Scheidung

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SandraCH

Scheidung

Beitrag von SandraCH »

Hallo,

ich bin seit vier Jahren geschieden, war zuvor 9 Jahre verheiratet. Zum zeitpunkt der Eheschließung waren weder mein Mann noch ich in der Kirche. Wir haben standesamtlich geheiratet. Mein Exmann war (und ist) nicht getauft. Ich bin getauft, war früher evangelisch, dann 10 jahre 'Atheistin' und bin inzwischen seit einigen Jahren katholisch. Mittlerweile arbeite ich für einen katholischen Arbeitgeber. Was ich gern wissen möchte: mein jetziger Arbeitgeber hat kein Problem mit meiner Scheidung, ein neuer, katholischer aber vielleicht schon. Irgendwo habe ich jedoch mal gelesen, dass eine Ehe mit einem Ungetauften auch vor der katholischen Kirche 'nicht zählt', es daher auch kein Problem darstellt, wenn man geschieden ist (quasi zählt beides nicht und darf nicht nachteilig ausgelegt werden). Ist das so? Und wie kann ich bereits im Bewerbungsschreiben mitteilen (ich trage den Namen des Exmannes noch, da sämtliche Zeugnisse auf diesen Namen lauten), dass es keine 'richtige Ehe und Scheidung' war??

Vielen Dank für jegliche Hilfe
SandraCH
Arletta Bolesta

Re: Scheidung

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Tag,
wenn eine Partei zur roemisch-katholischen Kirche gehoert, und sie schliesst eine Ehe (ohne Dispens) mit einer ungetauften Partei (es geht nicht um Zivileheschliessung), dann ist diese Ehe ungueltig. Dieses Hinderniss betrifft keine Menschen, die nicht roemisch-katholisch sind.
Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta
Gast

Re: Scheidung

Beitrag von Gast »

Hallo Frau Bolesta,

danke für Ihre Antwort. Das bedeutet in meinem speziellen Fall (keine Kirchenzugehörigkeit, Partnerungetauft, Zivilehe), dass sowohl Ehe als auch Scheidung für die katholische Kirche unglütig sind, richtig?

Viele Grüße
SandraCH
Gast

Re: Scheidung

Beitrag von Gast »

Guten Abend,
Sie haben geschrieben, dass Sie evangelisch gewesen seien (es geht - vermute ich - um Moment Ihrer Eheschliessung), was bedeutet, dass dieses Hindernis Sie nicht betroffen hat, aber es genuegte, dass Sie Ehe zivil geschlossen haben, was jedoch fuer die Gueltigkeit Ihrer Ehe sagt.
Man kann jedoch Privilegium von Petrinum benutzen.
Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta
Gast

Re: Scheidung

Beitrag von Gast »

Entschuldigung, jetzt muss ich doch nochmal nachfragen und bin etwas verwirrt. Zum Zeitpunkt der Eheschließung war keiner von uns in der Kirche! Mein Exmann ist ausserdem ungetauft (und ist bis heute in keiner Kirche). Ich möchte mich zukünftig bei anderen katholischen Arbeitgebern bewerben, dsa geht aber nicht, da meine Scheidung 'im Wege steht'. es sei denn, diese zählt nicht (und die Ehe auch nicht), da wir ja gar nicht in der Kriche waren und mein Ex ungetauft ist. Ich brauche etwas, worauf ich mich in den Bewerbungen berufen kann. Was bitte ist das Privilegium von Petrinum??
Außerdem möchte ich irgendwann mal kirchlich heiraten, auch dafür ist mir Ihre Auskunft wichtig.
Viele Grüße
SandraCH
Wiebke
Beiträge: 39
Registriert: Mittwoch 23. September 2009, 23:20

Re: Scheidung

Beitrag von Wiebke »

Zunächst mal ist die Scheidung an sich meist kein Problem. Erst wenn man sich einem neuen Partner zuwendet, kann es kritisch werden.

Die Ehe ist aus Sicht der RKK, wenn nicht irgendwelche hier nicht angesprochenen sonstigen Nichtigkeitsgründe vorliegen sollten, gültig, insbesondere unterlag sie keiner Formpflicht.

Sie ist aber nicht sakramental, da ein Partner ungetauft war. Deswegen ist sie nur im Prinzip, aber nicht völlig unauflöslich. Sie kann geschieden werden, allerdings nur vom Papst (es heißt "Auflösung" und nicht "Scheidung", aber das ist egal, weil anders als bei der Nichtigkeit davon ausgegangen wird, dass eine Ehe, die wirklich existiert hat, bei Lebzeiten beider Partner aufgelöst wird).

Die Auflösung durch den Papst geschieht nach einem Vorverfahren auf Bistumsebene aufgrund des Privilegium Petrinum. Ein Antrag macht aber erst dann Sinn, wenn man konkrete neue Heiratsabsichten hat.
SandraCH

Re: Scheidung

Beitrag von SandraCH »

Hallo Wiebke,

vielen Dank, diese Antwort verstehe ich (auch wenn ich mir eine andere gewünscht hätte;-). Ich hoffe einfach, dass das keine Barriere im Kontext neuer Bewerbungen bei katholischen Arbeitgebern darstellt, daher werde ich mich trotzdem mal weiter schlau machen, was die Auflösung angeht.

Vielen lieben Dank!!
Sandra
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