Katholisch-ökumenische Trauung in evangelischer Kirche?

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NN

Katholisch-ökumenische Trauung in evangelischer Kirche?

Beitrag von NN »

Ist es möglich, sich in einem evangelischen Kirchengebäude katholisch-ökumenisch trauen zu lassen, so dass also der "Fokus" auf dem katholischen Teil liegt?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

NN
Engelbert FRANK

Re: Katholisch-ökumenische Trauung in evangelischer Kirche?

Beitrag von Engelbert FRANK »

Das Wort "ökumenisch" besagt bei Trauungen nur, dass Seelsorger beider Kirchen (der katholischen und der evangelischen Kirche) beteiligt sind. Kirchenrechtlich gesehen, kann es sich bei einer ökumenischen Trauung also um eine katholische Eheschließung handeln, bei welcher der katholische Seelsorger das Jawort der Partner erfragt (und der evangelische Seelsorger als Gast beteiligt ist), oder um eine evangelische Eheschließung, bei welcher der evangelische Seelsorger das Jawort erfragt (und der katholische Seelsorger Gast ist).

Die vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz herausgegebene Ordnung der kirchlichen Trauung für konfessionsverschiedene Paare unter Beteiligung der zur Trauung Berechtigten beider Kirchen aus dem Jahre 1995 sieht vor, dass eine katholische Trauung (mit Beteiligung eines evangelischen Seelsorgers) in einer katholischen Kirche (nach dem sogenannten Ritusformular B) gefeiert wird und eine evangelische Trauung (mit Beteiligung eines katholischen Seelsorgers) in einer evangelischen Kirche (nach dem sogenannten Ritusforumular A). Nur eine von der Erzdiözese Freiburg und der Evangelischen Landeskirche in Baden (und einiger anderer christlicher Kirchen) herausgegebene Ordnung aus dem Jahre 1974 sieht vor, dass eine katholische Trauung (mit Beteiligung eines evangelischen Seelsorgers) in einer evangelischen Kirche gefeiert wird (nach dem sogenannten Ritusformular C).

Wenn Sie also nicht in der Erzdiözese Freiburg wohnen, wird bei einer ökumenischen Trauung in der evangelischen Kirche der evangelische Seelsorger das Jawort erfragen und der katholische Geistliche sozusagen als Gast beteiligt sein, indem er zum Beispiel ein Gebet spricht, eine Lesung vorträgt oder vielleicht auch predigt. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist allerdings dann möglich, wenn die evangelische Kirche sowieso auch für katholische Gottesdienste benutzt wird oder wenn die katholische Kirche (zum Beispiel wegen Renovation) nicht benutzt werden kann.
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