Eheverfahren erfolgversprechend?

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Weltenbummler

Eheverfahren erfolgversprechend?

Beitrag von Weltenbummler »

Liebe Forumsteilnehmer,

ich, seit diesem Jahr kath., vorher ev., seit letztem Jahr geschieden, erwäge ein Eheverfahren.

Mein Exmann ist zwar wie ich ev. getauft, war zum Zeitpunkt unserer Hochzeit aus der ev. Kirche ausgetreten und ist, wie man so sagt "Ungläubig" bzw. vom Glauben abgefallen.

Aus meiner Sicht liegen bei mir zwei Nichtigkeitsgründe vor.

1. Ausschluss der Unauflöslichkeit der Ehe bei mir,

Begründung:

Als gläubige Protestantin habe ich meinen Exmann in dem Bewusstsein geheiratet, dass er nicht an Gott glaubt. Er ist zwar getauft, aber schon die Konfirmation hat er nur seiner Eltern wegen mitgemacht, später ist er dann aus der Kirche ausgetreten. Für mich war allein der Glaube entscheidend dafür, meinen geschiedenen Mann als „Gläubigen“ oder eben als „Ungläubigen“ einzustufen. In der Überzeugung, mit meinem Exmann ganz bewusst einen „Ungläubigen“ zu heiraten, ging ich nach der Bibel davon aus, dass ich mich von ihm trennen und danach neu beginnen (in meinem Verständnis auch neu heiraten) „durfte“, wenn er mich verlassen wollte. Weiterer Indikator: Die Ehe meiner Eltern war besonders in meiner Kindheit, aber besonders auch zum Zeitpunkt meiner Eheschließung weder besonders glücklich, noch frei von erheblichen Spannungen. Eine Scheidung meiner Eltern hätte ich befürwortet und eine Ehe wie die meiner Eltern nicht führen wollen. Spätestens dann, wenn Gewalt und Erniedrigung in meine Ehe eingezogen wären, hätte ich mich scheiden lassen.

Folgende Umstände machen deutlich, dass das Thema „Scheidung“ zum Zeitpunkt unserer Eheschließung gerade für mich sehr präsent war: Als mein Exmann und ich standesamtlich geheiratet hatten, waren weder meine Eltern, noch meine Geschwister dabei. Meine Eltern wohnten weiter von uns entfernt, hatten sich gerade von Tisch und Bett getrennt und erwägten ernsthaft, sich scheiden zu lassen (ein Anwalt war eingeschaltet). Damals hatte ich besonders für meine Mutter und für meine Brüder gehofft und gewünscht, sie ließen sich scheiden. Als wir dann vier Monate später kirchlich heirateten, kamen nur mein Vater und mein ältester Bruder. Meine Eltern lebten immer noch von Tisch und Bett getrennt. Die Scheidung stand im Raum.

Ich wollte die Ehe mit meinem Exmann. Ich wollte ihm treu sein und habe mir bei unserer Eheschließung weder vorstellen können, dass er mich verlässt, noch dass unsere Ehe so würde, wie die meiner Eltern. Dennoch: Wäre eine der beiden o.g. Fälle eingetreten, dann hätte ich mich von ihm scheiden lassen und habe es ja schließlich auch getan. (Ich habe die Scheidung eingereicht).

2. Nichtigkeitsgrund aus meiner Sicht: Ausschluss der Sakramentalität der Ehe seitens meines Exmannes

Begründung:

Für mich war die Ehe kein reiner „Verwaltungsakt“. Gott gehörte für mich dazu. Auch wenn die Ehe für mich als Protestantin kein Sakrament darstellte, so liege und lag ich mit meinem persönlichen Eheverständnis in diesem Punkt wohl schon immer nahe beim katholischen Eheverständnis als Sakrament.

Mein Exmann hat den kirchlichen "Mummenschanz" nur mir zuliebe mitgemacht. Ihm hat das gar nichts bedeutet (außer vielleicht 'ne nette Party).

