Heirat gültig?

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dp

Heirat gültig?

Beitrag von dp »

Guten Tag!

Ich habe eine kirchenrechtliche Frage:

1998 bin ich getauft und gefirmt aus der kath. Kirche ausgetreten
2002 habe ich meine Frau standesamtlich geheiratet (die zu diesem Zeitpunkt getauft, gefirmt und Mitglied der kath. Kirche war)
2005 bin ich wieder in die kath. Kirche "eingetreten"

So weit ich weiß (div. Quellen) sollte diese standesamtliche Hochzeit (Österreich) nun eigentlich auch als kath. Hochzeit gelten - soweit ein Pfarrer diese anerkennt? Wie genau ist hier die kirchen-rechtliche Lage?

Danke für die Antwort(en)!

dp
Arletta Bolesta

Re: Heirat gültig?

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Tag,
wenn Sie aus katholischer Kirche ausgetreten haben, dann waren Sie dazu nicht verpflichtet, die kanonische Form zu beachten. Man kann also sagen, dass die Zivileheschliessung der Trauung passt. Dagegen hat Ihre Ehefrau, die Sie geheiratet haben, und die zur katholischen Kirche gehoert hat, um eine Dispens von dieser Form bitten sollen.
Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta
dp

Re: Heirat gültig?

Beitrag von dp »

Danke für die schnelle Antwort!

Was bedeutet das aber nun konkret? Ist die Eheschließung also kirchlich gültig wenn meine Frau im Nachhinein um eine Formdispens ansucht? Oder ist es notwendig, um auch "kirchlich verheiratet" zu sein auch weitere Auflagen zu erfüllen bzw. überhaupt sogar eine kirchliche Trauung zu schließen.

Frage deswegen so umständlich, weil es notwendig sein wird, dass wir kirchlich verheiratet sind - aber eine kirchliche Trauung nur um dieser Form halber nicht anstreben.

Gibt es also konkret eine Möglichkeit die "Form" zu erfüllen ohne hier eine kirchliche Trauung durchzuführen?

Danke schon jetzt für die Antwort(en)!
Arletta Bolesta

Re: Heirat gültig?

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Morgen,
ja, wenn Ihre zukuenftige Ehefrau sich um Formdispens bemueht hat, und wenn Sie sie bekommt hat, bedeutet es, dass Sie (d.h. Ihre Ehefrau) gueltige Ehe geschlossen hat. Ich habe schon geschrieben, dass Ihre Ehefrau zur kanonischen Form verpflichtet war, weil Sie zur katholischen Kirche gehoert hat. Also, wenn Sie solche Dispens bekommt hat, hat Sie in der Kirche nicht heiraten muessen. Dagegen waren Sie dazu nicht verpflichtet, Sie haben zur katholichen Kirche nicht gehoert. Sie haben also gueltige Ehe geschlossen. Ich moechte nur betonen, dass wir nur ueber kanonische Form sprechen, und es gibt auch andere Gruende, aufgrund derer man Ehenichtigkeitserklaerungsprozess fuehren kann.

Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta
Wiebke
Beiträge: 39
Registriert: Mittwoch 23. September 2009, 23:20

Re: Heirat gültig?

Beitrag von Wiebke »

Wenn die Ehefrau keine Dispens beantragt hatte (was ich annehme), dann ist die Ehe formnichtig, weil die Ehefrau ja formpflichtig war.

"Dispens im Nachhinein" gibt es so nicht; die nachträgliche Gültigmachung einer Ehe heißt "sanatio in radice". Das sollte man dann über den Ortspfarrer beim Generalvikariat beantragen. Eine erneute feierliche Eheschließung gibt es dabei nicht, es ist reiner Papierkram und ich sehe auch nicht ein, warum es verweigert werden sollte. (Es wundert mich eigentlich, dass es beim Wiedereintritt nicht angesprochen und geregelt worden ist.)
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