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von Wiebke
Samstag 18. September 2010, 16:12
Forum: Heiligungsdienst der Kirche
Thema: kirchliche Trauung nach standesamtlicher scheidung möglich?
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Re: kirchliche Trauung nach standesamtlicher scheidung mögli

Also, vielleicht war das jetzt nicht so ganz klar, deswegen nochmal langsam: Ausgangslage: A und B sind beide römisch-katholisch, d.h. rk getauft oder zur RKK konvertiert und nicht ausgetreten . A und B heiraten standesamtlich (und das in Deutschland und nicht irgendwo, wo eine kirchliche Trauung vi...
von Wiebke
Montag 30. August 2010, 14:26
Forum: Heiligungsdienst der Kirche
Thema: Heirat zwischen Orthodox und Katholisch
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Re: Heirat zwischen Orthodox und Katholisch

http://www.ihlisoft.de/phpbb/viewtopic.php?f=7&t=20&start=25#p101 http://www.ihlisoft.de/phpbb/viewtopic.php?f=7&t=20&start=25#p612 Orthodoxe Trauung mit Beteiligung eines katholischen Priesters, der sich gleichzeitig darum kümmert, den kroatischen Eltern das so richtig schmackhaft ...
von Wiebke
Dienstag 17. August 2010, 14:49
Forum: Allgemeine Normen
Thema: Kirchenübertritt + Hochzeit/Taufe
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Re: Kirchenübertritt + Hochzeit/Taufe

Klar ist: Sie sind für die katholische Kirche gültig verheiratet, wenn Sie mit Dispens (Befreiung) von der katholischen Eheschließungsform die Ehe nur standesamtlich oder standesamtlich und evangelisch (mit einem evangelischen Partner) schließen. Moment... Kommt da nicht Omnium in mentem in die Que...
von Wiebke
Montag 2. August 2010, 13:34
Forum: Kirchliches Arbeitsrecht
Thema: Uneheliches Kind nach Scheidung
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Re: Uneheliches Kind nach Scheidung

Zunächst mal: Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft! Das war der positive Teil. Der negative Teil ist: Es wäre besser, sich eine neue Stelle zu suchen. Es kann sein, dass gar nichts passiert, genauso wie bei der nichtehelichen (und aus kirchlicher Sicht ehebrecherischen) Lebensgemeinschaft bish...
von Wiebke
Dienstag 27. Juli 2010, 13:30
Forum: Heiligungsdienst der Kirche
Thema: Katholisch-evangelische Trauung
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Re: Katholisch-evangelische Trauung

Zunächst mal: In wenigen Wochen ist da katholischerseits garantiert nichts zu machen. Wie Arletta Bolesta schon ansprach, ist eine standesamtliche Ehe zwischen zwei Getauften, von denen keiner je römisch-katholisch war, für die rk Kirche nicht nur formgültig sondern auch sakramental und daher - jede...
von Wiebke
Montag 21. Juni 2010, 21:43
Forum: Heiligungsdienst der Kirche
Thema: evangelisch bei Hochzeit
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Re: evangelisch bei Hochzeit

Eine Ehe zwischen zwei Getauften sieht die RKK immer als Sakrament an, egal ob katholisch oder nicht. Und wenn sie katholisch geschlossen wurde, dann kann sie auch kaum formnichtig sein. Da ergibt sich also weder ein Eheauflösungs- noch ein Ehenichtigkeitsgrund. Natürlich kann man jetzt schauen, ob ...
von Wiebke
Dienstag 15. Juni 2010, 22:12
Forum: Prozesse
Thema: Paulinisches Privileg
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Re: Paulinisches Privileg

Guten Morgen, im Fall Ihrer Partnerin kann man sogenanntes Glaubensprivileg benutzen. Man muss drei Forderungen erfuellen: - die Ehe wurde nach der Taufe nicht vollzogen; - es gibt keine Moeglichkeit fuer die Ehepartner, weiter zusammen zu leben; - die bitennde Partei ist an derTrennung dieser Ehe ...
von Wiebke
Mittwoch 12. Mai 2010, 13:30
Forum: Heiligungsdienst der Kirche
Thema: Heirat gültig?
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Re: Heirat gültig?

