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heirat eines geschiedenen partners

Verfasst: Montag 23. August 2010, 13:37
von gast
Hallo,
mein Partner ist als nicht lehrender Angestellter in einer katholischen Einrichtung angestellt. Ich (katholisch) bin geschieden und war nur standesamtlich verheiratet. Es war eine katholich/evangelische Ehe. Besteht die Möglichkeit einer Eheschließung, ohne dass meinen Partner das Arbeitsverhältnis gekündigt wird? Wo kann ich mich informieren?

Danke für eine Info
G.

Re: heirat eines geschiedenen partners

Verfasst: Dienstag 24. August 2010, 13:55
von Engelbert FRANK
Wenn Sie als Katholikin nur standesamtlich geheiratet haben, war diese Eheschließung für die katholische Kirche ungültig. Denn von Katholiken verlangt die katholische Kirche, dass sie die katholische Eheschließungsform (Trauung vor einem katholischen Geistlichen und zwei Zeugen) einhalten. Sie sind also vor der katholischen Kirche wegen Fehlens der vorgeschriebenen Eheschließungsform nicht lebenslang an Ihre zerbrochene Ehe gebunden (wie es bei einer kirchlich gültig geschlossenen Ehe der Fall wäre).

Die kirchliche Ungültigkeit Ihrer nur standesamtlichen Eheschließung kann auf dem Verwaltungsweg (also ohne ein ausführliches kirchliches Eheverfahren) festgestellt werden. Wenden Sie sich dazu mit Ihrem neuen Partner an den katholischen Pfarrer der Kirchengemeinde, auf deren Gebiet Sie wohnen. Ihr Pfarrer wird mit Ihnen die Ungültigkeitserklärung der Eheschließung bei der Verwaltung des Diözesanbischofs beantragen.

Sobald die bischöfliche Verwaltung die Eheschließung kirchlich für ungültig erklärt hat, können Sie sich mit Ihrem neuen Partner kirchlich trauen lassen. Planen Sie aber bitte die neue Eheschließung noch nicht endgültig. Denn Ihr Pfarrer muss zuerst prüfen, ob auch alle anderen Voraussetzungen für eine neue kirchliche Heirat erfüllt sind. Wichtig ist vor allem, dass Ihr neuer Partnern noch ledig ist; also bisher noch keine Ehe (auch keine standesamtliche) geschlossen hat.

Re: heirat eines geschiedenen partners

Verfasst: Montag 30. August 2010, 12:43
von Gast
Hallo Herr Frank,
danke für diese schnelle und ausführliche Info.

Viele Grüße
G