Kann man den Ehewillen nachträglich erklären?

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Sebastian

Kann man den Ehewillen nachträglich erklären?

Beitrag von Sebastian »

Wurde eine kirchliche Ehe aufgrund des fehlenden Ehewillens (positiver Ausschluß) nicht gültig geschlossen, läßt sich dann im Sinne einer Heilung der Ehewille nachträglich, z.B. in mündlicher Form außerhalb einer Kirche, erklären?

Vielen Dank für die Antworten
Arletta Bolesta

Re: Kann man den Ehewillen nachträglich erklären?

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Tag,
wenn X Eheschliessung ausgeschlossen hat (X wollte Ehe nicht schliessen), aber jetzt will X, dass die Ehe dauert, dann barucht man natuerlich keinen Eheprozess, es genuegt Heilung. Was jedoch dabei wichtig ist:
- Wille von zweiter Partei muss dauern;
- wenn man Willensmangel beweisen kann, soll man Willen wiederholen, indem man sich kanonische Form bewahrt;
-wenn man Willensmangel nicht beweisen kann, braucht man solche Wiederholung mit Bewahrung von kanonischer Form nicht, jedoch braucht man solche Umstaende, die diese Wiederholung spetaer bestaetigen koennten (also soll man von jemandem diesen Willen erneuern).
Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta
Sebastian

Wie sieht die kanonische Form aus?

Beitrag von Sebastian »

Gute Tag!

Wie sieht die kanonische Form bei der Heilung aus? Muß man dieselben Worte wie bei der Eheschließung sprechen?

Wenn der andere Partner, dem die Heilung der ungültigen Ehe durch Einhaltung der katholischen Formpflicht angeboten wird, nicht weiß ob er die Ehe noch will, ist dann die Eheschließung wieder ungültig? Wahrscheinlich schon, oder?!


Danke für alle Antorten.
Arletta Bolesta

Re: Kann man den Ehewillen nachträglich erklären?

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Tag,
ja, wenn die zweite Partei diesen Willen nicht hat, dann, wie Sie selbst sehen, ist ein Problem. Es genuegt auch, wenn nur diese Partei Willen erneuet, die frueher z.B. Ehe ausgeschlossen hat, aber, wie ich geschrieben habe, wenn man diesen Mangelwillen nicht beweisen kann, wenn man ihn beweisen kann, soll alles so aussehen, als ob Ehe ueblich geschlossen wuerde.
Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta
Sebastian

Re: Kann man den Ehewillen nachträglich erklären?

Beitrag von Sebastian »

Arletta Bolesta hat geschrieben:Guten Tag,
ja, wenn die zweite Partei diesen Willen nicht hat, dann, wie Sie selbst sehen, ist ein Problem. Es genuegt auch, wenn nur diese Partei Willen erneuet, die frueher z.B. Ehe ausgeschlossen ...
Das klingt für mich widersprüchlich oder ich verstehe Sie leider nicht.

Wie genau sieht die kanonische Form bei der Heilung aus-Worte, Handlungen usw.?

Der Partner, der die Ehe bei der Eheschließung eigentlich nicht wollte und auf einmal will, aber der andere Partner, der die Ehe bei der Eheschließung wollte, nicht weiß ob er sie noch will, schließt in dieser Situation keine gültige Ehe oder?! Oder ist es so, daß es egal ist ob der Ehewille des einen Partners da ist oder nicht, wenn er früher bei der Eheschließung da war und es somit nur auf den jetzigen Ehewillen des Partners ankommt, der früher bei der Eheschließung die Ehe nicht wollte?

Wie genau läuft die Heilung ab - müßen beide Partner zeitgleich ihren Ehewillen bekunden?

Dankeschön für die Hilfe
Arletta Bolesta

Re: Kann man den Ehewillen nachträglich erklären?

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Morgen,
ich habe geschrieben, dass Wille von zweiter Partei dauern muss, um die Ehe zu heilen, es geht um diese Partei, die nichts ausgeschlossen hat. Wenn diese Partei diesen Willen jedoch nicht hat, dann darf man die Ehe nicht heilen. Leichtes Beispiel dazu, eine Partei hat schon keinen Willen, wenn sie sich z.B. um Scheidung bemueht.

Wenn man diesen Mangel an Willen beweisen kann (also gibt es Umstaende, die darauf hinweisen, dass eine Partei etwas ausgeschlossen hat), dann braucht man kanoniche Form der Eheschliessung bewahren, was bedeutet, dass qualifizierter Zeuge als auch zwei uebliche Zeugen daran teilnehmen, notwendig geht es nicht um liturgische Form, manchmal ist es auch so, dass dieser Wille in der Kirche nicht wird erneuen muessen.

Wenn man diesen Mangel an Willen nicht beweisen kann (also gibt es eher keine Umstaende, die darauf hineisen), dann kann man den Willen privat und geheim erneuen, also braucht man weder qualifizierten Zeugen noch zwei uebliche Zeugen. Dann gibt es auch keine liturgische Zeremonie.

Wenn eine andere Partei, die nichts ausgeschlossen hat, davon Wissen hat (sie hat Wissen vom Ausschluss), soll sie auch Willen privat und geheim erneuen, wenn sie jedoch kein Wissen davon hat, muss nur diese Partei Willen erneuen, die frueher etwas ausgeschlossen hat. Aber wie ich zu Beginn schrieb, soll man sicher sein, dass sie immer die Ehe will.
Diese Erneuung soll man spaeter beweisen, also soll man ihn vor jemadem erneuen, die diese Tatsache spaeter bestaetigen kann. Bei Erneuung geht es um Wesen, dass die frueher Ehe ausschliesende Person, die Ehe jetzt will.

Vielleicht wird noch jemanden auf Ihre Frage beantworten, denn ich finde das Problem, das Sie beruehrt haben, sehr wichtig.

Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta
Sebastian

Re: Kann man den Ehewillen nachträglich erklären?

Beitrag von Sebastian »

Guten Tag Frau Bolesta,

vielen Dank für Ihre Antwort, jetzt habe ich es glaube ich verstanden.


Mit freundlichen Grüßen
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