Ehenichtigkeit

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sam

Ehenichtigkeit

Beitrag von sam »

Liebe Experten,

ich habe Anfang der 90er als Evangelischer eine Katholikin standesamtlich geheiratet. Wir haben eine gemeinsame Tochter. Mitte der 90er sind wir beide aus der evangelischen bzw. der katholischen Kirche ausgetreten. Vor einigen Jahren hat meine Frau uns wegen eines anderen Mannes verlassen. Ich erziehe meine Tochter seitdem allein. Mittlerweile denke ich über eine staatliche Scheidung nach- zumal ich eine neue Beziehung mittlerweile für möglich halte. Auch habe ich mich seit der Trennung dem Glauben wieder angenähert und möchte zum katholischen Glauben übertreten. Meine Frage ist nun: Könnte ich kirchlich heiraten, falls die Frau Katholikin wäre. Kann ich nach Eintritt in die katholische Kirche das Sakrament der Eucharistie empfangen, oder ginge das als Geschiedener nicht?

Vielleicht sind das ziemlich schlichte Fragen, aber sie beschäftigen mich schon sehr.

Vielen lieben Dank für hilfreiche Antworten.
Engelbert FRANK

Re: Ehenichtigkeit

Beitrag von Engelbert FRANK »

Wenn Sie als evangelischer Christ eine katholische Christin nur standesamtlich geheiratet haben (und von der katholischen Kirche keine Dispens [Befreiung] von der katholischen Eheschließungsform erteilt wurde), haben Sie die Ehe für die katholische Kirche der Form nach ungültig geschlossen; denn Katholiken (in diesem Fall Ihre Frau) sind verpflichtet, die Ehe in katholischer Form (vor einem katholischen Geistlichen) zu schließen. Diese Ungültigkeit kann auf Antrag von der katholischen Kirche auf dem Verwaltungsweg (also ohne ein gerichtliches Verfahren) im Zusammenhang mit einer neuen Eheschließung festgestellt werden.

Sie können also mit einer Katholikin eine neue Ehe schließen, unabhängig davon, ob Sie selbst vorher in die katholische Kirche aufgenommen werden oder nicht. Trotzdem sollten Sie eine neue Eheschließung erst dann endgültig planen, wenn die Angelegenheit amtlich von einem katholischen Geistlichen und der zuständigen bischöflichen Verwaltung geprüft worden ist.

Nun zur Frage des Empfangs der Eucharistie: Wenn ein Katholik nach der Scheidung keine neue Verbindung eingeht, kann er normalerweise die Kommunion empfangen. Geht er eine neue Verbindung ein, ist er in der Regel am Kommunionempfang gehindert, es sei denn (und das scheint bei Ihnen der Fall zu sein), man könnte die kirchliche Ungültigkeit der ersten (zerbrochenen) Ehe feststellen und er würde seine neue Partnerin für die katholische Kirche gültig heiraten.

Nach der Lehre der katholischen Kirche wurde die Ehe von Christus als Sakrament eingesetzt, das heißt als ein Zeichen (Abbild) seiner endgültigen und unwiderruflichen Liebe zur Kirche. Wenn deshalb ein Partner nach einer bürgerlichen Scheidung erneut (nur) standesamtlich heiratet, widerspricht das nach der Glaubensüberzeugung der katholischen Kirche dem Willen Christi. Für die katholische Kirche ist es unvereinbar, sich einerseits durch die Kommunion aufs Engste mit Christus verbinden zu wollen, andererseits aber an einer Lebensführung festzuhalten, die dem widerspricht, was Christus will.
Gina

Re: Ehenichtigkeit

Beitrag von Gina »

Hallo und guten Tag,

mich interessiert das Thema sehr. Denn auch ich möchte eine christliche Ehe mit einem Katholiken eingehen. Aber ich war schon mal mit einem Katholiken verheiratet. Diese Ehe war allerdings nur standesamtlich. Zum Zeitpunkt der Eheschließung war ich ungetauft, habe mich aber später (vor der Scheidung) evengelisch taufen lassen.

Kann ich jetzt ökumenisch heiraten oder kann ich katholisch heiraten, indem ich vorher der katholischen Kirche beitrete?

Viele Grüße
Gina
Engelbert FRANK

Re: Ehenichtigkeit

Beitrag von Engelbert FRANK »

Wenn Ihr geschiedener Mann bei der Heirat katholisch (nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten) war und Sie beide Ihre Ehe nur standesamtlich geschlossen haben (ohne dass Sie vorher mit einem katholischen Geistlichen Kontakt aufgenommen haben und von der katholischen Eheschließungsform befreit wurden), ist diese Eheschließung für die katholische Kirche ungültig und stellt kein Hindernis dar für eine neue von der katholischen Kirche anerkannte Ehe.

