Paulinisches Privileg

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Marcus

Paulinisches Privileg

Beitrag von Marcus »

Guten Tag,
meine Verlobte und ich möchten kirchlich heiraten. Sie war jedoch bereits einmal (unglücklich) verheiratet und die Ehe wurde als zerüttet geschieden. Ihr Ex-Mann war wie sie selbst zu dieser Zeit ungetauft. Nach der Trennung fand sie aber zum katholischen Glauben und wurde schließlich getauft. Seit der Trennung hatte sie keinerlei Kontakt mehr zu ihrem Ex-Mann und hatte auch sonst keine Beziehung bis sie mich kennenlernte.
Jetzt mussten wir leider Erfahren, dass die Katholische Kirche die Eheschließung unter ungetauften als gültig ansieht! Kann uns in diesem Fall, dass paulinische Privileg weiterhelfen? Auch dann, wenn die Taufe meiner Verlobten nicht Anlass der Trennung war? Sie hat sich ja erst taufen lassen, nachdem sie den Kontakt zu ihrem Ex-Mann verloren hatte. Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. Schöne Grüße!
Arletta Bolesta

Re: Paulinisches Privileg

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Morgen,
im Fall Ihrer Partnerin kann man sogenanntes Glaubensprivileg benutzen.
Man muss drei Forderungen erfuellen:
- die Ehe wurde nach der Taufe nicht vollzogen;
- es gibt keine Moeglichkeit fuer die Ehepartner, weiter zusammen zu leben;
- die bitennde Partei ist an derTrennung dieser Ehe unschuldig.
Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta
Wiebke
Beiträge: 39
Registriert: Mittwoch 23. September 2009, 23:20

Re: Paulinisches Privileg

Beitrag von Wiebke »

Arletta Bolesta hat geschrieben:Guten Morgen,
im Fall Ihrer Partnerin kann man sogenanntes Glaubensprivileg benutzen.
Man muss drei Forderungen erfuellen:
- die Ehe wurde nach der Taufe nicht vollzogen;
- es gibt keine Moeglichkeit fuer die Ehepartner, weiter zusammen zu leben;
- die bitennde Partei ist an derTrennung dieser Ehe unschuldig.
Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta
Das sind aber doch jetzt die Voraussetzungen für das Privilegium Petrinum. Danach kann der Papst durch Gnadenakt eine Ehe auflösen, wenn die obigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Dieser Weg wäre aber nur nötig, wenn auch der Ex-Partner inzwischen getauft wäre - und davon gehe ich jetzt eher nicht aus.

Ist er nach wie vor ungetauft, dann gilt das Privilegium Paulinum nach can. 1143 ff. CIC: Der Ex-Partner muss in einem kirchenamtlichen Verfahren befragt werden, ob er die Ehe nicht doch fortsetzen möchte. Will er das nicht, kann eine neue Ehe eingegangen werden und die alte ist damit aufgelöst.

Dafür sollte man sich an das Pfarramt der Braut wenden oder ggf. auch direkt an das Bischöfliche Offizialat.
Gast

Re: Paulinisches Privileg

Beitrag von Gast »

Wir gehen, davon aus dass der Ex-Mann bis heute nicht getauft ist. Der Kontakt zu ihm iat aber vollständig abgebrochen und auch sein Aufenthaltsort ist uns nicht bekannt. Wahrscheinlich lebt er mittlerweile im Ausland. Eine Befragung ist also schwierig. Wahrscheinlich würde er uns sowieso nicht helfen wollen. Wir versuchen jetzt eine Termin beim bischöflichen Offizialat zu bekommen. Danke für die Antworten.
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