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Absentia-Erklärung

Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 21:14
von Engelbert Frank
Hat eine nach can. 1592, § 1 CIC für prozessabwesend erklärte Partei noch das Recht zur Akteneinsicht? Müssen ihr die Animadversiones und das Urteil zugestellt werden? Genügt es, wenn sie nur den Urteilstenor mitgeteilt bekommt?