Wenn die Ehefrau keine Dispens beantragt hatte (was ich annehme), dann ist die Ehe formnichtig, weil die Ehefrau ja formpflichtig war. "Dispens im Nachhinein" gibt es so nicht; die nachträgliche Gültigmachung einer Ehe heißt "sanatio in radice". Das sollte man dann über den Ortsp...
von Wiebke
Dienstag 13. April 2010, 14:03
Forum: Heiligungsdienst der Kirche
Thema: Katholische Hochzeit nach Scheidung aus nichtkirchlicher Ehe
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Re: Katholische Hochzeit nach Scheidung aus nichtkirchlicher Ehe

Die Eheschließung eines Katholiken (und das bedeutete zumindest 1995 auch, dass kein Kirchenaustritt vorliegen darf) muss, um für die römisch-katholische Kirche gültig zu sein, entweder kirchlich-katholisch geschlossen worden sein oder mit zuvor bei der Kirche beantragter Dispens in einer anderen Ki...
von Wiebke
Montag 1. März 2010, 17:50
Forum: Prozesse
Thema: Scheidung eines kirchlichen Angestellten?
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Re: Scheidung eines kirchlichen Angestellten?

Ähm, das mag zwar sein, war ja aber wohl nicht die Frage... Da hier keiner mit echter Ahnung antwortet, versuche ich's mal mit Textexegese: Nach cann. 1151-1153 CIC darf ein Ehegatte das eheliche Zusammenleben nur aufheben, wenn ein "rechtmäßiger Grund" ihn davon entschuldigt. Dieser recht...
von Wiebke
Donnerstag 11. Februar 2010, 01:04
Forum: Heiligungsdienst der Kirche
Thema: Orthodox-katholische Trauungsfeier
Antworten: 54
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Re: Orthodox-katholische Trauungsfeier

Ist hier eine kirchliche Heirat möglich? Frau: römisch-katholisch, ledig Mann: bulgarisch-orthodox, geschieden, keine kirchliche Trauung, jedoch standesamtliche Heirat (1. Partnerin: jüdisch) Viele Grüße Tom Und ich dachte, ich sei unschlagbar im Ausdenken von außergewöhnlichen Fallgestaltungen... ...
von Wiebke
Sonntag 8. November 2009, 22:06
Forum: Heiligungsdienst der Kirche
Thema: keine kirchliche Trauung eines kath. Mitarbeiters
Antworten: 1
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Re: keine kirchliche Trauung eines kath. Mitarbeiters

Wieso wäre eine kirchliche Trauung eine Lüge? Für eine Trauung mit einem Ausgetretenen brauchst du ohnehin nach can. 1071 § 1 Nr. 4 CIC eine besondere Erlaubnis vom Bischof. Damit ist dann auch ganz offiziell festgehalten, dass dein Verlobter nicht katholischen Glaubens ist, und der Pfarrer wird dan...
von Wiebke
Dienstag 27. Oktober 2009, 22:52
Forum: Heiligungsdienst der Kirche
Thema: Trauungsfrage
Antworten: 1
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Re: Trauungsfrage

Die Frage läuft darauf hinaus, ob deine Noch-Ehe kirchlich gültig ist. Wenn ein katholischer Diakon beteiligt war, sollte man doch annehmen, dass der das nur gemacht hat, wenn es nach katholischem Kirchenrecht auch in Ordnung war, d.h. er entweder eine Delegation zur Trauung hatte oder dein Noch-Ehe...
von Wiebke
Mittwoch 23. September 2009, 23:41
Forum: Staatskirchenrecht
Thema: Rechtsfolgen des Kirchenaustritts (Prozess Zapp)
Antworten: 3
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Re: Rechtsfolgen des Kirchenaustritts (Prozess Zapp)

Dann aber verstehe ich die Aufregung des Erzbistums nicht: Es ist doch seine eigene Sache, wie es den Akt zu werten gedenkt - egal, was der Betreffende auf einem staatlichen Formular alles geschrieben hat. Schon, ja, aber den deutschen Bischöfen passt es ja nicht, dass es einen staatlichen Kirchena...