Stellungnahme des ehemaligen Ehegatten - wie?

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anonyma
Beiträge: 21
Registriert: Donnerstag 29. November 2012, 23:19

Stellungnahme des ehemaligen Ehegatten - wie?

Beitrag von anonyma »

Ich möchte in den nächsten Tagen eine Ehenichtigkeitsklage einreichen, die Begründung ist die, daß ich niemals Kinder von meinem ehemaligen Mann haben wollte, dieses können meine besten Freundinnen und meine Mutter bestätigen. Jetzt frage ich mich, in welcher Form der ehemalige Ehegatte über die Klage informiert wird. Er bekommt ja Gelegenheit zur Stellungnahme. Bekommt er da meinen kompletten Klagetext zugestellt, oder bekommt er etwas vom Offizialat formuliertes?

Mir geht es darum, daß ich nicht weiß, wie mein ehemaliger Mann darauf reagieren wird. Daher möchte ich nicht unbedingt, daß er Dinge zu lesen bekommt, die er wohlmöglich persönlich nimmt und deswegen gegen die Klage vorgeht. Falls er meinen kompletten Text bekommt, müßte ich mir überlegen, ob ich noch einiges umformuliere oder auch weglasse, damit er sich nicht angegriffen fühlt.

Ich freue mich auf Auskunft!
Arletta Bolesta
Beiträge: 93
Registriert: Montag 4. April 2011, 10:15
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Re: Stellungnahme des ehemaligen Ehegatten - wie?

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Morgen,
Sie sollen an Ihr Offizialat anrufen, um solche Frage zu stellen, denn das Praktikum kann unterschiedlich sein: eine nichtklagende Partei kann Ihren Text nach Hause bekommen, oder sie kann ihh im Offizialat lesen, sie kann auch mitgeteilt werden, dass Sie solche Ursachen vorgeschlagen haben; endlich darf Er Ihre Klageschrift dann lesen, wenn es Aktenoffenlegung gibt.

Vielleicht waere es moeglich, wenn Sie persoenlich mit Ihrem Mann davon sprechen, um Ihm alles zu erklaeren, dass der eheliche Prozess nicht gegen Ihn ist, sondern, dass er Beiden Partein als auch obiektiver Wahrheit dient.

Mit besten Gruessen
Arletta Bolesta
anonyma
Beiträge: 21
Registriert: Donnerstag 29. November 2012, 23:19

Re: Stellungnahme des ehemaligen Ehegatten - wie?

Beitrag von anonyma »

Hallo Frau Bolesta,

ich habe mit meinem Ex-Mann seit der Scheidung 1999 keinen Kontakt mehr gehabt, er ist nicht mal zur Gerichtsverhandlung erschienen, hat sich krank schreiben lassen. Wie ich schon in einem anderen Thread schrieb, war er Epileptiker, was sachliche Gespräche über Probleme fast unmöglich gemacht hat, er hat dann einen Anfall bekommen und nachher alles vergessen (sagte er zumindest). Und er hat die Trennung als sehr persönliche Kränkung genommen, obwohl es das nicht war, er wollte / konnte einfach nicht verstehen, was meine Beweggründe waren. Daher hat er mich nach der räumlichen Trennung nicht mal mehr gegrüßt. Deshalb glaube ich nicht, daß ein sachliches Gespräch möglich ist.

Ich werde versuchen, den Schriftsatz so zu formulieren, daß es ihn nicht allzusehr trifft, falls er den Wortlaut vorgelegt bekommt.
Arletta Bolesta
Beiträge: 93
Registriert: Montag 4. April 2011, 10:15
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Re: Stellungnahme des ehemaligen Ehegatten - wie?

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Tag,
ich bin nicht sicher, welches Praktikum Ihr Offizialat hat, aber es ist so, dass Sie nur, was Wichtigste ist, schreiben koennen, indem Sie Einzelheiten vermeiden; wenn ich eine Klageschrift schreibe (aber ich sage es vom Standpunkt der Situation in Polen aus), und wenn mein Mandante zweite Partei nicht verletzten will, oder wenn er welche Angst hat, dann schreibe ich, dass mein Mandante mehr waehrend Vernehmung sagen wird.
Ich finde, dass Offizialat Ihnen helfen wird, so, dass Sie die beste Aufloesung finden.

Alles Gute
Arletta Bolesta
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