Sehr geehrter Herr Dr. Ihli,
herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Um welche Fallgestaltungen handelt es sich, bei denen man ein Scheidungs- und Ehenichtigkeitsverfahren gleichzeitig in die Wege leitet?
Für Ihre Hilfe danke ich Ihnen sehr.
Mit herzlichen Grüßen
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- Dienstag 1. Juni 2010, 15:02
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- Thema: Scheidungsantrag vor Ehenichtigkeitsprozess?
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- Mittwoch 21. April 2010, 11:43
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- Thema: Scheidungsantrag vor Ehenichtigkeitsprozess?
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Scheidungsantrag vor Ehenichtigkeitsprozess?
Sehr geehrter Herr Dr. Ihli, muß vor der Beantragung eines Ehenichtigkeitsverfahrens der Scheidungsantrag beim Standesamt eingereicht werden? Wenn nicht, hätte es Vorteile bei dem Ehenichtigkeitsverfahren, wenn man den Scheidungsantrag schon eingereicht hat? Für Ihre Hilfe bin ich Ihnen sehr dankbar...