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was ist eine Segnungsfeier

Verfasst: Mittwoch 10. Februar 2010, 12:17
von gehrkatharina
Sehr geehrter Herr Frank,
ich hoffe Sie können mir etwas Klarheit in folgende Situation bringen. Meine Schwester ist seit 9 Jahren mit einem Mann zusammen, der bereits evangelisch verheiratet war. Seit diesen 9 Jahren versuchen beide die erste Ehe das Mannes durch einen Ehenichtigkeitsprozess für ungültig zu erklären. Schließlich wurde jetzt die 3. Instanz von der Rota abgewiesen, da seine Ex angab an Krebs erkrankt zu sein, und die Anwältin meines Schwagers legte ihm Nahe "die Frau doch in Ruhe sterben zu lassen". Allein die Tatsache auf den Tod eines Menschen zu hoffen, finde ich persönlich nicht besonders christlich, aber unabhängig davon, erfreut sich seine Exfrau mittlerweile wieder bester Gesundheit. Schlußendlich hatten beide vor der Ehe nie die Unauflösbarkeit der Ehe vor Augen. Eine Scheidung war von vornherein vorgesehen, wenn's halt nicht funktioniert. Nachdem die Exfrau irgendwann feststellte doch eher der Damen- als der Herrenwelt zugeneigt zu sein, verließ sie meinen Schwager und ließ sich scheiden. Allerdings dachte er nicht daran Unterhalt zu zahlen, was im Nachgang auch vor Gericht legitimiert wurde. Wir vermuten, dass sie aus diesem Grund versucht einer neuen Ehe im Weg zu stehen, denn es besteht seit etwa 6 Jahren kein persönlicher Kontakt mehr zwischen den beiden. In dem Ehenichtigkeitsverfahren, machte sie sich einen Spass daraus grundsätzlich das Gegenteil ihres Exmannes zu behauptet, so das kein Punkt klar bewiesen werden konnte. Die wenigen Zeugen wollten sich nicht festlegen oder zogen ganz den Schwanz ein.
Nun machte ein Pfarrer den Vorschlag zu einer heimlichen Segnung der beiden, allerdings weiß er offensichtlich auch nicht so ganz Bescheid und vermischt meiner Vermutung nach eine Segnungsfeier mit einer heimlichen Eheschließung. Meine Frage an Sie ist:
Was bedeutet diese Segnungsfeier? Gibt es dazu irgendwelche Richtlinien? Wie steht die Kirche offiziell dazu?

Re: was ist eine Segnungsfeier

Verfasst: Montag 22. März 2010, 19:39
von Engelbert FRANK
Eine standesamtliche oder nichtkatholische Wiederheirat kann in der katholischen Kirche nicht liturgisch (in einem von der kirchlichen Autorität gebilligten öffentlichen Gottesdienst) gefeiert werden - auch eine Segnung in einem solchen kirchenamtlichen Gottesdienst (Segnungsfeier) ist nicht möglich. Der Seelsorger kann aber unabhängig von der neuen Eheschließung mit den Wiederverheirateten und ihren Angehörigen im privaten Rahmen (also nicht in einem Kirchengebäude) gemeinsam beten und einen Segen spenden.

Bei der Taufe ihrer Kinder werden Wiederverheiratete, wie alle Eltern, gesegnet. Ebenso können Wiederverheiratete im Gemeindegottesdienst und bei Gottesdiensten für Familien oder Paare (Verlobte, Ehepaare, Geschiedene o. Ä.) den Segen Gottes für sich und ihre Beziehung erbitten und sich zusammen mit allen Anwesenden segnen lassen.