kirchl. Trauung nach Eheschließung mit Scheidung im Ausland

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Sweetheart123
Beiträge: 4
Registriert: Montag 27. Juni 2011, 12:08
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kirchl. Trauung nach Eheschließung mit Scheidung im Ausland

Beitrag von Sweetheart123 »

Hallo,
vielen Dank für das tolle Forum. Ich habe mich bereits durch viele Seiten des Internets gewühlt und leider keine ausreichende Auskunft betreffend meiner Frage gefunden. Meine Situation stellt sich wie folgt dar:
Mein Partner war bereits verheiratet und ist seit 4 Jahren geschieden. Die Eheschließung und Scheidung fanden im Ausland (Italien) statt.

1) Ist er nach deutschem katholischen Recht kirchlich verheiratet, auch wenn er seine Eheschließung nie hat in Deutschland eintragen lassen?
2) Können wir in Deutschland kirchlich heiraten? Wenn ja, auch katholisch, oder evangelisch, oder ökomenisch?
3) Gibt es eine Möglichkeit in der katholischen Kirche zu heiraten? Wenn auch nicht mit Trauung, sondern nur mit Segen oder so?

Ich bin seit meiner Geburt in ein und derselben Heimatgemeinde und möchte unbedingt dort, in dieser Kirche heiraten. Ich wurde dort getauft, bin zur Kommunion gegangen und wurde gefirmt. Ich mach mir einfach Sorgen nun von der Kirche "bestraft" zu werden (d.h. mir meinen Traum von der kirchlichen Trauung nicht erfüllen zu können), bloss weil der Mann den ich liebe bereits (unüberlegt im Ausland) verheiratet war.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Arletta Bolesta
Beiträge: 93
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Re: kirchl. Trauung nach Eheschließung mit Scheidung im Ausl

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Tag,
z.B. wenn Ihr Partner zur roemisch-katholischen Kirche gehoert, und Er hat die Trauung in Italien geschlossen (ich werde das Wort noch einmal betonen: es geht um die kirchliche Eheschliessung), dann ist es egal, wo die Trauung geschlossen wurde, denn sie ist ueberall gueltig. Er konnte natuerlich die Scheidung bekommen, aber die Scheidung beduetet die Ehenichtigkeitserklaerung nicht. Es ist auch gleich, wenn Ihr Partner zur roemisch-katholischen Kirche nicht gehoert. Wenn Sie also kirchlich heiraten moechten, dann soll sich Ihr Partner zu Beginn um Ehenichtigkeitserklaerung bemuehen.

Wenn es dagegen um Eheschliessungsitz oder vor allem um die kanonische Form geht, dann haengt es auch davon ab, ob Ihr Partner zur roemisch-katholischen Kirche gehoert oder nicht. Es gibt Vorschriften, die diese Situationen regeln, zu der katholische Partei verpflichtet ist. Noch mit anderen Woertern, katholische Partei darf z.B. die Ehe nicht nur in ihrer Kirche schliessen, aber das ist manchmal mit Dispens gebunden u.s.w.

Ich finde jedoch, dass das wichtigste Problem mit Ihrer ersten Frage gebunden ist.

Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta
Sweetheart123
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Re: kirchl. Trauung nach Eheschließung mit Scheidung im Ausl

Beitrag von Sweetheart123 »

Vielen vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

Also eigentlich hätte ich schon gerne die volle kirchliche Hochzeit mit kompletter Trauung und allem drum und dran. Aber ich könnte damit Leben "nur" in der Kirche heiraten zu dürfen, auch wenn ich nicht die komplette kirchliche Zeremonie bekommen könnte.... im Ersten Schritt möchte ich mich einfach nur darum bemühen in der Pfarrkirche meines Wunsches heiraten zu dürfen. Er ist übrigens römisch-katolisch.

Sie denken also dass dies auch möglich sein könnte, ohne das Verfahren der Ehenichtigkeitsbeantragung zu durchlaufen?

