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Katholisch-evangelische Trauung

Verfasst: Sonntag 25. Juli 2010, 12:09
von Kaskoh
Für folgendes Problem suche ich einen fachkundigen Rat:
Unsere (röm.kath.) Tochter möchte eine katholische Trauung. Ihr protestantischer Freund war zivilrechtlich verheiratet und ist geschieden. Da er nicht evangelisch-kirchlich getraut war, schien einer katholischen Eheschließung nichts im Wege zu stehen.
Der zuständige Pfarrer teilte ihr jetzt erst nach Rücksprache im Ordinariat (München-Freising) mit, dass nach katholischem Recht auch zivilrechtliche Eheschließungen von Protestanten und sogar konfessionslosen Partnern als unauflösliche Ehen gelten. Sie könne deshalb mit ihrem Freund keine katholische Ehe eingehen, weil er und seine frühere Frau beide evangelisch waren.

Was können unsere Tochter und ihr Freund jetzt unternehmen, um ihre Ehe auch im Himmel schließen zu können?
Für eine schnelle Antwort (die Hochzeit sollte in wenigen Wochen stattfinden) danke ich herzlich.

Re: Katholisch-evangelische Trauung

Verfasst: Sonntag 25. Juli 2010, 14:32
von Arletta Bolesta
Guten Tag,
ja, der Pfarrer hat richtig gesagt.
Ihre Tochter (oder besser: Ihr Partner) soll auf die grundlegende Frage antworten, warum Er (Ihr Partner) geschieden hat. Vielleicht gab es bei Seiner Ehe solche Probleme, die auch welche Ursache fuer Eheprozess sein koennen.
Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta

Re: Katholisch-evangelische Trauung

Verfasst: Dienstag 27. Juli 2010, 13:30
von Wiebke
Zunächst mal: In wenigen Wochen ist da katholischerseits garantiert nichts zu machen.

Wie Arletta Bolesta schon ansprach, ist eine standesamtliche Ehe zwischen zwei Getauften, von denen keiner je römisch-katholisch war, für die rk Kirche nicht nur formgültig sondern auch sakramental und daher - jedenfalls wenn Geschlechtsverkehr folgte, die Ehe also nach der kanonischen Terminologie "vollzogen" war - unauflöslich.

Jetzt kann man schauen, ob man für diese Ehe einen Nichtigkeitsgrund findet. Vielleicht war sie ja von vorneherein nicht als Ehe im katholischen Sinne angelegt, z.B. nicht als unauflöslich oder offen für Kinder. Eventuell könnte man sogar die fehlende kirchliche Trauung als Indiz für die gewünschte "Unverbindlichkeit" heranziehen. Da muss man sich die konkrete Ehe ansehen, ob da genügend Anhaltspunkte für eine Nichtigkeit aus katholischer Sicht zu finden sind.

Jedenfalls dauert so ein Nichtigkeitsverfahren noch eher Jahre als Wochen. Der Trautermin lässt sich also, was die katholisch-kirchliche Trauung angeht, definitiv nicht halten.

Fragen muss man sich jetzt, was für das Brautpaar wirklich wichtig ist. Wenn sowohl der Hochzeitstermin als auch eine katholisch gültige Ehe wichtig sind, dann sehe ich eigentlich nur die Möglichkeit, erstmal standesamtlich und ggf. evangelisch-kirchlich zu heiraten, und dann - vorausgesetzt man findet ausreichende Gründe - die Nichtigerklärung der Vorehe zu betreiben. Wenn die gewährt wird, kann dann auch - rückwirkend - durch die sog. "sanatio in radice" (Antrag über den Pfarrer an das Ordinariat) die standesamtliche oder evangelische Trauung als für die rk Kirche gültig anerkannt werden.

Natürlich, wenn's nicht klappt, lebt das Paar dann definitiv in einer Ehe, die die rk Kirche für ungültig, ja ehebrecherisch hält. Das muss man vorher wissen, aber eben auch, ob man sich diesen Schuh anzieht oder nicht...