Ich habe meinen Exmann vor einiger Zeit folgende Frage gestellt: Hätte dir damals jemand gesagt, "die Ehe ist ein Sakrament und du gehst damit auch einen Bund mit Gott ein", wie hättest Du geantwortet?

Das hat er geantwortet: Hättest Du mich gefragt, dann hätte ich Dir offen gesagt, dass Du Dir das mit der Heirat wohl noch mal überlegen müsstest. Die Regeln und Bestimmungen des Christentums sind mir vollkommen egal. Wenn ich nach Deiner Sichtweise für den Verstoß gegen das Sakrament der Ehe in die Hölle komme, ist mir das schlichtweg egal, da ich genau so wenig an die Hölle wie an den Himmel glaube. Für mich war und ist die Religion eine Erfindung der Menschen, die ihre Machtposition in ihrer damals primitiven Gesellschaft sichern wollten. Und die Entwicklung und Verbreitung des Christentums war das schlimmste was unserer Welt passieren konnte. Und das war auch nur möglich durch die Rücksichtslosigkeit und Machtgier der christlichen Priester (oder dem was sich heute Kirche nennt)

Was meinen Sie, hätte ein Eheverfahren vor diesem Hintergrund aus Ihrer Sicht Aussicht auf Erfolg?
Arletta Bolesta

Re: Eheverfahren erfolgversprechend?

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Morgen,
1. Ausschluss der Unaufloeslichkeit
Also haben Sie Recht, indem Sie Ihre ganze Situation beschreiben, und indem Sie schreiben, dass es um Ausschluss der Unaufloeslichkeit gehe.
Ausschluss solcher Art gehoert zum teilweisen Ausschluss (Latein: exclusio partialis), das heisst: wenn eine Person diese Eigenschaft ausschliesst, bedeutet das, dass sie die Ehe zwar schliessen will, aber sie will nicht die Unaufloeslichkeit der Ehe, mit anderen Woertern: sie will die Ehe schliessen, aber sie will nicht mit einem Ehepartner (vel mit einer Ehepartnerin) bis zum Tod sein.
Sie schreiben: wenn Ihr Partner Sie verlassen wuerde, dann wuerden Sie sich scheiden lassen. Das ist auch eine andere Art dieses Ausschlusses von der Unaufloeslichkeit. Sie heisst hypothetischer Ausschluss (Latein: exclusio hipotetica). Sie besteht darin: dass die Trennung sicher ist, aber die verschiedenen Umstaende sind unsicher, das heisst: sie koennen sich erscheinen, aber sie muessen nicht, und gerade die Trennung haengt von diesen Umstaenden ab.

2. Ausschluss des Sakraments
Solcher Ausschluss gehoert zum gaenzlichen Ausschluss (Latein: exclusio totalis), das bedeutet, dass eine Person ueberhaupt keine Ehe schliessen will (auf diese Weise sehen Sie einen Unterschied zwischen exclusio partialis und totalis). Eine Person, die die Ehe schliesst, soll solche Ehe wollen, welche die Kirche will, wenn sie dagegen solche Ehe ausschliesst, dann gibt es die Art von diesem Ausschluss.

Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen ein bisschen geholfen hat.

Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta
Weltenbummler

Ausschluss Sakrament

Beitrag von Weltenbummler »

Wie kann jemand die Ehe als Sakrament ausschließen und dennoch heiraten?

Wenn z.B. der Mann eine Beziehung unbedingt halten oder retten möchte, die Frau will heiraten, der Mann aber eigentlich nicht, tut es aber dennoch - eben um die Beziehung zu retten, ist das dann so ein Ausschluss der Sakramentalität? Oder welche andere Fälle sind denkbar?
Arletta Bolesta

Re: Eheverfahren erfolgversprechend?

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Morgen,
Sie schreiben auch uber ein anderes wichtiges Thema. Es ist ueblich so: wenn eine Person die Ehe nicht schliessen will, dann macht sie - nach der Eheschliessung - ueberhaupt nichts, wenn es um die Rettung dieser Ehe geht, weil sie bewusst ist, dass sie praktisch keine Ehe geschlossen hat.

