Wiederaufnahme d. Verfahrens nach 2 gleichlautenden Urteilen

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Engelbert Frank

Wiederaufnahme d. Verfahrens nach 2 gleichlautenden Urteilen

Beitrag von Engelbert Frank »

An unserem Gericht (Bischöfliches Offizialat Rottenburg) hat sich folgender Fall ereignet:

Die erste Ehe des A mit der B wurde auf seinen Antrag hin in erster und zweiter Instanz durch zwei gleich lautende Entscheidungen für ungültig erklärt. A heiratete daraufhin die C. Aber auch diese Ehe zerbrach und C beantragte ebenfalls ein Eheverfahren.

In diesem zweiten Verfahren, in dem C die Antragstellerin und A der Nichtantragsteller war, konnte die Ungültigkeit der Ehe nicht festgestellt werden. Es ergaben sich aber in diesem zweiten Verfahren neue Beweise zur ersten Ehe von A. Sie lassen es als angebracht erscheinen, im ersten Verfahren gemäß can. 1644, § 1 CIC ein drittinstanzliches Berufungsgericht anzurufen.

A und B, die Parteien im ersten Vefahren, haben jedoch kein Interesse an einer Wiederaufnahme. Sehr wohl aber C, die Antragstellerin im zweiten Verfahren. Würde nämlich im ersten Verfahren eine negative drittinstanzliche Entscheidung gefällt, könnte die Ehe der C mit A wegen des Hindernisses eines Ehebandes zwischen A und B für ungültig erklärt werden (can. 1085, § 1 CIC).

Wir fragen uns nun, wer außer A und B kann gemäß can. 1644, § 1 CIC das Berufungsgericht anrufen. Ist es der zweitinstanzliche Ehebandverteidiger des ersten Verfahrens? Wenn ja, wer muss ihn informieren? Ist es der Ehebandverteidiger des zweiten Verfahrens? Oder der Kirchenanwalt?
Arletta Bolesta

Re: Wiederaufnahme d. Verfahrens nach 2 gleichlautenden Urteilen

Beitrag von Arletta Bolesta »

Meiner Meinung nach darf das Promotore Iustitiae machen. Bei unserem Fall wollen A und B kein weiteres Verfahren, und Promotore Iustitiae hat solche Macht aufgrund seines Amtes es zu machen Warum soll das nicht z.B. ein Ehebandverteidiger machen. Er ist parteiisch, also soll er gegen Ehenichtigkeitserklarung sein, das heisst er ist fur Gultigkeit der Ehe, also soll er solche Argumente beifugen.
Engelbert Frank

Re: Wiederaufnahme d. Verfahrens nach 2 gleichlautenden Urteilen

Beitrag von Engelbert Frank »

Danke für die Stellungnahme zu meiner Frage.


Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Montag 4. Mai 2009, 22:18.
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