Die kirchliche Ungültigkeit Ihrer zerbrochenen Ehe kann auf dem Verwaltungsweg (also ohne ein gerichtliches Eheverfahren) festgestellt werden. Wenden Sie sich dazu an den katholischen Pfarrer, der für den Wohnsitz von Ihnen und Ihrem jetzigen katholischen Partner zuständig ist. Dieser Pfarrer übernimmt auch die Vorbereitung der neuen Eheschließung - die Trauung kann, auch wenn Sie evangelisch bleiben, in katholischer Form (oder eben ökumenisch) gefeiert werden (Sie brauchen also wegen einer katholischen Trauung nicht in die katholische Kirche überzutreten).
Heribert Arendt

Re: Ehenichtigkeit

Beitrag von Heribert Arendt »

Hallo,

die ganze Diskussion hier befremdet mich etwas. Es geht hier dauernd um Formfragen, wer wem die Eheschleißung erlaubt hat und ob sie von der katholischen Kirche dispensiert wurde, falls man aus der Kirche ausgetreten ist usw. Das 6. Gebot "Du sollst nicht ehebrechen" spielt anscheinend gar keine Rolle im Recht der katholischen Kirche. So können Ehebrecher, die formungültig geheiratet haben, mit dem Segen der Kirche wieder heiraten, Menschen aber die von Ihrem Partner betrogen und verlassen wurden, aber keinen Formmangel vorweisen können, werden zu Ehebrechern erklärt, wenn sie wieder eine Beziehung bzw. standesamtliche Ehe eingehen.

Hat das Jesus wirklich gewollt?
Engelbert FRANK

Re: Ehenichtigkeit

Beitrag von Engelbert FRANK »

Für die römisch-katholische Kirche ist Ehebruch immer unerlaubt und etwas sittlich Schlechtes. Wenn der Ehebruch aus voller Erkenntnis und aus freiem Willen geschieht, ist er eine schwere Sünde (Todsünde). Der betroffene Gläubige kann allerdings nach dem Glauben der römisch-katholischen Kirche im Bußsakrament von Gott die Verzeihung dieser Sünde (wie jeder anderen Sünde) erlangen, wenn er die Sünde bereut und den Vorsatz zur Besserung hat.

Von dieser sittlichen Frage ist (wiederum nach der Auffassung der römisch-katholischen Kirche) die Frage der kirchlichen Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Eheschließung zu unterscheiden. Liegt (aus was für Gründen auch immer) eine kirchlich ungültige Eheschließung vor, ist diese Ehe kirchlich nicht lebenslang bindend und beide Partner sind in der Regel frei, eine neue (von der katholischen Kirche anerkannte) Ehe einzugehen - und zwar auch dann, wenn sie eine sittliche Verfehlung (zum Beispiel einen Ehebruch) begangen haben.
Herbert Arendt

Re: Ehenichtigkeit

Beitrag von Herbert Arendt »

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Für mich stellt sich nur die Frage, ob es überhaupt Ehebruch ist, wenn jemand nach einer Scheidung wieder heiratet und die neue Ehe mit der Beendigung der vorherigen Ehe nichts zu tun hat, also z.B. wenn man den neuen Ehepartner erst nach der Scheidung kennenlernt. Dies sieht ja aber meines Wissens die katholische Kirche so.

Ich bin ganz bei Ihnen, wenn jemand seine Ehe beendet, nur um jemanden anderen zu heiraten. Das ist Ehebruch.

Nach meiner persönlichen Auffassung spiegelt die Lehre der katholischen Kirche zur Ehe, nicht das wider, was Jesus im Hinblick auf die Ehe gesagt hat. Mit Eheschleißung verselbstständigt sich nach katholischer Auffassung die Ehe und kann sogar ohne die Ehepartner und gegen ihren Willen fortexistieren. Dies erscheint mir doch recht absurd. Recht hat mit Sicherheit die Kirche, wenn sie eine allzu laxe Haltung nach dem Motto "Die Luft ist draußen und wir haben uns auseinandergelebt" ablehnt. Eine jahrezehntelange Qual aber, die erst durch den Tod eines Ehepartners beendet wird, ist mit Sicherheit nicht im Sinne des Erfinders, namlich Gottes, der die Ehe gestiftet hat, weil es nicht gut ist, dass der Mensch alleine ist. Der Mensch war vor der Ehe dar. Die Ehe ist für die Menschen geschaffen worden, nicht umgekehrt.


Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Dienstag 13. April 2010, 14:03.
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