Vielen Dank!
Arletta Bolesta
Beiträge: 93
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Re: kirchl. Trauung nach Eheschließung mit Scheidung im Ausl

Beitrag von Arletta Bolesta »

Noch einmal Guten Tag,
also wie ich geschrieben habe: Ihr Partner hat schon die Ehe geschlossen, im Recht gibt es sogenannte Vermutung: wenn die Ehe geschlossen wurde, ist sie gueltig geschlossen. Was praktisch bedeutet: wenn Sie Trauung schliessen wollen, dann soll sich Ihr Partner um die Ehenichtigkeitserklaerung bemuehen (wenn Er z.B. die Ehe mit ungetaufter Person geschlossen hat, dann sagen wir besser um die Moeglichkeit von Aufloesung einer Ehe, aber wichtig ist es, dass Er sich darum bemuehen soll).
Es gibt eine Ausnahme, nehmen wir an, dass Ihr Partner zur roemisch-katholischen Kirche gehoert, Er hat nur die Zivilehe geschlossen, jetzt will Er Sie in der Kirche heiraten, also dann muss Er sich nicht darum (um kirchlichen Prozess) bemuehen.

Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta
Sweetheart123
Beiträge: 4
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Re: kirchl. Trauung nach Eheschließung mit Scheidung im Ausl

Beitrag von Sweetheart123 »

hallo nochmal....
Leider hat er die kirchliche Ehe in Italien geschlossen UND ist römisch-katholisch.
Ich dachte es gäbe die Möglichkeit in der Kirche zu heiraten, aber ohne komplette katholische Zeremonie.
Die Chancen auf ein Ehenichtigkeitsverfahren sind ja sehr gering wenn alles "mit rechten Dingen" zugegangen ist, damals vor 11 Jahren.

Viele Grüße
Arletta Bolesta
Beiträge: 93
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Re: kirchl. Trauung nach Eheschließung mit Scheidung im Ausl

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Abend,
das ist nicht moeglich, denn die Ehe ist unaufloeslich.

Sie schreiben von der Zeit, ich denke (ich berufe mich auf eigener Erfahrung), dass Zeit wichtig ist, wenn es z.B. um Verhoer geht (je schneller der Prozess beginnt, desto groessere Einzelheiten koennen die Parteien aber auch die Zeugen aussagen; weiter gibt es auch keine groessere Probleme mit Beweisen, denn die Parteien haben viele Zeugen u.s.w.), aber das bedeutet nicht, dass: wenn eine Ehe viele Jahre frueher geschlossen wurde, dann der Prozess unmoeglich ist.

Ich finde, dass Ihr Partner in zustaendiges Offizialat gehen soll, damit Er sich davon erfahren wird, ob Seine Sache sinnvoll ist! Ich glaube, dass Er sich in diesem Moment an viele Einzelheiten noch errinern kann, dass Er auch Zeugen vorschlagen kann. Es ist nicht zu spaet!

Ich gruesse Sie herzlich
Arletta Bolesta
Sweetheart123
Beiträge: 4
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Re: kirchl. Trauung nach Eheschließung mit Scheidung im Ausl

Beitrag von Sweetheart123 »

Vielen vielen Dank für Ihre Antwort und Geduld ;-)

Ich habe gestern mal im Internet gestöbert. Er hat in Italien geheiratet und sich dort auch scheiden lassen. Die Scheidung wird dort aber erst nach 3 Trennungsjahren gültig, das heisst, Sie haben recht, so viel Zeit ist noch nicht verstrichen. Im Internet war außerdem zu lesen dass in Italien 25% der geschiedenen Ehen auch einen Antrag auf Annulierung der krichl. Ehe stellen. Italien scheint 85% dieser Anträge zu genehmigen. Das heisst es sieht generell gar nicht so schlecht aus. Jetzt muss ich nur noch ihn von der Systematik überzeugen ;-)

Drücken Sie mir die Daumen und nochmals vielen Dank!
Arletta Bolesta
Beiträge: 93
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Re: kirchl. Trauung nach Eheschließung mit Scheidung im Ausl

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Tag,
ich freue mich darueber.

Jedoch noch eine kleine Bemerkung: ich rate Ihnen (Ihrem Partner), dass Er jedoch zustaendige Hilfe bei einem Offizialat benutzt. In Foren (nicht alle sind profesionell) gibt es verschiedene Anschauungen, Ratschlaege von anderen Menschen, die kirchlichen Prozess haben, und die anderen helfen versuchen. Einerseits, ist es natuerlich sehr gut, aber andererseits, das ist auch selbstverstaendlich, dass einige von ihnen kein richtiges und ganzes Wissen haben, sie koennen das nicht bemerken, was die Menschen, die in einem Offizialat arbeiten.

Viel Glueck, mit freundlichen Gruessen!
Arletta Bolesta
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