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Arletta Bolesta

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Beitrag von Arletta Bolesta »

Mich interessiert, ob die Kirchengerichte in Deutschland solches Praktikum auch haben, daruber ich unten schreibe.

Ich bin in Offizialat in Frañciszkañskastrasse 3 in Krakau bei einer Ehesache Bevollmachtigte. Jetzt gibt es bei dieser Sache Publikatione. Ich habe Akten zerlegt und eine Antwort auf Bemerkungen vom Ehebandverteidiger vorbereitet. Ich habe auch Stellung dazu genommen. Jedoch haben wir mit meiner Kundin das Schreiben nicht eingelegt, weil wir noch Zeit hatten und sie soll dem Inhalt zustimmen. Gestern hat ein Geistlicher, der im Offizialat arbeitet, mit meiner Klientin gesprochen. Er hat ihr gesagt, dass das zusatzliche Schreiben die ganze Sache verschlechtern wird. Er hat sie geraten, ein Schreiben zu schreiben, dass sie nichts schreiben wird.

Meiner Meinung nach kann mein zusatzliches Schreiben die Sache nicht verschlechtern, wenn die Richter ein Urteil fallen, dann machen sie das auf Grund der Beweisen und nicht nur meines Schreibens. Vielleicht irre ich mich und ich weiss nicht, dass alle Gerichte solches Praktikum machen.

Bei dieser Sache werde ich meine Klientin bitten, dass sie auch meinen Auftrag auf Bevollmachtigte abberuft. Ich kann nur hinzufugen, dass meiner Meinung nach wird das Urteil positiv sein. Also kann mein Schreiben das nicht zerstoren, weil ich auch dafur bin.

Ich danke Ihnen bereits im Voraus
Arletta Bolesta
Engelbert Frank

Re: Publikation

Beitrag von Engelbert Frank »

Ihre Frage betrifft die sogenannte Sacherörterung (Diskussion der Sache), die in den Artt. 240-245 DC geregelt ist. Diese Diskussionsphase im kirchlichen Eheverfahren gibt den Parteien und Ihren Anwälten sowie dem Ehebandverteidiger die Gelegenheit, die in den Akten enthaltenen Angaben (Beweisergebnis) aus ihrer Sicht zu bewerten.

Das Ziel des kirchlichen Eheverfahrens ist es, die Wahrheit über die Frage der Ungültigkeit oder Gültigkeit der Eheschließung herauszufinden (vergleiche zum Beispiel Artt. 65 § 2, 95 § 1 DC). Deshalb kann ich es nicht verstehen, dass Ihrer Mandantin geraten wurde, ein Schreiben zurückzubehalten, weil es angeblich "die Sache verschlechtern" könne. Ein solcher Rat steht im Widerspruch zur geforderten Suche nach der Wahrheit.


Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Montag 4. Mai 2009, 22:16.
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