Bei dem Ausschluss der Ehe gibt es zwei Ursachen: eine Ursache fuer die Eheschliessung, und zweite Ursache fuer den Ausschluss. Wenn wir wirklich ueber den Ausschluss sagen, dann muss die Ursache fuer den Ausschluss staerker als die Ursache fuer die Eheschliessung sein.

Bei dem Ausschluss des Sakramenten ist es so: es ist nicht genug, wenn eine Person, die das Sakramenten ausschliesst, unglaeubig ist (dann muesste sie das Sakramenten notwendig nicht ausschliessen, denn das Sakrament hat fuer sie kein Wert), zusaetzlich soll sie also das ausschliessen, was der Gegenstand der Kirche bei der Eheschliessung ist.

Freundliche Gruesse
Arletta Bolesta
Weltenbummler

Re: Eheverfahren erfolgversprechend?

Beitrag von Weltenbummler »

Danke für die Erläuterungen. Dennoch verstehe ich es noch nicht ganz. Schließt jemand die Sakramentalität der Ehe aus, wenn er zwar heiraten möchte (z.B. weil er seine Partnerin liebt) aber auf gar keinen Fall etwas mit Gott und Kirche zu tun haben möchte und sich auch ganz klar gegen "Bekehrungsversuche" äußert? Oder reicht das noch nicht?
Arletta Bolesta

Re: Eheverfahren erfolgversprechend?

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Tag,
erlauben Sie mir, dass ich etwas zittiren werde, es geht um Kanon von Codex des Kanonischen Rechtes aus 1983, der die Sakramenten betrifft.

Canon 840: "Die Sakrament des neuen Bundes sind dem Herrn und der Kirche anvertraut; als Handlung Christi und der Kirche sind sie Zeichen und Mittel, durch die der Glaube ausgedrueckt und bestaerkt, Gott Verehrung erwiesen und die Heilung der Menschen bewirkt wird (...)".

Also, wenn eine Person Ehe als Sakrament ausschliesst, bedeutet es, dass sie auch das ausschliesst, woruber ich oben geschrieben habe. Es ist nicht genug, dass dieser oben zittierte Inhalt fuer die ausschliessende Person nur gleichgueltig ist, es geht darum, dass diese Person Christi zur Ehe nicht empfangen will, sie lehnt Ihn ab. Sie will nicht, dass ihre Ehe auch Zeichen fuer die Bindung zwischen Christi und der Kirche sein wird.
Arletta Bolesta

Re: Eheverfahren erfolgversprechend?

Beitrag von Arletta Bolesta »

Arletta Bolesta hat geschrieben:Guten Tag,
erlauben Sie mir, dass ich etwas zittiren werde, es geht um Kanon von Codex des Kanonischen Rechtes aus 1983, der die Sakramenten betrifft.

Canon 840: "Die Sakrament des neuen Bundes sind dem Herrn und der Kirche anvertraut; als Handlung Christi und der Kirche sind sie Zeichen und Mittel, durch die der Glaube ausgedrueckt und bestaerkt, Gott Verehrung erwiesen und die Heilung der Menschen bewirkt wird (...)".

Also, wenn eine Person Ehe als Sakrament ausschliesst, bedeutet es, dass sie auch das ausschliesst, woruber ich oben geschrieben habe. Es ist nicht genug, dass dieser oben zittierte Inhalt fuer die ausschliessende Person nur gleichgueltig ist, es geht darum, dass diese Person Christi zur Ehe nicht empfangen will, sie lehnt Ihn ab. Sie will nicht, dass ihre Ehe auch Zeichen fuer die Bindung zwischen Christi und der Kirche sein wird.

Ich moechte noch eine Sache hinzufuegen. Wie Sie sehen, ist es nicht genug (es reicht nicht), wenn eine Person "nur" nicht bekehren will, wenn sie weiter unglaeubig sein will. Wenn es genug waere, wuerde es bedeuten, dass die Ehe zwischen einem Glaeubigen und Unglaeubigen immer ungueltig waere.


Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Donnerstag 4. Februar 2010, 00:20.
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