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Entweihung eines Altars zur Kirchenrenovierung

Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 21:13
von Lisa
Guten Tag zusammen.
Bei uns im Ort wird demnächst die Kirche renoviert und ich hätte ein paar Fragen zur Entweihung des Altars.

Muss bei einer Innenrenovierung der Kirche der Altar zwangsweise entweiht werden? Oder wenn er den Standort wechselt?
Wenn sich Reliquien im Altar befinden, werden die vor oder nach der Entweihung entnommen, vor allem wenn eine Bearbeitung mit Hammer und Meisel notwendig ist?

Danke für Ihre Hilfe.
Lisa

Re: Entweihung eines Altars zur Kirchenrenovierung

Verfasst: Donnerstag 28. März 2019, 18:36
von Engelbert FRANK
In der Diözese Rottenburg-Stuttgart gilt folgende Regelung (vergleiche Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2017, Seite 101): Altarreliquien aus feststehenden Altären sind dann zu bergen, wenn der Altar zerstört oder schwer beschädigt wurde und damit die Weihung verloren hat (vergleiche can. 1238 § 1 in Verbindung mit can. 1212 des kirchlichen Gesetzbuches [Codex des kanonischen Rechts]). Der Altar verliert seine Weihung nicht, wenn eine Kirche nur renoviert wird - auch dann nicht, wenn nach der Renovierung eine erneute Segnung der Kirche vorgenommen werden muss (vergleiche can. 1238 § 2 des kirchlichen Gesetzbuches).

Engelbert FRANK