Ehenichtigkeitsverfahren

Forumsregeln
Rechtlicher Hinweis: SPAM und Beiträge im Forum, die rechts- oder sittenwidrigen Inhalt haben oder andere Besucher verunglimpfen, werden gelöscht. Darüber hinaus können auch andere Beiträge gelöscht werden.
Antworten
Frau Mayer

Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Frau Mayer »

Ich lebe seit 5 Jahren von meinem EX getrennt, die scheidung wird in ein paar Tagen rechtskräftig. Ich habe gestern ein Schreiben bekommen in dem mir mitgeteilt wird dass ein Antrag auf ehenichtigkeit von ihm gestellt wurde. wir haben 2 kinder 96 und 2000 geboren. Haben 95 katholisch geheiratet. er ist evangelisch. Es gibt einen Ehevertrag, 2 wochen vor der Heirat abgeschlossen, der aber sittenwidrig ist, weil ich einen Globalverzicht unterschreiben sollte. Wie kann ich für mich und meine Kinder diese ehenichtigkeit verhindern.
Sie berugfen sich aufcan. 1101 §2 i.V. m. can 1056 CIC und hilfsweise auf can. 1099 CIC
Arletta Bolesta

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Tag,
nur eine, finde ich, wichtige Bemerkung. Sie fragen, wie Sie dem Eheprozess verhindern koennten. Ich meine, dass es nicht darum geht. Sie koennen natuerlich gegen oder fuer den ganzen Prozess sein, aber es geht eher darum, eine Antwort zu bekommen, ob Ihre Ehe ungueltig war. Sie haben Recht darauf, auf die Klage zu antworten, Sie duerfen auch natuerlich am Verhoer teilnehmen, sie werden auch Recht darauf haben, Akten einzusehen, endlich Recht auf Berufung. Immer dabei duerfen Sie also Ihre Meinung, Ihre Version erzaehlen, vielleicht gibt es auch eine andere Ursache fuer den Eheprozess, als diese, die von Ihrem Mann vorgeschlagen wurde,
Frau Mayer

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Frau Mayer »

Hier geht es genau darum: die Ehe war nicht ungültig. mein mann hat genau gewusst, dass eine katholische ehe nicht auflösbar ist. er bringt jetzt seine geschwister als zeugen, dass er schon vor der eheschließung unschlüssig war, ob er heiraten soll. die geschwister haben schon vor gericht für ihn gelogen, sie werden es jetzt wieder tun.
Die ehe war niemals ungültig. Ich habe meinen Mann verlassen weil er mich und die Kinder geschlagen hat. die scheidung hat er eingereicht. Ich sehe mich immer noch als mit ihm verheiratet. Und wie wäre das wohl für meine Kinder. Die wärem dann- zumindest vor Gott - wenn auch nicht vor dem gesetz unehelich.
Arletta Bolesta

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Arletta Bolesta »

Noch einmal Guten Abend,
wenn es zu Beginn um Kinder geht, wird es nicht so sein, dass Ihre Kinder als uneheliche Kinder anerkannt werden, denn es genuegt, dass mindestens eine Person die Ehe bei sogenanntem gutem Glauben geschlossen hat (obwohl die Ehe objektiv ungueltig sein kann).
Versuchen Sie eine neue Ursache vorschlagen, vielleicht geht es um psychische Unfaehigkeit, eheliche Pflichte und Rechte zu uebernehmen seintens Ihres Mannes. Nach Einzelheiten sollen Sie in zustaendigem Offizialat fuer Ihre Ehesache fragen.
BrunoKaiser
Beiträge: 4
Registriert: Dienstag 19. Oktober 2010, 06:49
Kontaktdaten:

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von BrunoKaiser »

Guten Tag,

sie haben die Möglichkeit, das Ehenichtigkeitsverfahren aufzuhalten, wenn Sie Hoffnung haben, daß Ihre Ehe wieder etwas wird:

Can. 1676 — Bevor der Richter eine Sache annimmt und sooft er Hoffnung auf Erfolg sieht, soll er mit seelsorglichen Mitteln die Gatten zu bewegen suchen, ihre Ehe, falls möglich, gültig zu machen und die eheliche Lebensgemeinschaft wiederherzustellen.

Selbst eine zivilrechtlich geschiedene Ehe kann auch wieder etwas werden.

Bei Gewalt in der Ehe sollte das Gewaltproblem gelöst werden. Es gibt erstaunlich gute Resultate mit Aikido.

Wenn Ihr Mann eine andere Beziehung eingegangen sein sollte, muß er diesen Ehebruch bereuen, beichten und wiedergutmachen. Ein Ehenichtigkeitsverfahren ist als Legalisierung des Ehebruchs christlich gesehen nicht hinnehmbar.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und Gottes Segen.

Mit freundlichen Grüßen,
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste