Verfahren dauert ewig-schonmal standesamtlich heiraten?

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Lurcher
Beiträge: 11
Registriert: Mittwoch 23. Mai 2012, 13:50
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Verfahren dauert ewig-schonmal standesamtlich heiraten?

Beitrag von Lurcher »

Mein Verfahren dauert mittlerweile über 2 Jahre und ist immer noch in der 1. Instanz.
Eigentlich ein "einfaches Verfahren", weil mein Ex sich nicht äußert. Der letzte Zeuge wurde auch vor fast einem Jahr verhört.
Mittlerweile ist das zweite Kind mit meinem Partner geboren.
Nun überlegen wir, einfach standesamtlich zu heiraten, kirchlich kann man ja irgendwann nachholen. Mit meinem Gewissen bin ich dabei auch im Reinen, denn ich weiß für mich selber, dass die letzte Ehe für mich nur eine Notlösung war aus finanziellen Gründen, sobald ich Arbeit hatte bin ich eh abgehauen.
Kann sich eine standesamtliche Heirat negativ auf das Verfahren auswirken?
Ich lebe in Österreich, es ist erbrechtlich sehr wichtig verheiratet zu sein, sonst stehe ich mit nichts da wenn mein Partner stirbt bzw. ihm was zustossen sollte.
Koenigstiger
Beiträge: 57
Registriert: Dienstag 3. August 2010, 23:09
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Re: Verfahren dauert ewig-schonmal standesamtlich heiraten?

Beitrag von Koenigstiger »

Hallo Lurcher,
ich bin deutsche Kanonistin. Keine Ahnung von österreichischen Gepflogenheiten.... aber kirchenrechtlich sollte es eigentlich keine Auswirkungen haben, wenn das Versorgt-Sein für die Kinder der Hintergrund ist.
Ähem, wenn Sie selbst nur heiraten, um versorgt zu sein, warum dann überhaupt kirchlich? Und, falls die erste Ehe aus DEM Grund annulliert werden sollte, erinnere ich daran, dass ein Eheverbot verhängt werden kann, falls die Richter zu dem Ergebnis kommen, dass sie dieses Mal wieder "nur" versorgt sein wollen. Um das sinnvoll zu beurteilen wären ein paar Infos hilfreich8gerne auch über private Nachricht), kann ja auch sein, dass ich völlig falsch liege.

DIe Rechtslage dürfte in Deutschland vermutlich ähnlich sein, erben kann nur ein Ehegatte, kein Lebensgefährte, ebenso mit Witwenrente. Aber die Kinder bekommen trotzdem was, egal ob ehelich oder un/außer-ehelich. Ansonsten gibt es noch solche DInge wie Risiko-Lebensversicherung, die tritt ein, wenn was passiert. Man kann aber auch zu Lebzeiten Dinge verschenken oder irgendwie vorsorgen für den Notfall - aber das war wohl nicht ihre Frage.... Ich bin mir nicht sicher, ob es im deutschen Zivilrecht nicht eine Klausel gibt, wenn der Gatte zeitnah zur Hochzeit verstirbt, dass dann Beschränkungen eintreten, aber mag sein, dass das nur gilt, wenn keine Kinder da sind. Und das mit großer und kleiner Witwenrente - wer weiß, wie das in Österreich geregelt ist??

Gegenfrage: Bekommt das Kirchengericht irgendwie mit, dass Sie heiraten?? Mit einer Namensänderung klar, aber in D kann man das noch nach der Eheschließung jederzeit ändern. Aber ohne? Das Zivilregister meldet doch nicht an die Kirchenbücher, oder?? Und das Pfarramt wo Sie wohnen meldet definitiv nicht irgend eine Personenstandsänderung an das zuständige Kirchengericht, das müsst schon mit dem Teufel zu gehen...
Wurde denn schon Beweisschluss verfügt? Dann kann es nicht mehr ganz lange dauern, sondern sollte in den nächsten Monaten entschieden werden. Wenn das Urteil positiv ist, können Sie ja schon mal heiraten. Es gibt die Möglichkeit, dass die 2. Instanz nur bestätigt, das dauert meist nur ein halbes Jahr. Und wenn es negativ ist, tja, dann sollten Sie auf jeden Fall zivil heiraten, dann dürfte kirchliche Hochzeit ja eher ungewiss sein.

Gruß, Königstiger

PS: Ich habe eben noch mal durch Ihre anderen Posts gelesen. Das was Sie heute sagen klingt ein wenig anders, als vor zwei Jahren... Falls die Ehe aus dem "Ausschluss der Unauflöslichkeit" nicht annulliert wird, käme vielleicht noch der Grund der "Simulation" in Betracht, da die Ehe für Sie ein Ausweg aus einer scheinbar ausweglosen Lage war. Wenn es Ihnen wirklich wichtig ist (und/oder Ihrem jetzigen Partner) sollten Sie aber einen Anwalt nehmen, das ist sinnvoll.
Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern dass etwas Sinn macht, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
Arletta Bolesta
Beiträge: 93
Registriert: Montag 4. April 2011, 10:15
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Re: Verfahren dauert ewig-schonmal standesamtlich heiraten?

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Tag,
ich habe einen Artikel von diesem Thema einmal geschrieben.

Natuerlich duerfen Sie Zivilehe schliessen, aber Sie sollen darauf achten, dass Sie keine Sakramente werden empfangen duerfen. Es geht also um moralische und nicht rechtliche Ebene.

Natuerlich soll man auch darauf vorbereitet sein, dass Ehebandverteidiger diese Tatsache wird benutzen koennen, z.B. wenn Eheprozess auf Can. 1095,3 CIC basiert, dann kann Er sie so benutzen: wenn Partei jetzt ohne groessere Probleme in Ehe lebt, dann kann man vermuten, dass Sie faehigkeit frueher war. Natuerlich kann man darauf antworten, dass Incapacitatis (Unfaehigkeit) nicht dauerhaft sein muss, das ist nur Beispiel.

Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta
kirchliche Anwaeltin
Lurcher
Beiträge: 11
Registriert: Mittwoch 23. Mai 2012, 13:50
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Re: Verfahren dauert ewig-schonmal standesamtlich heiraten?

Beitrag von Lurcher »

Das Verfahren wird in Deutschland geführt, ich bin ausgewandert.
Ich habe eine Mail geschickt, die PN Funktion funktioniert offenbar nicht. Im Prinzip kann man fast alle Klagegründe geltend machen.
Es war schon bei den Befragungen sehr verwirrend für mich, weil die ganzen Fragen offenbar von einer ernsthaften Ehe ausgegangen sind bzw. davon, dass ich jemals Gefühle für diesen Typen gehabt hätte. Es wurde, dann auch immer wieder in dieser Hinsicht nachgefragt, bzw. bauten die Fragen darauf und dann aufeinander auf. Das ganze ist jetzt fast 10 Jahre her, das zusammenleben dauerte nach der Eheschließung weniger als ein Jahr und mir war das alles herzlich egal, weil erledigt. Da konnte ich einen Teil der Fragen ohnehin nicht beantworten und an viele Details konnte ich mich ohnehin nicht mehr erinnern.

Ich habe im August nachgefragt, da hieß es die Akte ist beim Richter. Als ich jetzt wieder nachfragte, war sie das immer noch. Laut Sekretärin auch erst beim ersten Richter...

Gibt es eigentlich die Möglichkeit schriftlich Akteneinsicht zu bekommen?

Wir werden jetzt einfach standesamtlich heiraten. Noch 2 Jahre warten geht nicht und an der standesamtlichen Trauung würde es ohnehin nichts ändern.
Koenigstiger
Beiträge: 57
Registriert: Dienstag 3. August 2010, 23:09
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Re: Verfahren dauert ewig-schonmal standesamtlich heiraten?

Beitrag von Koenigstiger »

Hallo Lurcher,
machen Sie sich nicht zu viele Gedanken um die standesamtliche Trauung, obwohl das Verfahren eigentlich keine 2 Jahre mehr dauern sollte, sondern wenn alle Zeugen gehört wurden eher noch ein halbes Jahr und dann bis zu einem Jahr in zweiter Instanz. Wenn Sie plausibel begründen, dass die Heirat notwendig war, ist wohl alles gut. Außerdem ist Ihr Verfahren ja schon ziemlich in der entscheidenden Fase, da passiert ja nicht mehr viel.

Wurde schon Beweisschluss und Akteneinsicht verfügt?
Schriftliche Akteneinsicht bekommen Sie als selbst klagende Partei nie. Das kann nur ein Anwalt oder Prozessbevollmächtigter, der wiederum muss unterschreiben, dass er die Aktenkopie nicht an den Mandanten weiter gibt!
Wenn Sie die Akte einsehen wollen, müssen Sie schon hinfahren oder Sie erklären dem Gericht, dass das unmöglich ist und es gibt die Möglichkeit, dass z.B. per Amtshilfe die Akte an eine entsprechende kirchliche Stelle (ein anderes Offizialat, evtl. sogar ein Pfarramt) geschickt wird, wo Sie sie dann einsehen können. Kopien oder Fotos dürfen Sie nicht machen, allenfalls ein paar Stichworte aufschreiben.

Dann drücke ich mal die Daumen!

Gruß, Königstiger
Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern dass etwas Sinn macht, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
Arletta Bolesta
Beiträge: 93
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Re: Verfahren dauert ewig-schonmal standesamtlich heiraten?

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Morgen,
Sie schreiben, dass Sie an viele Inf. schon nicht erinnern koennten. Ja, aber beruecksichtigen Sie auch, dass Parteierklaerung nur ein Beweismittel ist, dazu gibt es noch: Vernehmung der Zeugen, ev. Gutachten, Dokumente u.s.w. Ich meine auch, dass wenn eine rechtliche Ursache fest ist, dann gib es keine groessere Probleme, an wichtigste (wichtiges Wort) Inf. zu erinnern.

Mit freundlichen Gruessen
Dr. Arletta Bolesta
kirchliche Anwaeltin
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