Ehenichtigskeitsverfahren (3 Instanzen)

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Rudolf aus H.

Ehenichtigskeitsverfahren (3 Instanzen)

Beitrag von Rudolf aus H. »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin geschieden und habe drei Nichtigkeitsprozesse geführt. Der Erste wurde "nicht nichtig" entschieden. nach Einspruch wurde der Zweit als "nichtig" entschieden und darauf hin gewiesen, dass so keine neue Eheschließung möglich wäre. Darauf hin habe ich noch einen dritten Prozess geführt, der dann leider wieder mit dem Urteil "nicht nichtig" endete. Dort wurde nur noch einmal betont, dass ich keine kirchliche Trauung mehr vornehmen kann.
Meine Frage hierzu ist nun, ob ich mit einer neuen Partnerin mit diesen Urteilen ohne zusammen leben dürfte, ohne meinen Arbeitplatz bei der kath. Kirche zu verlieren? Oder dürften wir uns so gar standesamtlich trauen lassen?

Ich bedanke mich Im Voraus für eine Antwort Ihrerseits.

Freundliche Grüße

Rudolf F.
Arletta Bolesta

Re: Ehenichtigskeitsverfahren (3 Instanzen)

Beitrag von Arletta Bolesta »

Sehr geehrter Herr Rudolf,
zu Beginn muss man bemerken, dass Sie in jeder Phase Ihres Lebens einen offenen Weg haben, um sich noch einmal um Ehenichtigkeitserklaerung zu bemuehen. Vielleicht finden Sie neue Beweise, vielleicht weahlen Sie ein neues Rechttitel. Sie koennen groessere Einzelheiten in Ihrem Offizialat finden. Solcher von mir geschriebene Weg ist moeglich, weil der Eheprozess mit Menschen (und nicht Sachen) gebunden ist.

Wenn es um eine andere Frage geht, ueber die Sie geschrieben haben. Wenn Sie eine Ehe zivil schliessen werden, haben Sie keine Moeglichkeit die Sakramente zu empfangen. Ich bin auch nicht sicher, ob es in Ihrem Arbeitsvertrag steht, dass Sie nur kirchliche Ehe schliessen sollen, also Ehe, die nicht gegen Kirchenrecht ist, wenn ja, dann kann es bedeuten, dass Sie Ihre Arbeit verlieren koennen.
Stefan Ihli

Re: Ehenichtigskeitsverfahren (3 Instanzen)

Beitrag von Stefan Ihli »

Wenn Sie nicht aus zwei Instanzen ein affirmatives Urteil erhalten haben und dennoch mit Ihrer Partnerin zusammenleben oder gar zivil heiraten, leben Sie nach kirchlicher Lehre in einer ungültigen Verbindung. Eine solche kann nach der Grundordnung des kirchlichen Dienstes eine Kündigung nach sich ziehen, abhängig auch von Ihrer beruflichen Stellung. Normalerweise stellt eine solche Situation bei Mitarbeitern in pastoraler, katechetischer oder leitender Stellung zwingend einen Kündigungsgrund dar. Eine kirchliche Trauung ist jedenfalls nicht möglich; eine zivile Trauung stünde Ihnen natürlich offen, würde an Ihrer Rechtsstellung in der Kirche aber nichts ändern.


Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Montag 4. Mai 2009, 22:12.
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