Gültigkeit einer evangelischen Hochzeit

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Gast

Gültigkeit einer evangelischen Hochzeit

Beitrag von Gast »

Für eine gute Freundin möchte ich eine kirchenrechtliche Angelegenheit recherchieren:

Sie (kath.) hat, nach einer Ehe, die geschieden wurde (der Mann ist kurz nach der Scheidung verstorben) am 16. Mai 1992
einen - ebenfalls geschiedenen - Protestanten nach dem evangelischen Zeremoniell geehelicht.
Eine Segensfeier zu Gunsten der bestehenden Partnerschaft wurde ihr durch den katholischen Priester zuvor verweigert.

Nun hat man ihr gesagt, dass ihre evangelisch geschlossene Ehe ungültig sei, solange diese nicht von der katholischen Kirche anerkannt wird.
Da beide Ehepartner sehr gläubig sind und der evangelische Mann seit Jahren auch die katholische Messe mitfeiert sind beide jetzt sehr irritiert.
Schließlich war es für die Frau ohnehin nicht die ideale Lösung, evangelisch zu heiraten und nun sieht sie die Gültigkeit dieser Ehe in Frage gestellt.
Wie sieht es denn nun kirchenrechtlich in einem solchen Fall aus?
Über eine detaillierte Beantwortung meiner Frage würde ich mich sehr freuen.

A.O.
Engelbert FRANK

Re: Gültigkeit einer evangelischen Hochzeit

Beitrag von Engelbert FRANK »

Es ist richtig, dass die Ehe, die Ihre katholische Freundin vor dem evangelischen Seelsorger geschlossen hat, nach den rechtlichen Bestimmungen der katholischen Kirche keine gültige, das heißt lebenslang bindende Ehe ist. Denn katholische Christen sind verpflichtet, ihre Ehe in katholischer Form (vor einem katholischen Priester oder Diakon) zu schließen oder ihren Bischof um eine Befreiung (Dispens) von der katholischen Eheschließungsform zu bitten.

Eine katholische Trauung oder eine Befreiung von der katholischen Eheschließungsform war aber für Ihre Freundin nicht möglich, weil ihr jetztiger Mann früher schon einmal verheiratet war. Eine frühere Ehe stellt nach dem Verständnis der katholischen Kirche (zumindest zunächst) immer ein Hindernis dar für eine neue Ehe.

Der jetzige Mann Ihrer Freundin könnte aber von der katholischen Kirche in einem dafür vorgesehenen Eheverfahren prüfen lassen, ob seine zerbrochene Ehe aus der Sicht der katholischen Kirche vielleicht ungültig geschlossen wurde. Ich empfehle ihm, dass er sich an einem katholischen Ehegericht (auch Erzbischöfliches/Bischöfliches Offizialat oder Konsistorium genannt) beraten lässt, ob in seinem Fall ein kirchliches Eheverfahren sinnvoll und möglich ist. Wenn er sich am kirchlichen Gericht der katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart (Bischöfliches Offizialat Rottenburg) informieren will, kann er bei mir anrufen unter der Nummer 07472 169-525. Er findet uns auch im Internet unter http://recht.drs.de ("Bischöfliches Offizialat" anklicken).
Gast

Re: Gültigkeit einer evangelischen Hochzeit

Beitrag von Gast »

Sehr geehrter Herr Frank,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort auf meine Frage. Einige Punkte sind für mich aber noch offen geblieben und ich möchte Sie daher um weitere Antworten bitten.

Ich verstehe es also richtig, dass auch Protestanten das katholische Ehenichtigkeitsverfahren in Anspruch nehmen können, wenn es um die Schließung einer katholischen Ehe bzw. um die Gültigkeit einer protestantischen Ehe geht?!
Müssen an dieser Stelle zwei Zeugen erbracht werden, auch wenn die erste Ehe des Mannes vor mehr als dreißig Jahren geschlossen wurde?
Benötigt man einen kirchlichen Anwalt, der die Vertretung vor dem Offizialat übernimmt?

Der betreffende Mann leidet unter einem demenziellen Syndrom (Alzheimer) im Anfangsstadium.
Ich weiß deshalb momentan nicht, ob das Anstreben eines Verfahrens hier sinnvoll ist, werde meiner Freundin aber die Möglichkeiten darlegen.
Im Bedarfsfall wird sie sich dann an das Offzialat im Bistum Münster wenden müssen.

Vielen Dank für Ihre HIlfe
A.O.
Engelbert FRANK

Re: Gültigkeit einer evangelischen Hochzeit

Beitrag von Engelbert FRANK »

Es stimmt, dass auch Protestanten die katholischen Eheverfahren beanspruchen können - und zwar immer dann, wenn der kirchliche Ledigenstand wenigstens eines Partners (aus der zerbrochenen Ehe) vor der katholischen Kirche festgestellt werden muss (zum Beipsiel wegen einer neuen für die katholische Kirche gültigen Eheschließung).

Wenn in einem katholischen Eheverfahren ein Eheungültigkeitsgrund behauptet wird, dann muss er nach bestimmten kirchlichen Regeln bewiesen werden. Es sind aber nicht in jedem Fall zwei Zeugen erforderlich, da auch Arztberichte, Tagebücher o. Ä. als Beweise gelten. Auch wenn der Antragsteller (geistig) nicht mehr ganz gesund ist, wird dadurch nicht zwingend ein Verfahren unmöglich.

Es ist gut, dass Sie Ihre Freundin auf die Eheverfahren in der katholischen Kirch hinweisen wollen. Sie kann sich dann am Bischöflichen Offizialat Münster oder an einem anderen Offizialat beraten lassen, ob im Falle ihres jetzigen Mannes ein Verfahren sinnvoll ist.
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