Zugang zum Amt des Pfarrers

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FJK
Beiträge: 1
Registriert: Mittwoch 18. Juli 2018, 08:55
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Zugang zum Amt des Pfarrers

Beitrag von FJK »

Ehemals evangelische, verheiratete Pastoren, die konvertierten und zum Priester geweiht wurden, werden im Regelfall nicht als Leiter einer Pfarrei – also als Pfarrer – eingesetzt. Gibt es dafür eine zwingende Begründung im Kirchenrecht? Sind Ausnahmen zulässig und wer kann sie genehmigen?
Engelbert FRANK
Beiträge: 13
Registriert: Mittwoch 9. Februar 2011, 20:51
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Re: Zugang zum Amt des Pfarrers

Beitrag von Engelbert FRANK »

Eine Dispens vom einfachen Hindernis der bestehenden Ehe (einfache Hindernisse sind im Gegensatz zu Irregularitäten ihrer Natur nach nicht dauernd und es besteht die Möglichkeit einer Dispens) kann in den Fällen, wo ein nichtkatholischer Amtsträger nach seiner Konversion katholischer Priester werden will, vom Apostolischen Stuhl gewährt werden (can. 1047 § 2 n. 3 Codex Iuris Canonici). Mit der Dispens war bisher meines Wissens immer die Auflage verbunden, dass solche Priester nicht in der Gemeindeseelsorge eingesetzt werden dürfen, sondern nur in der Sonderseelsorge (auch Kategorialseelsorge genannt), also zum Beispiel in der Krankenhausseelsorge. Kürzlich habe ich allerdings erfahren, dass diese Auflage seit Januar 2016 nicht mehr gemacht werde und diese Priester auch in der Gemeindeseelsorge arbeiten könnten. Ob das (im Einzelfall) wirklich so ist, müsste aus dem jeweiligen Dekret (amtlichen Beschluss), mit dem die Dispens vom Hindernis der bestehenden Ehe erteilt wurde, hervorgehen.

Engelbert FRANK
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