Eheanullierung

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kiwi

Eheanullierung

Beitrag von kiwi »

Hallo

Ich hätte da mal ein paar Fragen zur Eheanullierung...

Vor einem Jahr habe ich mich von meinem Mann getrennt und wir leben z.Z
im Trennungsjahr.
Seit eineigen Monaten habe ich einen neuen Patner und wir möchten in der Zukunft
irgendwann gerne heiraten.
Meinen ( Noch- ) Mann und ich haben 2003 geheiratet. Schon vor der Ehe stellte sich raus dass er Zeugungunfähig
ist. Um eine künstliche Befruchtung von der KK bezahlt zu bekommen haben wir geheiratet.
Der kirchliche Trauung hat er nur mir zu liebe zugestimmt, er selber ist weder getauft, noch gläubig.

Wir haben keine leiblichen Kinder bekommen aber zwei Kinder vom Jugendamt vermittelt bekommen.
Ich wollte sie gerne Taufen lassen, er ist gegen Taufe, da er ja nicht gläubig ist.

Nun meine Frage:
Hat eine Anullierung der Ehe ausicht auf erfolg?
Wie leite ich so einen Vorgang ein?
Muss ich vorher zivil geschieden sein?
Reichen die oben gennanten Gründe aus?
Worauf muss ich achten?
Tips??

Vielen Dank
Kiwi
Arletta Bolesta

Re: Eheanullierung

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Tag,
ich weiss nicht, ob Sie meine fruehere Antwort bekommen haben, vielleicht nicht.
Also noch einmal werde ich schreiben: zu Beginn sollen Sie ins kompetente Offizialat gehen (es geht um solches Offizialat, auf dessen Zustaendigkeitsbereichs die Ehe geschlossen wurde, oder um solches, auf dessen Zustaendigkeitsbereichs ein Nichtklaeger oder eine Nichtklaegerin wohnt, es gibt natuerlich auch andere Moeglichkeiten, aber diese kann man am meisten treffen). Dort sollen Sie eine Ursache fuer die Ehenichtikeitserklaerung bekommen, Ich moechte nur bemerken, dass die Zeugungunfaegihkeit keine Ursache ist, wenn Sie davon vor der Trauung ein Wissen hatten. Sie beide sollen sich darueber ueberlegen, ob Sie ueberhaupt die Ehe schliessen wollten. Ich hoffe auch, dass Sie die Trauung ohne Hindernis geschlossen haben (Sie schreiben, dass Ihr Mann ungetauft ist, also Sie sollen vor der Trauung Dispens bekommen). Also wie ich schon gechrieben habe, das zustaendige Offizialat wird mit Ihnen von diesen Einzelheiten und von anderen sprechen. Sie muessen sich notwendig nicht um Scheidung vor der Ehenichtigkeitserklaerung bemuehen, aber Sie sollen auch in Betracht ziehen, dass diese Prozesse (Scheidung und Ehenichtigkeitserklaerung) mit Zeit gebunden ist, und Sie sollen an diesen zwei Prozessen teilnehmen.

Wenn es um die Taufe geht, ist es genug, wenn nur eine Person (Vater oder Mutter) der Taufe zustimmt).

Alles Gute im Neujahr 2010
Arletta Bolesta
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