgetretenen ("offenkundig vom kath. Glauben Abgefallenen") eine "Trauerlaubnis" vom Bistum erforderlich ist. Die wird aber unter genau denselben Bedingungen erteilt.
Deswegen werden in der Überschrift des Abschnitts B.III der Ungetaufte, der nichtkatholisch Getaufte und der aus der RKK Ausgetretene auch in einem Atemzug und ohne weitere Unterscheidung genannt. Natürlich geht der Austritt aus den Personalien in Abschnitt A hervor und der Pfarrer muss unter B.I ein "Trauverbot" statt ein "Ehehindernis" angeben. Aber das war's schon!
Knackpunkt ist die Anmerkung 15 über das Versprechen, dass man sich um eine katholische Erziehung der Kinder bemühen wird. Dieses Versprechen wird dem Ausgetretenen gerade
nicht abverlangt, sondern nur dem "effektiven" Kirchenmitglied und die eigene Überzeugung des Ausgetretenen wird ausdrücklich respektiert:
"Da aber die Erziehung der Kinder immer Sache beider Eltern ist und keiner der Partner zu einem Handeln gegen sein Gewissen veranlasst werden darf, besteht diese Verpflichtung darin, das in der konkreten Situation nach bestem Wissen und Gewissen Mögliche zu tun."
Auch der Ausgetretene darf nach Ansicht der RKK in puncto Kindererziehung nicht zu einem Handeln gegen sein Gewissen veranlasst werden!
Das sollte deutlich machen, dass er letztlich eben mit seiner eigenen "nichtkatholischen" Überzeugung ernstgenommen und respektiert wird.
Dementsprechend wird der Pfarrer wie bei einer konfessions- oder religionsverschiedenen Ehe normalerweise keine Messe zelebrieren sondern einen Wortgottesdienst abhalten; bei der Gestaltung dieses Gottesdienstes wird natürlich auch darauf geachtet werden, dass der ausgetretene Partner keinen katholischen Glauben "vorheucheln" muss (z.B. bei Kirchenliedern).
Wie gesagt, es kommt darauf an, was der Partner konkret ablehnt. Aber wenn es darum gehen sollte, dass er als Nichtkatholik respektiert werden will, dann steht das einer kirchlichen Trauung nicht unbedingt entgegen.